Kann man eine AU rückgängig machen?

8 Antworten

Rein rechtlich kannst Du selbstverständlich arbeiten gehen. Der Arzt schreibt ja in der AU-Bescheinigung: "voraussichtlich krank bis....." . Er kann das ja auch nicht genau auf den Tag sagen. Wenn ein AN denkt er ist fit genug, soll er arbeiten gehen.

Das würde ich aber nicht bei jedem Job empfehlen. Je nach Krankheit und Arbeitsumfeld kommt ja auch noch eine evtl. Ansteckungsgefahr oder die Gefahr einer Infektion ins Spiel, von verschiedenen Hygienevorschriften ganz zu schweigen. Es gibt deshalb und auch wegen der Fürsorgepflicht auch viele AG die eine frühere Arbeitsaufnahme der AN ablehnen.

Auf jeden Fall ist der AN, entgegen der landläufigen Meinung vieler, auch bei einer andauernden AU-Bescheinigung sowohl kranken- als auch unfallversichert. Die Zweifler können sich dazu gerne bei der Krankenkasse und/oder der Berufsgenossenschaft erkundigen.

Leider existiert immer noch die Ansicht,dass man trotz AU nicht arbeiten darf,da man sonst den Versicherungsschutz verliert.Das ist nicht richtig.Genauso gibt es auch keine immer wieder genannte "Gesundschreibung" durch den Arzt.

Wenn man sich als Arbeitnehmer fit genug fühlt,kann man ohne irgendwelche Nachteile seine berufliche Tätigkeit wieder aufnehmen.

Wichtig ist dabei: Man kann - aber man muss nicht.

Wenn du meinst, du wärst fit, kannst du arbeiten gehen.

Denk aber daran, dass deine Genesung im Interesse des Arbeitgebers liegt und du nichts tun solltest, was die Genesung verlangsamt.

Wenn du also Tätigkeiten durchführen kannst, die die Heilung der Hand nicht stören, geht das. Aber Brotschneidemaschine klingt nach Lebensmittelbereich, beachte die Hygenevorschriften, was Verbände betrifft. Da drin sammeln sich nämlich Keime und du kannst Verbände nicht beim Händewaschen mit waschen.

Wenn Du trotz Krankschreibung arbeiten gehst, verlierst Du unter Umständen Deinen Versicherungsschutz. Lass Dich erst gesund schreiben.

Broco  24.01.2014, 12:41

Blödsinn. Man kann sich nicht "Gesund schreiben" lassen, wo hast du das denn her?

Geh mal zum Arzt und frag nach einer Gesundschreibung, der lacht dich aus.

Falls Gesundschreiben aber eine neue Heilungsmethode sein soll, will ich nichts gesagt haben.

Der Versicherungsschutz ist übrigens davon unberührt, ob man arbeiten geht oder nicht.

jaylawl  24.01.2014, 12:42
@Broco

Doch, das kann man und ist aus versicherungstechnischen Gründen auch notwendig. Man darf nicht arbeiten, solange man krank geschrieben ist.

Broco  24.01.2014, 12:45
@jaylawl

Wenn man so etwas behauptet, sollte man auch eine Quelle für seine Behauptung angeben. Siehe Lokisat.

FragaAntworta  24.01.2014, 12:46
@Broco

Bitte mässige Dich ein wenig, wenn Du Dich angegriffen fühlst, überlege mal vorher. Ein wenig Achtsamkeit ist schon, aufgrund der Höfflichkeit, angemessen. Eine Gesundschreibung gibt es nicht, richtig. Aber der Arzt kann und sollte bescheinigen, dass der AN wieder arbeitsfähig ist. Und zwar genau deshalb, falls dem AN auf dem Weg zur Arbeit etwas zustößt, obwohl er krank geschrieben ist, so wird dies doch sicherlich nicht nur die Krankenkasse interessieren sondern auch die Berufsgenossenschaft. Abgesehen davon, wird sich der AG hüten den AN während der Krankschreibung zu beschäftigen. Auch hier besteht die Gefahr, dass der AN sich während der Arbeit verletzt. Dies liegt dann im Verantwortungsbereich des AG. Der Arzt hat ihn krank geschrieben und der Arzt entscheidet auch ob jemand wieder arbeitsfähig ist oder nicht. Der AN kann natürlich wieder auf Arbeit gehen ohne den Arzt zu konsultieren, jedoch sollte der AG die Beschäftigung seines AN während der Krankschreibung tunlichst unterlassen. Bitte also nicht immer gleich mit Kanonen auf vermeintliche Spatzen schießen.

Broco  24.01.2014, 12:53
@FragaAntworta

Bitte schlage vorher nach, bevor du Fagenden falsche Antworten gibst und schau dir den Link von Lokisat an. Im Internet und im Gesetz findest du aber noch genug andere Punkte.

Solange ein Arzt keinen stationären Aufenthalt anordnet, kann der Patient nach eigenem Ermessen wieder arbeiten gehen.

Ein Arzt kann Arbeitsfähigkeit nicht bescheinigen. Wenn er das tun würde, würde er das Risiko von Komplikationen tragen müssen. D.h. wenn er dem Patienten sagen würde: Geh zur Arbeit und er bricht zusammen, dann ist das ein Behandlungsfehler.

Der Patient hingegen kann selbst entscheiden ob er arbeiten geht oder nicht und der Arbeitgeber muss entscheiden, ob er ihn arbeiten lässt oder nicht (Führsorgepflicht). Der Versicherungsschutz ist davon unberührt und daher ist deine Antwort sichlichtweg falsch.

Noch ein Link zum Nachlesen hier:

http://www.kanzlei-knott.de/artikel/arbeitsrecht/Arbeitsrecht.pdf

FragaAntworta  24.01.2014, 13:02
@Broco

Trotzdem: Der Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht und darf dem Arbeitnehmer, wenn er weiß, dass der Arbeitnehmer nicht gesund ist, keine unangemessene Arbeitsleistung abfordern oder auch nur wissentlich entgegennehmen. Es ist sogar bereits entschieden worden (OLG Hamm, Az. 17 SA 605/88), dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer von der Arbeit abhalten muss, wenn er weiß, dass „die Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers objektiv feststeht“.

Broco  24.01.2014, 13:07
@FragaAntworta

Das hast du aus dem Text den ich verlinkt habe. Mein Kommentar auf deine Antwort bezog sich auf die Aussage "verlierst Du unter Umständen Deinen Versicherungsschutz" und "Lass Dich erst gesund schreiben", was beides falsch ist.

Der Versicherungsschutz für den Arbeitnehmer ist immer gegeben, es sei denn, er besucht seine Arbeitsstelle in seiner (AU-)Freizeit und nicht, um zu Arbeiten.

Ob der Arbeitgeber seine Fürsorgepflicht verletzt, hat weder etwas mit dem Versicherungsschutz noch mit einer "Gesundschreibung" zu tun; der Versicherungsschutz des Arbeitnehmers wird dadurch in keiner Form tangiert.

"Gesund" ist auch in sofern relativ, als dass ein Patient nach Ablauf seiner AU wieder als gesund gelten kann, obwohl er noch krank ist.

TLDR: Der Arbeitnehmer hat das Recht, während einer AU seiner Arbeit fern zu bleiben, aber nicht die Pflicht.

FragaAntworta  24.01.2014, 13:14
@Broco

Stell Dir mal folgendes vor. es gibt Regeln in Bereichen mit besonderen Sicherheitsanforderungen, im Straßen-, Schienen- oder Luftverkehr, in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Kraftwerken usw.. Nach dem Unfallversicherungsrecht kann der Arbeitgeber im Einzelfall sogar verpflichtet sein, die tatsächlichen Arbeitsfähigkeit des Arbeitnehmers zu kontrollieren und gebenenfalls die Arbeitsleistung abzulehnen, um nicht für andernfalls unversicherte Unfallfolgen und etwaige Schädigungen Dritter haften zu müssen.

Broco  24.01.2014, 13:24
@FragaAntworta

... was dann aber im Arbeitsvertrag festgehalten wäre, den wir nicht kennen, der Fragesteller aber durchaus.

Da die Frage hier allgemein gestellt war ohne rechtliche Einschränkungen die in Verträgen oder Zusatzvereinbarungen verschriftlicht sind, können wir hier nur von einem Fall ausgehen, wo solche Dinge nicht explizit vertraglich geregelt sind, also würde ich sagen greifen in diesem Fall die gesetzlichen Regelungen.

Bzw. anders formuliert:

Wenn ich eine Frage stelle wie: "Welche Farbe hat ein Gänseblümchen?", gehst du dann davon aus, dass ich eine Biene bin und im Ultraviolettbereich sehe und sie es daher knall-lila ist? Ich denke nicht.

Aber selbst in den Sonderfällen die du nennst verliert der Arbeitnehmer nie seinen gesetzlichen Versicherungsschutz, sondern höchstens verliert der Arbeitgeber seinen Schutz gegen etwaige Schadensfälle (was aber eher mit der jeweiligen Versicherung ausgehandelt wird als mit dem Gesetzgeber) oder er macht sich strafbar, wenn er seiner Fürsorgepflicht oder anderen vertraglichen Verpflichtungen (wie zum Beispiel die Feststellung der Arbeitsfähigkeit) nicht nachkommt.

FragaAntworta  24.01.2014, 13:35
@Broco

Damit bringst Du das ganze erstmal auf den Punkt, weder Du noch ich können das entscheiden. Weil ich geschrieben habe unter Umständen, und von der Pflicht des AG gegenüber seinen AN hast Du dermaßen losgelegt wie es dem ganzen nicht angemessen war.

Ich habe nicht explizit davon geschrieben das der Versicherungsschutz entfällt sondern nur darauf aufmerksam gemacht das es unter Umständen zu Problemen führen kann.

Broco  24.01.2014, 14:00
@FragaAntworta

Du hast geschrieben, dass der Versicherungsschutz für den Arbeitnehmer eventuell entfällt.

verlierst Du unter Umständen Deinen Versicherungsschutz

Deine Worte, nicht meine.

Und das ist in jedem Fall falsch, der Arbeitnehmer (und der ist hier gemeint, denn der Fragesteller ist Arbeitnehmer und du sagst "du") verliert seinen Versicherungsschutz nie.

Ich habe jetzt aber auch keine Lust mehr, hier zu diskutieren. Wenn du meinst, du bist im Recht, frag doch einen Anwalt, ich hab das schon mal mit einem besprochen.

Und lies dir nochmal die Beiträge von StupidGirl oder Lokisat durch.

FragaAntworta  24.01.2014, 14:51
@Broco

Na dann bin ich ja zufrieden, denn dann hast Du zumindest ja auch eingesehen, das es hier kein Forum ist. Und wenn auf jemanden Recht behalten passt, dann wissen wir ja beide das Du es bist. :-D

Familiengerd  24.01.2014, 22:28
@jaylawl

Man darf nicht arbeiten, solange man krank geschrieben ist.

Selbstverständlich darf man trotz Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung arbeiten, wenn man sich "fit" fühlt - dadurch erlischt auch nicht der Kraneknversicherungsschutz!

Probleme können sich allenfalls dann ergeben, wenn es bei der Ausübung der Arbeit zu einem "Vorfall" kommt, der mit der Erkrankung ursäöchlich zusammen hängt - z.B.:

Maurer ist wegen eines Rückenleidens krankgeschreiben, geht trotzdem zur Arbeit und erleidet einen Bandscheibenvorfall, weil er zu schwer gehoben hat.

Über genau so etwas habe ich neulich mit einem Sachbearbeiter meiner Krankenkasse gesprochen. Mir war es nur so bekannt, dass man mit Krankschreibung nicht arbeiten darf und dann auch nicht z. B. Party feiern. Nun klärte mich der Sachbearbeiter darüber auf, dass du alles machen darfst, was den Heilungsverlauf nicht gefährdet bzw. verzögert. Auch arbeiten! Er sagte mir aber auch, dass das vielen Arbeitgebern nicht bekannt sei.

verreisterNutzer  25.01.2014, 14:22

Degegen steht die Erfahrung des Arztes, der normalerweise nicht "unnötig" krank schreibt...!

Wenn sich jeder Patient nach eigenem Gutdünken selbst "gesund schreiben" würde, dann könnten Heilungsprozesse unnötig verzögert werden, wäre Beeinflussungen von Arbeitgebern Tür und Tor geöffnet usw.

Aus meiner Berufserfahrung kann ich nur sagen: "Arbeit ist Arbeit - krank ist krank"!

StupidGirl  25.01.2014, 14:51
@verreisterNutzer

Ich kann mich nur auf das beziehen, was mir der SB der Krankenkasse gesagt hat: Ein Handwerker der eine Verletzung der linken Hand hat, aber Rechtshänder ist, kann vielleicht sein Handwerk während der Verletzung nicht ausführen, aber Büroarbeit kann er machen und es verzögert den Heilungsverlauf nicht unnötig. Die Verletzung heilt......egal ob zu Hause oder im Büro. Es ist, wie in meinem Beispiel, eine Frage der Belastung.

verreisterNutzer  26.01.2014, 03:14
@StupidGirl

Gerade ein Handwerker sollte "zwei gesunde Hände" haben, damit ihm z.B. nicht der Schraubenschlüssel von der rechten Hand abrutscht und auf die linke fällt. Im Büro arbeiten könnte er, doch das ist praxisfremd - dort müsste er (wenn überhaupt möglich) erst angelernt werden...

Daher möchte ich meinen obigen Kommentar bekräftigen: "Arbeit ist Arbeit - krank ist krank"!

StupidGirl  26.01.2014, 10:53
@verreisterNutzer

doch das ist praxisfremd - dort müsste er (wenn überhaupt möglich) erst angelernt werden...

Darum geht es doch gar nicht, sondern nur darum, dass jemand das machen darf ohne einen Versicherungsschutz zu verlieren und ohne Stress zu bekommen. Für die Fragestellung ist nur das relevant. Man darf alles machen, was den Heilungsverlauf nicht verzögert oder gefährdet. Punkt!

verreisterNutzer  26.01.2014, 16:48
@StupidGirl

Aus meiner Sicht geht es um ganz andere Dinge: Arbeitgeber können im Allgemeinen sehr gut zwischen "echten" und "unechten" Kranken unterscheiden. Wenn ein Arbeitnehmer nun z.B. durch einen Beinbruch oder eine Handverletzung arbeitsunfähig ist, wird kaum ein Arbeitgeber auf die Idee kommen, den Arbeitnehmer zu nötigen, vor Ablauf der Krankschreibung wieder zu erscheinen. Das ist auch gar nicht sinnvoll, denn in vielen Fällen, in denen Verletzungen bzw. Krankheiten nicht auskuriert (verschleppt) wurden, erfolgten weitere, unnötig lange Krankschreibungen.

Noch einmal: Zeiten der Arbeitsunfähigkeiten sollten dafür genutzt werden, um vollkommen (!) wieder fit zu werden. Des Weiteren hat die Erfahrung gezeigt, dass die Arbeitgeber einem das andere Verhalten sowieso nicht danken...

Später werdet Ihr es verstehen...

verreisterNutzer  26.01.2014, 21:23
@StupidGirl

Gegen Ende Eures Arbeitslebens...