Kann man nachträglich Schmerzensgeld fordern?

7 Antworten

Ein unebener Boden stellt mit Sicherheit keine "fahrlässige Körperverletzung" da. Dazu gehört immer ein aktives Handeln einer Person. Oder wollt Ihr den Boden anzeigen?

Ohne jetzt Details zu kennen, gehört es auch zur eigenen Sorgfalt auf den Boden zu schauen und zu gucken, wo man hinläuft. Ich sehe da schon irgendwie eine nicht unerhebliche Mitschuld beim gestürzten

Soweit ich weiß hast Du 2 Jahre Zeit bis die Ansprüche verjährt sind, hat mir mein Anwalt nach einem unverschuldeten Unfall mal gesagt.

NewCover9876 
Fragesteller
 13.09.2018, 17:18

Oh oke, vielen Dank

LouPing  13.09.2018, 17:26
@NewCover9876

Schmerzensgeld muss zivilrechtlich eingeklagt werden. Für einen positiven Verlauf braucht es eine einwandfreie Dokumentation des Heilungsverlaufs und ein Gutachten des Ist-Zustands nach Abschluss aller Heilbehandlungen.

Ohne bleibende Schäden ist die Aussicht auf eine lohnende Summe eher gering, weil der Kläger hat die Kosten für sämtliche Beweise erstmal vorzulegen.

Nach einem Jahr ??? Viel Spaß dann ...

Eine Straftat kann man anzeigen - mit Aussicht auf Ermittlungen - wenn die Straftat noch nicht verjährt ist. Hier geht es aber um keine Straftat, sondern um ein zivilrechtliches Problem. Um Schadenersatz zu bekommen, muss auf dem zivilrechtlichen Wege eine Klage eingereicht werden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Was ist denn seinerzeit bei der Unfallaufnahme gesagt worden?

Er hat doch sicher zum Beispiel von der Krankenkasse einen Unfallbericht ausfüllen müssen. Hat er dort den unebenen Boden angegeben?

Denn sonst wird nach einem Jahr die Nachweisbarkeit schwierig.

NewCover9876 
Fragesteller
 13.09.2018, 17:17

Es kam heute ein Brief, dass er behauptet, es wäre nie ein unebener Boden gewesen. Beim Unfall entschuldigte er sich sogar bei dem Betroffenen und sagte, er hätte das schon längst beheben müssen. Zudem waren zwei weitere Personen anwesend, die alles des Beschädigten bestätigen können