Kann man seine Vormundschaft wechseln?

5 Antworten

Das Problem bei dieser Art von Betreuung ist, dass der jeweilige Betreuer zu viele Personen betreuen muss, und je nach Arbeits- und Zeitaufwand für den Einzelnen viel zu wenig Zeit hat. Es ist also kein böser Wille von der Betreuerin.

Abhilfe könnte nur sein, wenn eine andere Person, z. B. Deine Pflegeeltern,  die Betreuung für dich beantragen. Allerdings ist mit der Betreuung auch ein hoher bürokratischer Aufwand verbunden. Ich kenne das nur von Pflegebedürftigen. Da muss z. B. der Ehepartner,  wenn er die Betreuung bekommt, genau belegen, was er für die betreute Person ausgibt, und diese Abrechnung wird von einem Richter am Amtsgericht kontrolliert. Das muss dann die betreute Person bezahlen.

jinyounggot7 
Fragesteller
 28.03.2017, 14:17

Vielen Dank für deine Hilfe!:)

bei schwerwiegenden fehlttritten sicher. ob hier einer vorliegt, können unwissende dritte nicht beurteilen.

jinyounggot7 
Fragesteller
 28.03.2017, 14:04

Okay danke trotzdem:)

passaufdichauf  28.03.2017, 14:06

Die Pflegeeltern können jederzeit beim Familiengericht selbst die Vormundschaft beantragen.

man kann bestimmt den vormund wechseln oder sich zumindest darüber beschweren. deine pflegeeltern sollten wissen, an wen sie sich wenden müssen.

jinyounggot7 
Fragesteller
 28.03.2017, 14:07

Okay dankeschön:)

Dein Vormund ist eigentlich verpflichtet, sich einmal im Monat mit Dir zu treffen.

Deine Pflegeeltern können sich an das Vormundschaftsgericht wenden und selbst die Vormundschaft beantragen und eine Dienstaufsichtsbeschwerde machen.

Deine Pflegeeltern könnten die Vormundschaft selbst beantragen.

jinyounggot7 
Fragesteller
 28.03.2017, 14:06

Danke für deine Hilfe!:)

passaufdichauf  28.03.2017, 14:11
@jinyounggot7

Gerne. Dazu bedarf es einem Antrag beim Familiengericht. Die bisherige Vormünderin wird dann dahingehend befragt.

Nach dem Gesetz ist eine Einzelvormundschaft immer einer Amtsvormundschaft vorzuziehen, jedoch handeln nur wenige Jugendämter danach.

Eine Vormundschaft getrennt vom Pflegeverhältnis macht eigentlich nur dann Sinn, wenn zwischen Pflegeeltern und den leiblichen Eltern Spannungen herrschen und diese noch Teile des Sorgerechts innehaben.