Kann man jemand in der Probezeit von heute auf morgen kündigen?

8 Antworten

In Deutschland kann nur ein Ausbildungsverhältnis während der Probezeit ohne Kündigungsfrist von heute auf morgen gekündigt werden.

Wenn es sich um ein normales Arbeitsverhältnis handelt, beträgt die Kündigungsfrist während der Probezeit nach § 622 Abs.:3 BGB zwei Wochen.

Abweichende Regelungen können tarifvertraglich vereinbart werden.

Längere Kündigungsfristen können auch arbeitsvertraglich vereinbart werden, dabei darf für die Kündigung durch den Arbeitnehmer keine längere Frist als für die Kündigung durch den Arbeitgeber vereinbart werden.

Die gesetzliche Kündigungsfrist für die Probezeit liegt bei 14 Tagen.

Oft steht im Vertrag eine kürzere Frist, aber dagegen kannst du dann vorgehen. (Außer es handelt sich um einen Tarifvertrag, dann kann die Frist auch kürzer sein)

Wenn vertraglich nichts anderes geregelt ist, besteht die gesetzlich festgelegte Frist von 2 Wochen in der Probezeit.