Kann meine Tochter bei meiner Heirat auch den Nachnamen wechseln?

6 Antworten

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Du kannst jederzeit Deiner Tochter deinen neuen Namen geben, das nennt sich Namensadoption und kostet hoechstens eine kleine Verwaltungsgebuehr.

Die Zustimmung, wie unten geschrieben des Kindsvaters ist in Deinem Fall auch nicht noetig, denn die Eintragung in der Geburtsurkunde ist nicht ausschlaggebend fuer eine Einwilligung.

Nur wenn Du verheiratet gewesen waerst und das gemeinsame Kind wuerde den Namen des Vaters getragen haben, dann ist dessen Zustimmung erfoderlich. In deinem Fall nicht, denn das Kind traegt ja eh Deinen Namen und nicht den des Vaters.

Eine Freundin von mir hat das gleiche uebrigens ohne Probleme auch gemacht, ihr Kind war unehelich und hatte den Geburtsnamen und hat mit der Hochzeit, da war sie so 12 Jahre alt, den Namen ihres Stiefvaters bekommen. Gleich nach der Hochzeit. Und das war vor rund 10 Jahren.

Namensadoption bedeutet, dass nur der Namen geaendert wird und alle anderen Rechte und Pflichten (Unterhaltszahlungen, Erbansprueche) wie vorher erhalten bleiben.

Im Gegensatz zu einer kompletten Addoption (wo der leibliche Vater einverstanden sein muss), wo der neue Vater alle Rechte und Pflichten uebernimmt.

Also frag gleich beim Standesamt nach, damit alles gleich in die Wege geleitet werden kann.

Bei mir ist es uebrigens so, dass mein 2. Sohn meinen Ehenamen (den meines Exmannes) traegt, ohne dass er mit dem Kind was zu tun hat und der hat auch kein Mitspracherecht, da es ja nunmehr auch mein Namen ist, kann ich den Namen auch weitergeben trotz Scheidung.

Das würde ich mit dem örtlichen Standesamt aushandeln. Wenn das Kind minderjährig ist, würden sie vielleicht dem Kind auch den Familiennamen geben. Oder sie lassen sich auf einen Doppelnamen ein. Aber bei einer Adoption durch Deinen Bräutigam ist alles klar. Ich würde es ohnehin aus Sorgerechtsgründen empfehlen, falls Dir als Mutter etwas zustoßen sollte. Wenn das Kind volljährig ist, müsste Dein Bräutigam es auf jeden Fall adoptieren, um die Änderung des Namens zu veranstalten.

Hm, wenn sich nicht dramatisch etwas geändert hat in den letzten paar Jahren - dann nein.

Ich kenne Fälle, in denen hinterher dann mittels formeller Adoption durch den neuen Ehemann das Namensthema geregelt wurde...

Bis zu einem gewissen Alter (ich glaub es war 6) passiert der Namenswechsel deines Kindes automatisch. Danach muss er beim Standesamt beantragt werden. (scheint aber in deinem Fall vor allem Bürokratie zu sein ohne große voraussetzungen - es sei denn du teilst das Sorgerecht mit dem Kindvater)

Informier dich doch am Standesamt wenn ihr euch auch zur Hochzeit anmeldet. Evtl fragt der Standesbeamte sowieso danach. Nimm vorsichtshalber die Geburtsurkunde von deinem Kind auch mit.

Herzlichen Glückwunsch übrigens!

du kannst auf dem Standesamt Namensänderung beantragen lassen. allerdings kostet dies Geld. wie viel kann ich die leider nicht sagen. ist deine tochte noch minderjährig, also unter 18 meldet sich das jugendamt. da passiert aber nichts denn sie wollen eine unterschrifft von dir und ihrem Vater.

zumindest so haben sie es bei meiner schwester gemacht!