Kann man die Schufa- Auskunft nach dem Mietvertrag nachreichen?

5 Antworten

Wenn man keine eigene Schufa-Auskunft dabei hat, lassen sich manche Vermieter eine Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag unterschreiben, die lautet etwa so: "Ich versichere, keine Schulden zu haben, früher meine Miete immer pünktlich bezahlt zu haben und daß meine Schufa in Ordnung ist. Ich werde eine Schufa-Eigenauskunft baldmöglichst nachreichen". Wenn man dann brav die Miete bezahlt, wird die Schufa-Eigenauskunft meist "vergessen". Sollte der Vermieter auf der Eigenauskunft bestehen und sie sehr negativ sein, kann er den Vertrag anfechten, ihn also rückwirkend vernichten.

Wenn sich der Vermieter darauf einläßt, ja.

Wenn der Vermieter einverstanden ist schon. Er kann ja auch ganz drauf verzichten.

Aber wenn er darauf besteht und sonst den Vertrag nicht abschließen will (was ich tun würde) hast du Pech.

Wenn der Vermieter eine Schufa-Auskunft fordert und  du (noch) keine hast, wird er wohl kaum den Vertrag unterschreiben.

Wenn nicht 30 andere Leute die Wohnung haben wollen, von denen der Vermieter einen vorzieht, der sofort alles zur Hand hat . . .