Kann man mit 18 aus dem Elternhaus ausziehen?

15 Antworten

Zunächst einmal sind Deine Eltern weiterhin für Dich zuständig.

Allerdings dürfen sich Deine Eltern aussuchen, wie sie Dich unterstützen: entweder direkt finanziell (also in dem sie Dir Deinen Lebensunterhalt auf Dein Girokonto überweisen) oder in dem sie Dir Sachwerte unentgeltlich zur Verfügung stellen (ein Zimmer in der elterlichen Wohnung, gefüllter Kühlschrank, Kaufen aller notwendigen Dinge etc.).

Ausnahmen und staatliche Hilfen gibt es bei begründeten Fällen, wenn Du beispielsweise eine Ausbildung weitab von der elterlichen Wohnung antrittst und Deine Eltern und Dein Einkommen nicht für Deinen (einfachen) Unterhalt ausreichen.

Hey,

Du hast ja schon viele Antworten, aber ich gebe meinen Senf auch mal dazu.

Rechtlich gesehen darfst du ausziehen, da du volljährig bist. Bezahlen musst du das aber selber. Deine Eltern sind die Unterhaltspflichtigen, dieser Pflicht können sie aber auch nachgehen, in dem sie dir in ihrer Wohnung/Haus Wohnraum und Verpflegung zur Verfügung stellen. Eine eigene Wohnung müssen sie dir nicht zahlen.

Du kannst auch keine Sozialgelder o. Ä. Beantragen. Allerdings kannst du in einer schulischen Ausbildung Bafög beantragen und in einer betrieblichen bzw dualen Ausbildung BAB beantragen.

BAB richtet sich das allerdings nach deinem Einkommen und dem Einkommen seiner Eltern. Es ist aber auch nur ein kleiner Zuschuss, eine Wohnung kannst du dir davon in der Regel nicht leisten.

Wie es bei Bafög aussieht weiß ich nicht, aber Google ist dein Freund.

LG Nana

Ja die Eltern müssen für ihr Kind aufkommen: Essen, KLeidung und ein Dach überm KOpf, darauf hast du ein Recht.

Das alles können sie dir aber auch daheim bieten, eine eigene Wohnung müssen sie nicht zahlen.

Und wenn du verdienst dann ist es sogar üblich das du was abgibst und zu deinem Unterhalt mit beiträgst

Deine Eltern sind Dir zwar zu Unterhalt verpflichtet.

Sie kommen dieser Verpflichtung aber ausreichend nach, wenn sie Dich bei ihnen wohnen, essen, duschen und Wäsche waschen lassen. Anrecht auf eine finanzierte eigene Wohnung besteht nicht.

Deine Eltern sind für Dich bis zum Ende der Erstauabildung unterhaltspflichtig - sie haben aber die Wahl, ob sie Barunterhalt oder Unterhalt in Sachleistungen bieten wollen ... das heißt wen sie Kost und Logis bieten, reicht das aus - sie müssen keine Wohnung finanzieren ..

das Jobcenter finanziert U25 im Übrigen auch keine Wohnung - außer es wären absolut zerrüttete Familienverhältnisse mir körperlichen Übergriffen etc. pp. normaler "Stress mit den Eltern" gehört nicht dazu