Kann mir der Vermieter die Marke der Farbe vorschreiben?

9 Antworten

Dass es die Farbe nur in einem einzigen Laden gibt, kann ja wohl nicht sein.

Wenn die Wohnung vorher ebenfalls mit dieser Farbe gestrichen war, kann der Vermieter das verlangen. Du könntest also höchstens eine höher wertige nehmen.

Das ist nicht rechtens. Fraglich ist, ob er überhaupt Renovierung vorschreiben darf, wenn die Wände noch voll in Ordnung sind.

Renick  09.03.2018, 20:55
wenn die Wände noch voll in Ordnung sind

... nach 9 Jahren eher unwahrscheinlich

Wenn es rein um das Fabrikat geht, steht es Dir frei.

Anders ist es, wenn es sich um eine konkrete Eigenschaft der Farbe handelt (z.B. Latex, erhöhte Deckungskraft, Brandschutzanstrich, usw.). Daran muss man sich halten.

Die Marke, die er Dir angegeben hat, ist bestimmt eine gute Empfehlung mit der Folge (möglicherweise), dass Du weit weniger Arbeit hast, weil die Farbe sehr gut deckt.

Welche Marke will er denn?

Die erste Frage ist, ob du überhaupt zu Schönheitsreparaturen (Streichen etc.) zum Ende der Mietzeit verpflichtet bist. Alles Andere ist zunächst zweitrangig.

Ich möchte deshalb von dir die wörtliche Wiedergabe des konkreten Textes der SRK für die Mietzeit und deren Ende. Erst danach kannst  du eine kompetente Antwort (von mir und anderen Sachkundigen) erwarten.