Kann man sein Auto in einem Landkreis anmelden in dem man nicht wohnt?

7 Antworten

Einzige Möglichkeit ist, den ERSTEN Wohnsitz (dauernder Aufenthaltsort)  in die entsprechende Region zu verlegen. Anders wäre das Fahrzeug nicht entsprechend zuzulassen.

Bei Vorsatz müsstest Du dir darüber hinaus den Vorwurf der arglistigen Täuschung nach §19 VVG gefallen lassen, der in dem Fall den Versicherer zur fristlosen Kündigung und Anfechtung des Vertrags berechtigen würde. Das bedeutet Du hättest keinen Versicherungsschutz. Da eine Kfz Haftpflicht Versicherung allerdings regulieren muss, wird sie dich nicht in Regress nehmen, sondern sich den gesamten Regulierungsbetrag von Dir erstatten lassen. Das ist besonders tragisch sofern jemand durch Deine Schuld gesundheitlichen Schaden nimmt und evtl. den Rest seines Lebens seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Dann bist Du zu lebenslangen Rentenzahlungen verpflichtet.

Ich gehe darüber hinaus davon aus, das die Zulassungsbehörde eine STRAFANZEIGE wegen Verstoß gegen die Versicherungspflicht erstatten wird.

Nein! Das geht nicht.

Du musst das Fahrzeug dort anmelden wo Du hauptsächlich wohnst. Wenn Du umziehst, musst Du das Fahrzeug innerhalb 6 Wochen ummelden.

Geregelt ist das in der FahrzeugZulassungsVerordnung  FZV:

§ 6 Antrag auf Zulassung

(1) Die Zulassung eines Fahrzeugs ist bei der nach § 46 örtlich zuständigen Zulassungsbehörde zu beantragen.

§ 46 Zuständigkeiten

(1) Diese Verordnung wird von den nach Landesrecht zuständigen unteren Verwaltungsbehörden ausgeführt. Die zuständigen obersten Landesbehörden oder die von Stellen können den Verwaltungsbehörden Weisungen auch für den Einzelfall erteilen oder die erforderlichen Maßnahmen selbst treffen.

(2) Örtlich zuständig ist, soweit nichts anderes vorgeschrieben ist, die Behörde des Wohnorts, bei mehreren Wohnungen des Ortes der Hauptwohnung im Sinne des Melderechtsrahmengesetzes, mangels eines solchen des Aufenthaltsortes des Antragstellers oder Betroffenen, bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden und Selbständigen mit festem Betriebssitz oder Behörden die Behörde des Sitzes oder des Ortes der beteiligten Niederlassung oder Dienststelle.

siggibayr  19.04.2016, 09:44

Wo hast du die Regelung mit der 6 Wochenfrist her?

§ 13 FZV schreibt vor, dass die Änderung unverzüglich mitzuteilen ist. Unverzüglich ist nach der Rechtsprechung bis 14 Tage, also innerhalb von 2 Wochen.

NSchuder  19.04.2016, 09:46
@siggibayr

Gängige Praxis hier in der örtlichen Zulassungsstelle.

Grundsätzlich hast Du schon recht. Tatsächlich erfolgt die Ummeldung aber oftmals erst sehr viel später, nämlich nach Monaten oder manchmal Jahren.

Stimmt nicht, du kannst dich in jedem beliebigen Landkreis im Einwohnermeldeamt anmelden. Hilfreich wäre es, wenn du dort einen bekannt oder Familie hast, damit du eine Adresse hast die du angeben kannst. Dann bekommst ja diesen Aufkleber auf deinen Perso, windige neue Adresse steht, ich glaube das kostet nichtmal was.
Dann fährst zur gewünschten Zulassungsstelle und meldest dein Auto um. Wenn alles erledigt ist, gehst nach ein paar Wochen wieder zu deinem eigentlichen ansässigen Einwohnermeldeamt und meldest deinen Wohnsitz wieder um.
Selbst wenn jemand blöd fragen sollte, ist ja deine Sache!

Nach neuen Regelungen darf man nämlich sein altes Kennzeichen mit in den neuen Landkreis nehmen, ohne es wieder ummelden zu müssen.

Ich selbst habe es letztes Jahr genauso getan, aber nur weil es im Nachbarlandkreis mein Wunschkennzeichen gab xD

Nordlicht1990  19.04.2016, 09:52

Ich weiß allerdings nicht ob sich dein gewünschter Effekt nach dem Kennzeichen oder deinem Wohnsitz richtet.
Sinnvoller wäre in diesem Fall das zweite.

Nein du kannst es nur am Erstwohnsitz anmelden. Was in einigen Bundesländer möglich ist, man kann sein Kennzeichen mitnehmen wenn man in einen anderen Kreis umzieht aber Ummelden muß man es trotzdem.

Nein, du könntest aber eine Firma mit Sitz in einem anderen Landkreis anmelden und dein Auto darüber anmelden.

NSchuder  19.04.2016, 09:10

Diese Firma muss dann aber auch einen Firmensitz, kurz gesagt eine Niederlassung, in dem Landkreis haben. Und der verursacht wieder Kosten z.B. für die Gewerbeanmeldung, die Anmietung des Firmensitzes/Briefkastens etc.

Das würde sich also nicht lohnen.