Kann mir jemand tatsächlich verbieten die Behinderten-Toilette zu benutzen?

12 Antworten

Ich denke mal, hier sollte man ein wenig feinfühlig unterscheiden.

Der Inhaber kann natürlich kein Personal zur Verfügung stellen, welches eventuelle Warteschlangen vor der Toilette regelt. Die Kunden müssen hier schon unter sich eine Reihenfolge festlegen.

Wenn hier eine (einzelne) Kundin über ihrem Maß hinaus reagiert hat, solltest Du deren Verhalten nicht dem Unternehmer anlasten (persönliche Meinung).

In entsprechenden Situationen sollte immer das nötige Fingerspitzengefühl entwickelt werden, um solche Situationen zu meistern. Auch für Deinen Sohn bedeutet das natürlich einen Lernprozess.

https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/1972

Daraus ergibt sich:

.....Auch für Nicht-Behinderte kann die Toilette zugänglich sein. Diese baulichen Anforderungen sind in der DIN Norm DIN 180 25 (Wohnungen)und 180 24 (öffentliches Bauen) technisch beschrieben. Diese Bestimmungen beschreiben die Bereitstellung von Toiletten, eine gesetzliche Regelung bezüglich der Nutzung besteht nicht......

Hallo, wenn die Frau mit Baby deinen Sohn angeschrien hat, dann war das natürlich überhaupt nicht nett , denn als Mutter sollte sie auch Verständnis für Kinder haben. Aber egal, ich hätte dann meinen Sohn zuerst mal beruhigt, ihm aber dann auch gesagt, dass er eine Behinderten Toilette nicht benutzen durfte weil sie extra nur für Behinderte und zum Baby wickeln gedacht ist. Dann wäre die Sache für mich erledigt gewesen.

Ein 7 jähriges Kind ist alt genug das zu verstehen und sonst ist es ihm auch für das nächste Mal eine Lehre. Die Begründung, dass er so stark musste, darf man auch nicht gelten lassen, das ist doch nur ein Vorwand um nicht zu warten. Dein Sohn hat also die Erfahrung gemacht (auch wenn sie ziemlich heftig war), dass man sich an Dinge die zur Ordnung dienen halten muss, egal wo man sich aufhält.

Ich finde deshalb deine Reaktion,dich bei der Mitarbeiterin zu beschweren total unangebracht. Und danach noch bei der Geschäftsleitung beschweren wollen schlägt dem Fass de Boden raus. Dein Sohn hat einen Fehler gemacht und musste die Konsequenzen erleben. Da muss er durch, wie mit vielem anderen auch. Das ist Leben und Realität Eltern, die dann immer gleich ein Fass aufmachen und eventuell Streit anfangen, sind sehr schlechte Vorbilder und wundern sich später, wenn ihre Sprösslinge für jede Kleinigkeit aggressiv werden.

Gibts ja eigentlich nichts dagegen einzuwenden.

Doch. Eine Behindertentoilette ist für einen bestimmten Personenkreis bestimmt, den der Inhaber des Hausrechts festgelegt hat. Darunter fallen in diesem Fall eben Mütter, die ihre Kleinkinder wickeln, sowie Behinderte. Und nicht dein 7jähriger Sohn. Nachdem ich nicht weiß, wie dringlich das Toilettenbedürfnis deines Sohns war, erlaube ich mir aber auch weiter kein Urteil darüber. Bevors in die Hose geht, war das schon der bessere Weg.

Die Kritik der Frau, die ihr Kind wickeln wollte, war also nicht unbedingt ungerechtfertigt. Auch diese Kritik sollte sich natürlich im Rahmen der sozialen Normen abspielen, und nicht in Geschrei enden.

Du kannst dich jederzeit gegen die Mitarbeiterin beschweren. Die Frage ist aber letzten Endes, was du ihr vorwerfen willst.Auch ein 7jähriger muss lernen, zu warten, wenn sich eine Schlange bildet.

Ich will dich aber nicht belehren. Schlaf ne Nacht drüber, bis der erste Ärger verflogen ist, und entscheide dann, was du tun willst.

karin69  25.02.2018, 01:58

Gute Einstellung!! 👍

Richtige Gedanken‼️

Verbieten kann dir jeder alles.

Die Frage ist, welche Konsequenzen ein solches Verbot für dich hat, wenn du dich darüber hinwegsetzt. In deinem geschilderten Fall könnte der Ladenbesitzer ein Hausverbot aussprechen. Mehr nicht.

Einen Wirbel würde ich wegen solcher Belanglosigkeiten nicht machen. Für so einen sinnlosen Streit ist das Leben zu kurz.