Kann man als Minderjähriger etwas im Internet bestellen?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Erst wer das siebte Lebensjahr vollendet hat, ist nach dem BGB im Internet wie im normalen Leben geschäftsfähig. Jüngere Kinder dürfen deshalb auf keinen Fall selbstständig Rechtsgeschäfte tätigen, also zum Beispiel Verträge schließen oder kündigen. Sie benötigen einen gesetzlichen Vertreter, in der Regel die Eltern.

Zwischen dem 7. und dem vollendeten 18. Lebensjahr spricht man von einer „beschränkten Geschäftsfähigkeit“, die dazu führt, dass abgeschlossene Verträge „schwebend unwirksam“ sind. Sie gelten erst als rechtswirksam, wenn die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters vorliegt. De facto können Eltern also Rechtsgeschäfte ihrer Kinder auch nachträglich widerrufen – und zwar in der Regel innerhalb von 14 Tagen. Eine Ausnahme gilt für Rechtsgeschäfte, die für den Minderjährigen nach Paragraf 107 BGB „rechtlich lediglich vorteilhaft“ ist, etwa im Falle einer Schenkung. Eine weitere Einschränkung bestimmt der „Taschengeldparagraf“ (siehe nächste Frage).

https://www.heise.de/ct/hotline/FAQ-Rechtliche-Position-von-Minderjaehrigen-im-Internet-2179474.html

Man kann auch die Eltern darum bitten im Internet was zu bestellen.

wenn das in den AGB des Händlers steht, dass auch Minderjährige dort einkaufen dürfen , dann ja ,. sonst nicht