Kaufvertrag ungültig wenn Vertragspartei nicht unterschrieben hat?

4 Antworten

Das klingt sehr danach, das der Kaufvertrag zwischen dir und dem Verkäufer zustande gekommen ist. Selbst wenn dies nicht der Fall sein sollte, so hätte er in jedem Fall ein Schadensersatzrecht. Dadurch, dass unvermittelt die Verhandlungsgespräche abgebrochen werden.

Ob du da raus kommst, ggf. wenn ihr euch einig seid der Verkäufer und du.

Du bist hier leider auch nicht die Partei die schützenswert ist. Denn du hast einen Vertrag ausgefüllt, auch wenn dies mit anderem Namen war und nun willst du den Vertrag nicht einhalten.

lisali1405 
Fragesteller
 20.05.2017, 22:01

Ich habe nur am weißen Rand meine Unterschrift hingesetzt, nicht beim Feld "Unterschrift des Käufers" falls das einen Unterschied macht. Und ich kann doch nicht für jemand anders einen Kaufvertrag abschließen, oder?

UlrichAckerman  20.05.2017, 22:08
@lisali1405

Und ich kann doch nicht für jemand anders einen Kaufvertrag abschließen, oder?

Doch, dafür gibt es mehrere Möglichkeiten. Stellvertretung usw. teilweise ist es sogar egal für wen das Geschäft wirklich geschlossen wird.

In deinem Fall wird man davon ausgehen, dass der Verkäufer wissen will mit wem er den Vertrag geschlossen hat. Das du nun einen anderen Namen eingetragen hast, dass heißt nicht, dass der Vertrag nun für deine Mutter gilt.

Es ist ein Vertrag zwischen dir und dem Verkäufer. Dieser ist auch rechtsbindend.

Eine Anfechtung ist auch so nicht einfach möglich. Weil keine Anfechtungslage gegeben ist, zumindest für dich.

Du kannst nun nur hoffen, dass der Verkäufer mit sich reden lässt. Dann könnt ihr den Kaufvertrag aufheben.

lisali1405 
Fragesteller
 20.05.2017, 22:10
@UlrichAckerman

Auf jeden Fall vielen Dank dir für deine Antwort! Das ist jetzt echt eine blöde Situation, da ich einfach dachte der Vertrag ist erst gültig, wenn meine Mutter ihre Willenserklärung abgibt. Dann kann ich wohl oder übel nur versuchen, mit den Verkäufern zu reden.

UlrichAckerman  20.05.2017, 22:14
@lisali1405

Ja, das ist sicher die beste Lösung. Evtl. merkt er, dass er sonst vielleicht einen Rechtsstreit riskiert und hat da keine Lust zu.

Den Rechtsstreit wirst du aber sehr wahrscheinlich verlieren. Das wäre also eine ziemlich blöde Idee.

Auch wenn der Preis nicht in dem schriftlichen Vertrag stand usw.

Versuch mit ihm zu reden...wie alt bist du? Du brauchst nur antworten, wenn du unter 18 bist. Dann gäbe es evtl die Chance, es so zu drehen, dass deine Eltern den Kaufvertrag ablehnen.

https://dejure.org/gesetze/BGB/108.html

UlrichAckerman  20.05.2017, 22:19
@UlrichAckerman

Ich frage mich ehrlich gesagt immer noch, ob es einen Unterschied macht ob meine Unterschrift bei "Unterschrift des Käufers" steht, oder irgendwo anders am Rand. Hat das dann überhaupt die dementsprechende Bedeutung?

Wie gesagt, die Unterschrift ist nicht das auf das es ankommt. Die hat natürlich eine Beweisfunktion, jedoch ist eine falsche Unterschrift nicht rechtserheblich, wenn dies dem Geschäft nicht schädlich ist. In diesem Fall ist die Unterschrift deine, mit dir will der Verkäufer auch den Vertrag abschließen. Das der andere Name nicht stimmt, das ist zwar blöd, aber könnte nachteilig ausgelegt werden.

Heißt, es wird nicht einfach zu dem Vertrag deiner Mutter.

lisali1405 
Fragesteller
 20.05.2017, 22:21
@UlrichAckerman

Okay und das obwohl ich mehrmals gesagt habe, dass meine Mutter den Vertrag abschließen will? Scheint als würde ich da eher nicht mehr rauskommen..

Ich habe jetzt mal meinem Schwiegervater geschrieben, der arbeitet mit Anwälten in einer Kanzlei und kann mir da vielleicht etwas dazu sagen. Aber dass das so verzwickt ist, schon jetzt, das hab ich leider nicht gewusst. 

UlrichAckerman  20.05.2017, 22:24
@UlrichAckerman

Juristen zerlegen eine Willenserklärung
Willenserklärung in folgende Einzelteile:

  • Handlungswille: Der Wille bewusst zu handeln. 
  • Erklärungswille: Der Wille irgendeine rechtsgeschäftliche Erklärung abgeben zu wollen.
  • Geschäftswille: Der Wille eine bestimmte rechtsgeschäftliche Erklärung abgeben zu wollen.
  • Geäußerter Wille: Das was der Erklärende nach außen erkennbar von sich gibt, sei es durch Schrift, Sprache oder Gesten.

Diese Bestandteile liegen bei dir alle vor. Deshalb liegt hier auch eine Willenserklärung deinerseits vor. Auch wenn es mit anderen Namen und einer Unterschrift am falschen Ort ist.

Denn der Verkäufer konnte diese Vorbehalte nicht erkennen. Deshalb ist er hier schutzwürdig. Also wird man den Vertrag so anerkennen. Er (der Verkäufer) könnte darauf unter umständen eine Anfechtung wegen Irrtums ziehen. Du jedoch leider nicht.

UlrichAckerman  20.05.2017, 22:27
@lisali1405

Okay und das obwohl ich mehrmals gesagt habe, dass meine Mutter den Vertrag abschließen will?

Doch, das ist wichtig. Denn nun kann es sich um Stellvertretung handeln. Dann ist deine Mutter Vertragspartner geworden. Wenn du Vertretungsmacht besessen hast.

du merkst, hier kann jedes kleine Detail wichtig sein. Aber auch im Fall der Stellvertretung, könntet ihr nicht zurücktreten. Und je nach Konstellation bist du oder eine Mutter Vertragspartner geworden.

In jedem Fall besteht ein rechtsgültiger Vertrag und daraus ergibt sich die Pflicht zur Kaufpreiszahlung.

revo1988  20.05.2017, 22:47

bist du schon 18? wenn nicht bist du raus aus der Nummer ;)

lisali1405 
Fragesteller
 20.05.2017, 22:50
@revo1988

Ich bin 20.

Ein Kaufvertrag muß nicht schriftlich abgeschossen werden. Bei Aldi oder Lidl kauft man ja auch ein, ohne zu unterschreiben.

Ein schriftlicher Vertrag hat nur den Vorteil, daß darin vieles geklärt wird.

lisali1405 
Fragesteller
 20.05.2017, 21:19

Da aber der Kaufvertrag ja von meiner Mutter und nicht mehr abgeschlossen werden sollte und sie weder mündlich noch schriftlich zugesagt hat, ist er doch eigentlich nichtig?

UlrichAckerman  20.05.2017, 22:01
@lisali1405

Du hast den Kaufvertrag geschlossen nicht deine Mutter.

Ein Kaufvertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen, nämlich Angebot und Annahme, zustande. Hier lagen Angebot und Annahme vor.

Ein Angebot ist ein Antrag zur Begründung eines Vertragsverhältnisses. Dabei handelt es sich um eine Willenserklärung, mit der ein Rechtssubjekt einem anderen den Abschluss eines Vertrages anbietet. Die Verkäufer haben einen Standard-Blankovertrag aus Mobile.de ausgedruckt.

Eine Annahme ist die in Bezug auf ein Angebot abgegebene Willenserklärung, mit der ein Vertrag begründet wird.
Dort [Vertrag] habe ich Namen und Anschrift meiner Mutter eingetragen und lediglich rechts an den Rand meine eigene Unterschrift drunter gesetzt.

Angebot und Annahme liegen vor, damit auch der Kaufvertrag.

lisali1405 
Fragesteller
 20.05.2017, 22:05
@UlrichAckerman

Obwohl dort nirgends mein Name, bzw. meine Daten vermerkt sind? Ein Preis steht übrigens auch nicht im Vertrag..

UlrichAckerman  20.05.2017, 22:11
@lisali1405

Ein Preis steht übrigens auch nicht im Vertrag..

Okay, das ist wichtig.

Denn dieser gehört natürlich zu den Punkten, die der Vertrag enthalten muss. Das kann dir tatsächlich helfen, aber dann wird das auf jeden Fall ein Rechtsstreit und die zwei Verkäufer waren zu zweit. Denn auch wenn es nicht schriftlich ist, können Verträge mündlich geschlossen werden.

Das du einen anderen Namen geschrieben hast, geht zu deinen Lasten. Dadurch ist der Vertrag trotzdem mit dir zustande gekommen.

Nun muss man sich fragen, wann genau ist dieser Vertrag geschlossen worden. Mit der Unterschrift, dann fehlt der Preis - der kann zwar entbehrlich sein, aber das geht auch nicht ohne weiteres. Wie gesagt, da müsste man nun sehr viel argumentieren.

lisali1405 
Fragesteller
 20.05.2017, 22:15
@UlrichAckerman

Ich möchte natürlich keinen Rechtsstreit mit den Leuten beginnen, da kann ich dann nur versuchen meine Lage zu erklären und hoffen, dass sie den Vertrag einfach auflösen. Ich frage mich ehrlich gesagt immer noch, ob es einen Unterschied macht ob meine Unterschrift bei "Unterschrift des Käufers" steht, oder irgendwo anders am Rand. Hat das dann überhaupt die dementsprechende Bedeutung? Vielen Dank auf jeden Fall für deine Antworten!

UlrichAckerman  20.05.2017, 22:16
@lisali1405

ich antworte dazu oben.

Was steht denn im Vertrag? Auf jeden Fall müssen die essentialia negotii geregelt sein (Google das mal). Wenn zB der preis fehlt habt ihr keinen Vertrag

UlrichAckerman  20.05.2017, 23:13

Nicht zwangsläufig. Leider. Wenn der Preis mündlich festgelegt wurde kann er schon Bestandteil des Vertrages geworden sein oder einer Partei wird das Recht eingeräumt den Preis nachträglich festzulegen (das kann hier nicht angenommen werden). Ist jedoch alles möglich. 

Hier ist wohl auch davon auszugehen, dass die Einigung hier wohl vor der Unterschrift liegt.

Die Urkunde hat hier also einfach nur Beweisfunktion. Ist aber nicht die eigentliche Zustimmung zum Kaufvertrag.

Ich habe also quasi mündlich zugesagt. 

revo1988  20.05.2017, 23:14

das mündliche dürfte aber kaum beweisbar sein und wenn sie vorträgt wie hier dann steht es Wort gegen Wort also fehlt wieder der preis

UlrichAckerman  20.05.2017, 23:15
@revo1988

Die Verkäufer meinten

Das habe ich auch schon überlegt, aber die waren zu zweit.

revo1988  20.05.2017, 23:16

ich denke es liegt hier eher eine Reservierung vor und sie muss eventuell Zinsen zahlen weil das auto später verkauft wird jetzt. außer die können das auto gar nicht mehr verkaufen das ist aber unwahrscheinlich

UlrichAckerman  20.05.2017, 23:20
@revo1988

Reservierung wäre auch sehr schwer. Denn das müssten beide Parteien so aufgefasst haben. Das wird der Verkäufer sicher nicht so verstanden haben. Zumal er auch die Anzeige usw. entfernt hat. 

Hier ist also mit ziemlicher Sicherheit ein Kaufvertrag entstanden. Ob nun in Stellvertretung oder nicht sei mal dahin gestellt. Entweder ist nun Mutter oder Tochter Vertragspartner.

Son aus der Erzählung oben ergibt sich ja, dass die erst später entschieden hat (nach dem die Eltern mit ihr gesprochen haben) den Vertrag nicht so einhalten zu wollen.

revo1988  20.05.2017, 23:18

die müssten erstmal erklären wieso so viel fehlt und wieso sie nur an der Seite unterschrieben hat

UlrichAckerman  20.05.2017, 23:22
@revo1988

warum? Der mündliche Kaufvertrag reicht doch schon. Schon die Geste des aushändigen des Personalausweises usw. sind Beweise. Dann noch eine Unterschrift.

Kein Richter würde hier sagen: Da ist kein Kaufvertrag zustande gekommen, §§ 133, 157 BGB

Die Urkunde hat wie gesagt nur Beweisfunktion, so wie der Zeuge.

revo1988  20.05.2017, 23:22

die Frage ist ob die mit so nem wisch als Vertrag das prozessrisiko tragen wollen. es ist einfacher das auto einfach zu verkaufen. sie sollte einfach Montag da. anrufen und sagen sie will den doch nicht und so tun als wär das total klar für sie dass eben KEIN Vertrag zustande gekommen ist und gucken was passiert. glaube kaum dass die sich den stress antun.

UlrichAckerman  20.05.2017, 23:27
@revo1988

die Frage ist ob die mit so nem wisch als Vertrag das prozessrisiko tragen wollen. 

Nochmal, das ist nicht der Vertrag. Das ist einfach nur eine Urkunde. Der Vertrag war hier mündlich unter Zeugen, dass sie dann noch den "Vertrag" unterschrieben hat und ihren Personalausweis kopieren lässt, zeigt deutlich ihren Rechtsbindungswillen. Den kann man wirklich nicht bestreiten.

Das reicht schon. Selbst wenn wir deine Theorie mir Reservierung annehmen würden, wäre dann Schadensersatz möglich §§ 280, 311 Abs. 2 Nr. 2 BGB.

revo1988  20.05.2017, 23:31

ja ich hab schon verstanden dass du einen mündlichen Vertrag annimmst aber die Argumentation werden die Verkäufer nicht bringen weil die vermutlich meinen eine .schriftlichen Vertrag geschlossen zu haben. ich persönlich finde die Theorie auch abwegig weil entweder mündlich oder schriftlich aber wer macht denn so was?! dann hätten sie es auch gleich anständig schriftlich machen können. warum wurde das nicht getan? tja weil eben der rechtsbindungswille fehlte. Schadenersatz da geh ich mit. aber die werden nicht darlegen können dass das auto jetzt unverkäuflich ist wenn sie doch so viele Interessenten hatten

UlrichAckerman  20.05.2017, 23:38
@revo1988

aber die werden nicht darlegen können dass das auto jetzt unverkäuflich ist wenn sie doch so viele Interessenten hatten

Müssen sie auch gar nicht. Erstens hat § 280 eine Beweislastumkehr und zweitens brauchen sie wenn nur darlegen müssen, dass sie nun Mehrkosten haben Anzeige schalten und wenn sie einen geringeren Verkaufspreis erzielen, können sie den auch ausweisen.

persönlich finde die Theorie auch abwegig weil entweder mündlich oder schriftlich aber wer macht denn so was?!

Jedes Kaufhaus oder die Post. Dort wird oft konkludent schon dem Kaufvertrag zugestimmt, oder dem Werkvertrag. Die Unterschrift hat lediglich Beweisfunktion.

In vielen Bereichen muss unterschrieben werden, das heißt nicht das erst dort der Vertragsschluss liegt.

Und wie gesagt, alle Indizien zur Auslegung sprechen hier eindeutig gegen die Tochter. Personalausweis abgegeben, unterschrieben und die Zeugen können darlegen, dass sie vorher den Preis festgelegt haben. Wenn sie sich sogar auf eine Anzeige im Internet gemeldet hat, das hat sie, dann lag hier schon eine Aufforderung zum Kauf vor.

Also dem Richter das alles auszureden. Na ja.

revo1988  20.05.2017, 23:37

also versteh mich nicht falsch rein theoretisch hat sie wohl eine Stellvertretung für die Mutter gemacht aber wir versuchen sie doch rauszuhauen oder? ;-)

UlrichAckerman  20.05.2017, 23:40
@revo1988

Hm die Stellvertretung ist nicht klar, denn offensichtlich wollte die Mutter ja noch nicht gleich einen Vertrag unterschreiben.

Meine Eltern waren nämlich nicht unbedingt begeistert von dem Wagen und meinem Schnellschuss

UlrichAckerman  20.05.2017, 23:42
@revo1988

wir versuchen sie doch rauszuhauen oder? ;-)

Würde ich gerne, nur da will ich sie nicht dazu verleiten einen Rechtsstreit anzufangen. Sie muss einsehen, dass sie einen Kaufvertrag geschlossen hat. Also erstmal mit den Verkäufern reden. Der kann durch Vertrag aufgehoben werden oder angepasst je nach dem.

Aber wenn sie gleich sagt, kein Kaufvertrag und die Käufer gehen dagegen vor, dann bin ich sicher, das dies ziemlich teuer wird.

revo1988  20.05.2017, 23:43

nein die ist auch nicht klar vermutlich falsus procurator. aber gut hier kann man ewig diskutieren ich bezweifle einfach dass die klagen würden.

UlrichAckerman  20.05.2017, 23:49
@revo1988

Na ich weiß nicht. Zwei Verkäufer, Personalausweis kopiert. So ganz dilettantisch sind die nun auch nicht - da könne man schon mal überlegen zu klagen.

Ich hoffe natürlich sie kommt raus. Aber wie gesagt ich sehe einen gültigen Kaufvertrag. Vielleicht sind die großzügig.

Zum falsus procurator, das wäre ja genau so schlimm für die Tochter, das würde ihr auch nicht helfen.

Ich wünschte ich könnte deine Überzeugung teilen, weil die für die FS wesentlich günstiger wäre kann ich aber leider nicht tut mir leid. Ich hoffe dennoch ich liege hier daneben und du hast recht. :-)

revo1988  20.05.2017, 23:44

sie hat ja einen Anwalt im Bekanntenkreis da kann sie ja nochmal nachfragen

revo1988  20.05.2017, 23:45

man sollte sowieso sowas nicht über gutefrage entscheiden ^^

revo1988  20.05.2017, 23:55

ich sag ja auch nicht dass es eine klare Sache ist. ICH persönlich würde einfach das Angebot machen eine Summe x also Aufwandsentschädigung zu zahlen und schauen ob sie darauf eingehen aber ich würde auf keinen Fall zugeben einen Vertrag geschlossen zu haben. das meine ich damit. auch wenn sie vermutlich falsus procurator war aber da sehe ich eben die beweisbarkeit nicht so klar. aber gut das lässt sich hier ja auch nicht abschließend klären.

So lange noch keine "übereinstimmende Willenserklärung" erzielt wurde, gibt es noch keinen Vertrag.

lisali1405 
Fragesteller
 20.05.2017, 21:18

Okay, und wann wäre diese übereinstimmende Willenserklärung? Wenn meine Mama und die Verkäufer beide unterschrieben hätten?

DerHans  20.05.2017, 21:20
@lisali1405

Das  kann auch durch Handschlag geschehen. Aber wenn eine Partei noch (andere Interessenten) hat, ist noch nichts klar.

lisali1405 
Fragesteller
 20.05.2017, 21:21
@DerHans

Und was bedeutet das jetzt explizit für mich? Denn ich selbst möchte ja keine Willenserklärung abgeben und einen Handschlag gab es auch nicht.

lisali1405 
Fragesteller
 20.05.2017, 21:21
@lisali1405

PS: Die haben das Fahrzeug aus Mobile.de halt schon gelöscht jetzt..