Kaufvertrag auf meinen Namen Umschreiben geht das?
Ich möchte was Gebrauchtes kaufen möchte jedoch denn Kaufvertrag auf meinen Namen haben wie kann ich dies Umschreiben lassen bzw. so Das der Kaufvertrag dann theoretisch zwischen mir und dem Handy Verkäufer statt gefunden hat und nicht dem erst besitzer.
4 Antworten
Ich möchte was Gebrauchtes kaufen
Wenn du es noch kaufen möchtest und es noch nicht gekauft hast, wo ist dann das Problem?
Wenn DU etwas kaufst hast, dann bist auch DU der, der in dem Vertrag als Käufer steht. Da gibt es nichts umzuschreiben.
In der weiteren Erklärung willst du dann aber den Verkäufer "umschreiben" lassen.
Verkäufer ist immer der "Eigentümer". Auch da gibt es nichts umzuschreiben.
Was meinst du mit "Handy-Verkäufer" und mit "Besitzer"?
Gruß Michael
Könntest du dich auch mal so ausdrücken, dass man nicht erst immer "Gehirn-Jogging" machen oder raten muss, um zu verstehen, was du meinst?
Aber jetzt habe ich es wohl verstanden und du hättest es einfach so ausdrücken können, nein müssen:
Du willst ein gebrauchtes Handy kaufen, welches noch keine zwei Jahre alt ist und somit noch Gewährleistung hat.
Der Eigentümer - der ursprüngliche Käufer - von dem du das Handy kaufen willst hat eine Rechnung auf seinen Namen
Du hast nun Angst, dass du dann keine Gewährleistung hast.
Habe ich das richtig verstanden?
An der Rechnung kann man nichts mehr ändern - das ist Fakt.
Aber das Gerät hat zwei Jahre Gewährleistung und die hast du dann auch, auch wenn auf der Rechnung ein anderer Name steht.
Einziges Problem ist, dass der "ursprüngliche Verkäufer" dann nicht gerade bei dir um die Ecke ist und du das Handy im Gewährleistungsfall einschicken musst.
Gruß Michael
Geht nicht.
Du hast bei einem Kauf einen Kaufvertrag zwischen dem bisherigen Eigentümer und dir abgeschlossen. Anders geht es nicht.
Vergiss es. Man kann einen Kaufvertrag nicht so umschreiben, wie es dir anscheinend vorschwebt.
Und stornieren und Neu auf meinen Namen schreiben?
Es ist gebraucht -> du schließt nicht mit dem ersten Verkäufer den Vertrag sondern mit dem jetzigen Eigentümer.
Nein. Warum sollte der ursprüngliche Verkäufer das denn mitmachen?
Für sowas gibt es vordrucke. Die solltest du unbedingt verwenden sonst kann es passieren das du nicht der namentliche Eigentümer wirst.
Nope. Geht nicht.
Für sowas gibt es vordrucke
Und einen derartigen Vordruck kann der Fragesteller für einen Kaufvertrag zwischen sich und dem Ersterwerber benutzen und für sonst nichts.
Gibt es dafür irgendwelche Vorlagen?
Oder kann der jetzige Eigetümer mir denn Eigentum über die Sache geben rechtlich?
Also der Kauf findet in Ebay Kleinanzeigen statt da es dort ja so geregelt ist das der Verkäufer die Rechte hat will ich sicher gehen falls da was mal nicht in Ordnung ist und ich dann keine möglichkeit auf Garantie habe weil die ja nicht auf mich geht oder geht es auch wenn ich mit dem Namen des Verkäufer des Handys denn Kaufvertrag vorzeige bzw. die Rechnung. Geht das dann?