Kann man aus dem Studentenwohnheim vorzeitig ausziehen bzw gar nicht erst einziehen?

6 Antworten

Du wirst doch sicher mit dem Wohnheimbetreiber einen Vertrag geschlossen haben. Da stehen dann auch die Kündigungsfristen und die Pflichten des Mieters drin. Beides können wir logisch nicht kennen.

Da solltest du einmal in deinen Vertrag schauen. Da müsste da genau beschrieben sein. Verträge sind einzuhalten. Wenn natürlich das Zimmer sofort wieder vermietet werden kann, hält sich der Schaden des Betreibers ja eher in Grenzen. Diesen müsstest du dann ersetzen.

Mietverträge in Wohnheimen sind reguläre Mietverträge und, sofern nicht anders geregelt, gelten dort die normalen Kündigungsfristen. Allerdings haben viele Wohnheime eine Warteliste. Also wenn du schnell machst, dann bekommst du sicher noch einen "Nachmieter" und musst dann auch nichts zahlen.

Das wird problemlos möglich sein. Es warten so viele Studenten auf einen Heimplatz, dass der nächste einfach nachrückt. Mit Leerlauf des Vermieters wird nicht zu rechnen sein. Ich denke, sie sagt einfach ok. Wenn nicht, suchst du dir selbst einen Nach- oder Untermieter.

Du hast wahrscheinlich auch wie in Deutschland eine dreimonatige Kündigungsfrist. Aber wenn Du einen Nachmieter stellst bzw. das Studentenwerk Dein Zimmer sofort anderweitig vermieten kann, ist das wirklich problemlos möglich. Und die Kaution bekommst Du dann auch ohne Probleme zurück überwiesen.

Ich denke mal, dass Du da ohne Probleme raus kommst aus der "Nummer".

Ich wünsche Dir dann schon mal ein erfolgreiches Studium!