Kann mich Ebay Kleinanzeigen Käufer anzeigen?

5 Antworten

"? kann er mich anzeigen es ist ja privatkauf und ich wusste nich dass die schuhe fake sind"

Kann er. Dass es ein Privatverkauf war = irrelevant, der Verkauf von Plagiaten steht unter Strafe und ist verboten - Dabei ist es AUCH irrelevant ob der Verkäufer davon wusste dass es ein Plagiat ist "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"

Ob du das kassierte Geld noch hast oder nicht, interessiert keinen Menschen. Nimm die Schuhe zurück und erstatte den Betrag.

Fake-Verkauf ist strafbar:

http://dejure.org/gesetze/MarkenG/150.html

Ab 14 bist Du strafmündig.

Danach kannst Du Deine Forderung mit dem gleichen Gesetz an die Verkäuferin bei Kleiderkreisel stellen. Das lass dann besser Deine Mutter erledigen, denn auf Kleiderkreisel darfst Du erst ein Konto haben, wenn Du volljährig bist.

haikoko  19.11.2015, 22:31

AGB Kleiderkreisel:

http://www.kleiderkreisel.de/terms-and-conditions

3.1 Registrierung als Mitglied

Um sich auf der Plattform zu registrieren, gibt der Nutzer seine E-Mail Adresse und ein von ihm gewähltes Passwort an. Der Nutzer bestätigt durch Setzen eines Hakens volljährig zu sein oder das entsprechende Einverständnis der Erziehungsberechtigten zu haben.

Ja kann er, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Aber er muss erstmal nachweisen das es gefälschte sind. In den Kanst wirst du aber wohl nicht kommen, mit Pech eine Geldstrafe. Am besten ist du schreibst ihm er bekommt das Geld zurück, dann stellt er hoffentlich keine Anzeige. 

Viel Glück!

schuhe fake sind jetzt droht er mir mit einer anzeige aber ich kann ihm das Geld nicht geben was soll ich machen ?

Das Geld auftreiben, die gefälschten Schuhe zurücknehmen (!) und hoffen, dass dir so keine weiteren (!) rechtlichen und kostenintensiven Kosequenzen seitens Nike n. § 14 MarkenG oder Schadensersatzforderungen des Käufers drohen, der sich gebrauchte original Nike in gleichwertigem Zustand auf deine Kosten beschaffen dürfte :-O

Auch bei ebay Kleinanzeigen gilt ein Rücktrittsrecht vom Vertrag mit Kostenerstattungsanspruch, wenn man sachmängelhafte Waren verkauft, die nicht die zugesicherte Eigenschaft haben. "Gekauft wie besehen" nützt dir da ebensowenig wie gespielte Ahnungslosigkeit, die fakes nicht gekannt zu haben.

G imager761

Sag mal, was denkst Du Dir denn? Ein Privatverkauf ist doch kein Freibrief dafür, dass man gefälschte Sachen verkaufen kann oder überhaupt Sachen, die mit der Beschreibung nicht übereinstimmen. So geht das nicht. Halte Dich doch jetzt an die Verkäuferin aus dem Kleiderkreisel.