Kann Schweigepflicht verjähren? Wenn man z.b. vor längerer Zeit z.b. 5 bis 20 Jahren in einen
eine Tätigkeit im sozialen Bereich ausgeführt hat. Sei es nun als Praktikant, Pfleger oder freiwilliges soziales Jahr. Kann die Schweigepflicht dann verjähren? So das man frei drauf los quatschen kann was man da einst gesehen und gehört hat und bei der Gelegenheit auch Geschichten über Leute erzählen welche sich in prikären und peinlichen Situationen befanden. Und dann auch noch die richtigen Namen der Personen preisgibt. Falls es nicht verjährtist, kann die Person die die Schweigepflicht verletzt hat zur Rechenschaft gezogen werden?
8 Antworten
Soweit ich weiß, endet die Schweigepflicht nie, und wenn dann erst mit dem Tod der Person um die es geht. Warum änderst du nicht einfach die Namen oder benutzt garkeine Namen bei der Erzählung?
WAR? Heisst das sie arbeitet dort nicht mehr? Privat darf sie eigentlich erzählen was sie will. Nur sollte es ihr der ANSTAND verbieten dann über private Dinge von ehemaligen Patienten zu reden.
Schweigepflicht haben Ärzte etc IMMER es sei denn man entbindet sie davon.
An eine Schweigepflicht ist man immer gebunden (sofern man unter die Personengruppen des § 203 StGB fällt), sogar über den Tod des Betroffenen hinaus - die strafrechtliche Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre (§78 (3) Nr. 5).
Schweigepflicht verjährt erst mit dem Tod dieser Person .
prinzipiell gilt sie auf jeden fall bis zum tode.
Bei dieser Frage geht es nicht um mich sondern um eine Quatschtante die mal im sozialen Bereich tätig war.