Kann man sich auch ein Wohnrecht eintragen lassen das bei einer Scheidung automatisch erlischt?
Kann man auch im beidseitigen einverständnis ein Wohnrecht eintragen lassen was dann erlischt wenn die jetzt bestehende Ehe doch mal geschieden werden sollte? Zur Erklärung. Meine Frau steht im Grundbuch und wir haben eine Kleine gemeinsame Tochter. Wir beerben uns zur zeit gegenseitig. Sie hat einen unehelichen Sohn der im Todesfall meiner Frau garantiert jeden cent seines Pflichtanteiles verlangen würde. Allzuviel Geldeinnahmen haben wir nicht um Grossartig Rücklagen zu bilden, das ich den Sohn je auszahlen könnte. Wir haben aber eine gemeinsame kleine Tochter die wir gerne unter jedem Umstand im Haus wohnen lassen wollen, zumindest bis sie Gross ist. Und wenn wir uns doch mal scheiden lassen sollten soll auch das Wohnrecht automatisch weg sein. Geht sowas?
2 Antworten
Sie können jedes Recht mit Bedingungen verknüpfen. So kann die Löschung eines Rechtes z.B. für den Falle der Ehescheiung oder des wirtschftlichen Unterganges festgeschrieben werden.
Dies wird u.a. z.b. in Fällen praktiziert, in den während der Ehe die Vermutung der Betriebsaufspaltung (Verhinderung des anteiligen Hauses als Betriebsvermögen) oder der verdeckten Gewinnausschüttung (Gewinnschmälerung über Mietgestaltung) vorliegen könnte. Dabei überträgt der Geschäftsführer/Gesellschafter Ehemann zu Verhinderung der Vermutung seinen 1/2-Anteil auf seine Ehefrau mit dem Anspruch auf Rückübertragung für eben den Fall des wirtschaftlichen Unterganges (Pleite seiner Firma) oder der Ehescheidung.
Machbar und rechtlich zulässig ist so ziemlich alles, was Sinn macht.
Ein im Grundbuch eingetragenes Wohnrecht erlischt meines Wissens nach nur dann, wenn es gelöscht wird. Und dazu müsste der Begünstigte auf sein Wohnrecht verzichten.