Kann man wegen Schulden im Knast landen?

16 Antworten

Folgende Konstellationen können bei Geldschulden zu einer Inhaftierung führen:

  1. Bei einer Geldauflage bei Jugendstrafrecht kann ein Beugearrest angeordnet werden, um die Zahlung zu erzwingen.

  2. Bei Geldbußen kann "Erzwingungshaft" angeordnet werden, um die Zahlung zu erzwingen.

  3. Bei Geldstrafen kann bei Nichtzahlung "Ersatzfreiheitsstrafe" vollstreckt werden - ein Tag Haft entspricht einem Tagessatz

  4. Bei zivilrechtlichen Schulden kann durch Beugehaft die Abgabe einer "Eidesstattlichen Versicherung" erzwungen werden. Wurde die abgegeben, ist der Schuldner zu entlassen.

Einen Eintrag im Führungszeugnis bekommt man nur, wenn man zu Geldstrafe, Freiheitsstrafe oder "Jugendstrafe" ohne Bewährung verurteilt wurde. Das hat mit Geldschulden erst mal nix zu tun.

Ja klar und zwar wenn Du z.B.Sachen bestellst und sie nicht bezahlen kannst. Das ist dann Betrug.

Nein, wegen Schulden kann man nicht im "Knast" landen. Das Schlimmste wäre die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung aber dadurch auch keine Eintragung im Führungszeugnis. Viele Firmen und auch Arbeitgeber wollen aber bei einer Leistung die sie für jemand erbringen oder wenn sie dich einstellen, eine Schufa Auskunft haben und da sind die Schulden aufgeführt.

thommy12  01.03.2012, 02:09

Das ist Schwachsinn!! ... Zumindest das mit dem Knast!

Du kannst beispielsweise zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung zur Beugehaft in den Knast kommen. Das sind Leute, die ständig die Termine versäumen ohne Entschuldigung.

Zum anderen kenne ich persönlich einen, der hat zu viel Sozialhilfe kassiert, konnte die dann nicht zurückzahlen, dann wurde er für, ich glaub es waren 6 Monate ins Gefängnis gesperrt. Sozusagen die Strafe "absitzen". Ob es allerdings im Führungszeugnis stand, weiss ich nicht.

walterdealeman  01.03.2012, 14:28
@thommy12

Lese dir bitte die Frage einmal richtig durch. Hier geht es nicht um Beugehaft oder ähnliches, hier geht es darum, wenn jemand Schulden hat und diese nicht bezahlen kann, ob er dafür ins Gefängnis kommen kann und das kann er nicht.

Das Führungszeugnis ist nur relevant bei Straftaten. Du kannst nicht im Knast landen, wenn man dir nach einem Verfahren keine muwillige unterschlagung vorwerfen kann.

monic 
Fragesteller
 29.02.2012, 19:52

Also dann doch nicht?

Man kommt auch dann im Knast, wenn der Gläubiger mehr Schulden hat und Dein Titel ruhen bleibt beim Gericht wegen fehlende Rechtsvertretung.

Laut Gesetz schützt eine Eidesstattliche Erklärung vor Knast, aber steht man im Widerstandsrecht nach Grundgesetz fühlen sich gerade Älteren in der Staatsgewalt angegriffen und man sitzt in Ordnungshaft.

ACHTUNG, nicht überall geht es demokratisch zu nach Gesetz.

isofus  31.03.2012, 23:02

In Köln diktieren CDU, SPD, Grünen und die Linken den Alltag und nicht immer gilt das Grundgesetz. Da hilft auch nicht jeden Anwalt anzurufen für eine Rechtsvertretung, die haben merkbar Angst vor Sanktionen. Das ist teilweise Realität und manch einer gibt sich deswegen den goldenen Schuss.