Kann mein Vermieter ohne Vorankündigung den Garten betreten und Handwerker schicken ohne vorherige Absprache und ohne dass jemand zu Hause ist?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Da klar ist, dass der Garten zur Mietsache gehört, ist das Handeln des Vermieters eindeutig unzulässig, da rein rechtlich gesehen Hausfriedensbruch begangen wurde. Ist das Betreten auf Grund erforderlicher Arbeiten des Vermieters notwendig, muss er das zuvor mit dir abstimmen bzw. deine Erlaubnis einholen. Durch den Mietvertrag bist du Besitzer der Vermieteten Flächen und Räume geworden und hast darüber das Hausrecht.

canide 
Fragesteller
 26.06.2015, 08:44

Danke :-)

Wenn du das komplette Haus mit Garten gemietet hast, darf er das ohne Absprache nicht. Bei einem Mehrfamilienhaus wird der Eigentümer sich kaum verbieten lassen, den Garten zu betreten.

Gehört der Garten nachweislich zur Mietsache?

canide 
Fragesteller
 25.06.2015, 17:33

ja er steht im Mietvertrag

anitari  25.06.2015, 17:35
@canide

Und wie genau? Zur Alleinnutzung oder Mitnutzung?

canide 
Fragesteller
 25.06.2015, 17:40
@anitari

Es steht geschrieben : a) vermietet werden folgende Räume....zur Nutzung durch 2 Personen ( dann kommt die Beschreibung der Räume ).. sowie Abstellraum im Keller, Garten. b) 1 Garage zusammen mit der Wohnung

imager761  25.06.2015, 18:54
@canide

"Sowie" meint hier nebst, nicht und :-O

Keller und Garten sind dir demnach  (widerruflich) zur Nutzung überlassen, nicht entgeltlich vermietet.

albatros  26.06.2015, 00:47
@imager761

Auch die Wohnräume sind "zur Nutzung" vermietet. Liest man sorgsam den gesamten Wortlaut, sind auch  u. der Garten zur Nutzung vermietet. Du musst den Zusammenhang erkennen und kannst hier nicht trennen.

Kann mein Vermieter ohne Vorankündigung den Garten betreten und Handwerker schicken ohne vorherige Absprache und ohne dass jemand zu Hause ist?

Das kommt darauf an: Wird ein Einfamilienhaus gemietet, ist der dazu gehörige Garten im Zweifel mitvermietet. Als Wohnungsmieter eines Mehrfamilienhauses kannst  nicht ohne weiteres von deiner Mitvermietung des Gartens ausgehen :-O

Ist hier nichts besonderes vereinbart, gilt der Garten grds als nicht mitvermietet. Bei üblicher und in deinem Fall mietvertraglicher Erwähnung ist dir lediglich eine (widerrufliche) Nutzungsmöglichkeit zugestanden, er ist als Gemeinschaftsfläche aber für alle (Mieter) da und steht im Alleineigentum des Vermieters, der den jederzeit unangekündigt betreten darf :-)

G imager761

nein, das kann er nicht! Er muss immer vorher mit dir einen Termin ausmachen, damit du auch zu Hause bist. Ohne Ankündigung hat er nichts bei dir verloren. Du kannst dich auch dagegen wehren

canide 
Fragesteller
 25.06.2015, 17:26

Danke schon mal für die Antwort, kann ich das irgendwo nachlesen?

pitti12  26.06.2015, 11:17
@canide

puh, das verlangst du viel. Schau mal beim Mieterbund. Ich meine - Handwerken können im Garten viel kaputt machen.

anitari  25.06.2015, 17:33

Und wenn der Garten nicht zur Mietsache gehört?

canide 
Fragesteller
 25.06.2015, 17:42
@anitari

er gehört dazu, laut Mietvertrag und die letzten Jahre gab es auch keine Probleme

imager761  25.06.2015, 19:12
@canide

Nach deinem Mietvertragsauszug gehört er das eben nicht. Und nur weil er dir den Garten hinter deiner Terrasse bislang (allein) zur Nutzung überliess, gibt das noch lange kein Gewohnheits- oder gar Mieterrecht her :-O

Was du mit diesen Informationen anfängst, bleibt allerdings dir überlassen: Jeder blamiert sich so gut er kann oder darf (sich) kündigen (lassen) - wohnt der VM mit in diesem Haus, muss er das nicht einmal begründen, nachdem man ihn ungerechtfertigt als  Hausfriedensbrecher anmachte oder Terminabsprachen forderte :-O