Kann mir den Urlaub verweigern - nur weil eine andere Kollegin krank feiert?
Eine Kollegin hat seit dieser Woche für 3 Wochen ganz normalen Jahresurlaub. Sie hatte heute angerufen und mitgeteilt, dass sie nun für 2 Wochen krank ist. Es gibt schon die Diskussion dazu ob sie da den Urlaub einfach "dranhängen" kann und dann quasi 5 Wochen am Stück zuhause bleiben darf. Die Sache ist nämlich die, nach den eigentlichen 3 Wochen von der Kollegin habe ich nämlich 2 Wochen Urlaub. Bei uns dürfen halt aus der Abeitlung nicht alle gleichzeitig in Urlaub gehen. Nun befürchte ich, dass man mir dann meinen Urlaub verweigert bzw. streicht nur damit die andere Kollegin ihre 5 Wochen am Stück bekommt. Würde das so einfach funktionieren? Ich habe schließlich schon längst Urlaub gebucht, von der Kollegin weiß ich, dass sie "nur" zuhause ist.
13 Antworten
Der Urlaub der Kollegin geht ihr ja nicht verloren. Einfach an die jetzigen drei Wochen anhängen darf sie natürlich nicht. Wenn sie nicht mehr arbeitsunfähig ist, muss sie wie geplant wieder erscheinen. Sie kann dann ihren Urlaub mit der Geschäftsleitung neu abstimmen. Erst einmal gilt der bestehende Urlaubsplan.
AU ist AU, da kann höchstens dein AG dran zweifeln und ggf. die Krankenkasse informieren! Bei einer dringenden betrieblichen Notwendigkeit, kann dir auch der Urlaub gestrichen werden, für die entstandenen Kosten muss aber dein AG aufkommen!
Die Krankheit der Kollegin ist natürlich ein Grund, wenn dem AG dadurch nachweislich ein Problem im betrieblichen Ablauf entsteht, kann er sehr wohl auf die betriebliche Notwendigkeit zurückgreifen. Wer meint das es nicht so ist, kann ja versuchen seinen Urlaub Termingerecht einzuklagen ;)
Nein jeder Arbeitsrichter wird dem Arbeitgeber sagen das die Krankheit eines Mitarbeiter keinen Verweigerung von genehmigtem Urlaub rechtfertigt. Es werden sehr strenge Anforderungen gestellt wenn der Arbeitgeber Genehmigten Urlaub verweigern will. Es muss hier eine Interessenabwägung erfolgen und dabei wiegen die Interessen des Arbeitnehmers genau so schwer wie die des Arbeitgebers. Es hindert mich keiner daran wenn mein Arbeitgeber fragt ob ich meine Urlaub nicht verschieben könnte dem zu zu stimmen.
Drachentöter hat recht, so einfach kann ein Arbeitgeber einen einmal gewährten Urlaub nicht widerrufen.
Peter Kleinsorge
Von Einfach war nicht die Rede, aber es ist nun mal so, wenn der AG nachweisen kann, das die Situation ohne dieser Maßnahme (Urlaubsstreichung) der Betrieb z.B. existenziell gefährdet ist, kann er streichen. Letztendlich stellt sich auch die Frage, welcher AN ist so bescheuert und versucht dagegen anzugehen, er wird über kurz oder Lang eh den Kürzeren ziehen! Das mag bei großen Betrieben mit AN - Vertretungen anders sein, aber ansonsten eine durchaus unkluge Maßnahme!
Nein, da gibt es keinen Automatismus, nach den genehmigten drei Wochen hat deine Kollegin wieder auf der Matte zu stehen oder "eine Krankmeldung" ein zu reichen. Sie bekommt die 2 Wochen zwar zurückerstatte mehr aber nicht. Eine Krankheit eines Kollegen ist auch kein Grund aus dem man genehmigten Urlaub verweigern kann.
der Urlaub muss für jeden planbar sein. Dein gebuchter und genehmigter Urlaub bleibt bestehen. Deine Kollegin, die ja nur eine Woche Urlaub hatte und zwei Wochen krank ist, muss ihren Urlaub neu planen und sich dabei an die bereits bestehende Planung halten bzw. sich dort einfädeln. Also keine Angst!
wenn du es weißt würde ich trotzdem nix sagen denn du hast keine handfesten beweise und solange sie den gelben schein hat kann man ihr garnichts. wenn du deinen urlaub gebucht hast dann zeige deinem chef die buchungsbestätigung und dann wird er nach einem ersatz für dich suchen ansonstn muß er die stornogbühren tragen und den rest kannst du aus der frage lesen, die du vor ner halben stunde schon mal gestellt hast, genau die gleiche denn da hatte ich dir auch schon geantwortet
Immer diese dringenden Betrieblichen Notwendigkeiten. Die reichen im allgemeinen nicht aus um genehmigten Urlaub zu streichen, insbesondere ist die Krankheit der Kollegin mit Sicherheit kein solcher Grund.