Kann man gleichzeitig eine Prokura und eine Handlungsvollmacht haben?

3 Antworten

*seufz*

Eine Prokura IST eine Handlungsvollmacht.

Guckst Du hier:

https://de.wikipedia.org/wiki/Prokura

Das ist, als würdest Du fragen: Soll ich lieber einen Drachenbaum kaufen oder eine Dracaena marginata?

Nein, die Prokura beinhaltet die Einzelvollmacht sowieso.

Eine Prokura IST eine Handlungsvollmacht. Alle rangniederen Handlungsvollmachen, wie etwas die erwähnte Einzelvollmacht werden von ihr automatisch mit abgedeckt

Gusi111  26.11.2017, 20:01

Das stimmt so nicht. Die Einzelvollmacht muss für bestimmte Vorhaben speziell erteilt werden. So darf ein Prokurist Grundstücke nicht belasten, während er dies mit der Einzelvollmacht schon darf.