kaputte Telefonleitung - zahlt Mieter oder Vermieter Rg. v. Elektriker?
Frau S. hatte 1 1/2 Monate keinen Telefonanschluß. Nach insgesamt 6 Technikern des Telefonanbieters wurde endlich herausgefunden, das ein Teil der Leitung defekt war. Es wurde zunächst ein Provisorium gelegt - die Reparatur sollte dann vom Hauselektriker erfolgen. So...nun zum Problem: die Leitung des Telefonanbietes bis in den Keller war in Ordnung. Auch die Leitung innerhalb der Mietwohnung von Frau S. war in Ordnung. Vom Hauptverteiler im Keller gehen dann mehrere Leitungen zu einem zusätzlichen Verteilerkasten, der sich draußen an der Hauswand befindet. Von diesem Verteiler aus gehen dann die Leitungen in die einzelnen Mietswohnungen. Das Kabel verläuft außerhalb - an der Hauswand und geht dann durch die Hauswand in die Küche rein. Innerhalb der Wohnung war die Leitung in Ordnung. Die Leitung wurde also nicht durch Bohren oder ähnliches von Frau S. zerstört. Das Kabel von dem Zwischenverteiler (draußen)bis in die Wohnung war defekt und wurde ausgetauscht. Nun hat der Elektriker die Rechnung zunächst an den Vermieter gesendet, aber der verweigert die Zahlung und meint, er wäre nicht zuständig, Frau S. müsste bezahlen. Nun erhielt Frau S. eine Rechnung vom Elektriker. Muß Frau S. die Rechnung wirklich zahlen? Wer ist hier in der Pflicht? Vermieter oder Mieter Frau S.? Ist eine Nichtzahlung von Frau S. irgendie rechtlich begründbar? Bitte um Info! Danke
4 Antworten
Die arme Mieterin! Insb. wenn sie den Auftrag zur Reparatur gegeben hat.
Die Telefonleitung ist üblicherweise kein geschuldeter Teil der Mietsache und somit anders zu bewerten als der Strom- oder Wasseranschluss.
Üblicherweise repariert die Telefongesellschaft das Kabel bis zur Hausanschlussdose.
Siehe auch http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/t1/telefon.htm
Wurde die Telefonleitung laut Mietvertrag mitvermietet. Im Zweifel müßte nämlich die Telekom den Schaden tragen.
siehe: http://www.mietrecht-einfach.de/forum/reparaturen/t-defekte-telefonleitung-639.html
Wir hatten bei Einzug das gleiche Problem und Telekom hat es..ohne eine Rechnung zu erstellen..auf ihre Kosten gerichtet?!?!
Unterhalte dich doch mal mit dem Vermieter darüber?? Ich weiß es nicht, das war ja bei uns nicht erforderlich!
Ja, gute Frage. Ein Telefonanschluß gehört wie ein Wasserhahn und Toilette zur Wohnung. Da der Schaden AUßERHALB des Gebäudes festgestellt wurde, kann man den Mieter (Frau S. ) wohl ausschließen. Somit bleibt ja nur einer übrig ..... Das würde ich sogar auf einen Streit ankommen lassen. Wie begründet der Vermieter die Übergabe der Rechnung an den Mieter?
Es war ein ewiges Hin- und Her zwischen dem Anbieter "V" und "T" Die gaben sich sozusagen die Hand :-( und es dauerte tatsächlich 6 Wochen, bis das Problem behoben wurde. Das Provisorium wurde von der "T" gelegt, aber sie meinten, sie hätten keine Zeit für die komplette Reparatur - es bestand die Möglichkeit, das einige Wände aufgestemmt werden musste. Daher sollte der Hauselektriker sich darum kümmern. Aber wer zahlt den Elektriker?