Kann man eine Lastschrift noch nach 8 Wochen zurückbuchen lassen?
Ich möchte eine Lastschrift zurückbuchen lassen die 9 Monate alt ist. Es heißt ja überall man könne nur Lastschriften zurückbuchen die 8 Wochen(vor paar Monaten waren es nur 6 Wochen) alt sind. Ich habe jedoch gelesen dass man das Geld bis zu 13 Monate zurückbuchen kann wenn man die Begründung gibt das keine Einzugsermächtigung erteilt wurde. Ich habe allerdings Online eine Einzugsermächtigung erteilt. Wird meine Bank erst mal bei der Empfängerbank anfragen ob eine Einzugsermächtigung vorlag oder wird meine Bank den Betrag nach meiner einwende zurückbuchen lassen?
11 Antworten
Schaue dir bitte § 675x BGB an. Dort ist alles geregelt. Wenn dir das zu viel fachchinesisch ist, dann frage deine Bank oder gehe zur nächstgelegenen Verbraucherzentrale. Zurückbuchen darfst du nur, wenn du den Abbucher zuvor schriftlich gemahnt bzw. darüber informiert hast und die Umstände es zulassen bzw. wenn überhaupt keine Erlaubnis vorlag. Bei dir lag aber eine vor.
Du möchtest als Begründung angeben, Du hättest keine Einzugsermächtigung erteilt, obwohl Du eine Einzugsermächtigung erteilt hast? Möglicherweise ein Straftatbestand nach § 263 StGB.
soweit ich mich recht erinnere kann man Lastschriften bis 6 Wochen zurückbuchen lassen.
genauere Informationen bekommst ud bei deiner Bank.
Mag sein dass es von Bank zu Bank unterschiede gibt. Und was soll dieser "Angriff" habe doch bemerkt "wenn ich mich recht erinnere".... und....genauere Informationen bekommst du bei deiner Bank.
Nach so langer Zeit und vorallem auch nach erteilter Einzzugsermächtigung wirds echt schwer. Denke nicht das das funktioniert. Du wirst dich wahrscheinlich an den Abbucher wenden müssen ums zurückzubekommen.
Aber warum denn überhaupt? Wurde einfach irgendwas vom Konto abgezogen? Hast du was zurückgeschickt und das Geld nicht wieder erhalten? Sowas wäre auch wichtig zu wissen :-)
Aber erster Ansprechpartner sollte die Bank sein. Die können dir dann auch sagen ob du da noch Chancen hast.
da geht von Bankseite nichts mehr. Must das Geld evtl. einklagen, wenn Du die Abbuchung für unberechtigt siehst.
was ist das für eine antwort? der fragesteller gibt doch schon in seiner frage an, dass man nun 8 wochen (seit 1.07.2012) zeit hat einer lastschrift zu widersprechen. und hat damit vollkommen recht. und du kommst mit so einer halbwissens-antwort.