Kaufvertrag immobilie?
bitte teilen sie uns mit ob wir den Kaufvertrag eines Hauses guten Gewissens unterschreiben können, wenn der Verkäufer sich weigert uns Einsicht ins Grundbuch zu geben. Wir haben ein schlechtes Gefühl wegen einem Wegerecht dass im Grundbuch eingetragen ist und wir nur den Eintrag bekommen haben die anderen Seiten nicht, diese liegen dem Notar vor, er verweist jedoch auf den Datenschutz.
5 Antworten
Wie bitte, der Notar verweist auf den Datenschutz?
Dies glaube ich dir mal gar nicht!
Der Vertragsabschluss findet grundsätzlich nur beim Notar satt und dieser muss dafür sorgen, dass alle Unterlagen vorliegen.
Allerdings ist es bei vielen Gebäuden empfehlenswert einen Baugutachter mit der Prüfung des Gebäudes zu beauftragen, denn oft wird ein Haus verkauft, das eher einer Bauruine gleicht. Und oft lohnt es sich die Kosten eines Baugutachters zu zahlen, vevor man später auf Tausenden von € sitzen bleibt, weil das Haus nicht fertig ist, oder baufällig ist, oder Wasser eindringt, oder verschimmel.
Ohne Einsicht in Grundbuch, sollte man grundsätzlich auf einen Kauf verzichten.
Ich verstehe nur Bahnhof. Welchen Eintrag habt ihr bekommen, wenn ihr noch nichts beurkundet habt? Welche andere Seiten haben was nicht bekommen?
Da du Wegerecht schreibst: im Grundbuch des Verkäufers ( Welches der Notar bei der Beurkundung eines Kaufvertrages zwingend einsehen muss!!) sind in Abteilung II Wegerechte von anderen Eigentümer bzw. Grundstücken eingetragen. Diese Rechte musst du dann ebenfalls dulden, wenn du das Grundstück kaufst, darauf macht der Notar dich bei der Beurkundung aber auch aufmerksam.
Gehst du nun davon aus, dass du ein Wegerecht über ein anderes Grundstück benötigst um an dein künftiges Eigentum zu kommen: Hat der Notar Recht: dieses Grundbuch darf er ohne Zustimmung des Eigentümers vom dienenden Grundstück nicht einsehen. Hier kann nur der Eigentümer des herrschenden Grundstücks (= derjenige der ein Recht ausüben darf) beim Grundbuchamt die entsprechende Bewilligungsurkunde anfordern (im Grundbuch von dem der dulden muss). Wäre ein berechtigtes Interesse.
Der Notar benötigt immer vor Grundbucheinsicht die Zustimmung des aktuellen Grundstückseigentümer.
Beim Kauf einer Immobilie braucht ihr einen Notar. Der kann und wird Einsicht in das Grundbuch nehmen sonst gibt es keine notarielle Beurkundung und damit keinen gültigen Kaufvertrag.
Ohne vollständigen Grundbuchauszug kein Immobilienkauf. Da können alle möglichen Lasten und Pfandrechte drin stehen.
Notfalls selbst einen Grundbuchauszug anfordern. Das ist bei berechtigtem Interesse -- und Kaufabsicht ist sicher ein berechtigtes Interesse -- möglich.
Hier noch ein Hinweis, wo man den Grundbuch-Auszug herbekommt:
http://www.grundbuch-portal.de/
Notare sollten grundsätzlich Zugriff haben.
Das ist nicht euer Notar?
Wenn doch, dann würde ich den sofort wechseln. Ein Grundbuchauszug ist zwingend vor einem Kauf.
Sonst kaufst du die Katze im Sack.
Ohne aktuellen Grundbuchauszug solltest du keinen Kaufvertrag unterschreiben. Da habt ihr zu Recht ein schlechtes Gefühl.
Danke für die Auskunft