Kann Kfz-Versicherung die SF-Klasse verweigern?
Ich habe im Mai über eine Versicherungsmaklerin eine KFZ-Versicherung abgeschlossen, von der ich zuvor ein Angebot erhalten habe (in der auch die Anrechnung der SF-Klasse eines Dritten enthalten war, Vertrag ruht seit ein paar Jahren). Nun meldet sich die Versicherung im September, dass die Anrechnung der SF-Klasse eines Dritten nur 6 Monate möglich wäre, stuft meine SF runter und verdoppelt daher den Versicherungsbeitrag um fast das Doppelte. Ist das so einfach möglich? Kann ich an der Stelle irgendwo ein Sonderkündigungsrecht geltend machen? Und was ist mit den Beiträgen, muss ich die fast doppelt so hohen Beiträge zahlen? Die Maklerin gibt an, die gewusst zu haben, dass die Versicherung die SF-Klasse eines Dritten nur 6 Monate anrechnen würde.
Als Ergänzung - dazwischen fungierte eine Versicherungsmaklerin, die mir das Angebot zugesendet hat und über die die Versicherung abgeschlossen wurde. Sie sagt, dass sie zuvor nicht wissen konnte, dass die Versicherung die SF-Klasse eines Dritten nur 6 Monate angerechnet wird.
8 Antworten
Eine Schadensrabattübertragung ist nur dann möglich, wenn das Fahrzeug des Übertragenden in den letzten 6 Monaten angemeldet war.
Was in deinem Fall wohl nicht so war.
Was ich allerdings nicht verstehe, in dem Formular für die SF-Übertragung müsste doch ein Hinweis zu finden sein, bis wann das Fahrzeug angemeldet war, bzw. mit welchem Kennzeichen.
Und auch von wann bis wann du dieses Fahrzeug gefahren hast.
Lege dich nicht an mit einem Wahlbeamten! Der hat große Großküchenkellen zu Hause.
Und wie kommst du auf solch einen Kommentar.
Nehmen wir mal den Vater des Fragestellers der vor 5 Jahren verstorben wäre. Wie kann man diesen SF-Rabatt des verstorbenen Vaters auf den Sohn übertragen?
Und wie kommst du auf solch einen Kommentar?
Ich arbeite als Versicherungsmakler. Und du?
Ich habe gerade den SFR eines Verstorbenen (Dezember 2019) auf die Witwe übertragen. Der Vertrag ruht seit Januar 2020. Versicherer = VHV.
Und damit keine weiteren Missverständnisse entstehen. Du behauptest oben, dass das Fahrzeug des Übertragenden in den letzten 6 Monaten angemeldet sein muss.
Ich arbeite als Versicherungsmakler. Und du?
Bedeutet aber nicht, dass ein Versicherungsmakler alles weiß!
Ich habe die Zulassung als Versicherungsberater, bin aber schon seit Jahren nicht mehr tätig.
Allerdings ist mir kein Versicherungsunternehmen bekannt, auch nicht die VHV die ohne Sonderentscheidung eine Rabattübertragung vornimmt, wenn das Fahrzeug länger als 6 Monate abgemeldet war.
Mir ist bekannt, dass man mit einer Sonderentscheidung bei Versicherungsunternehmen alles bekommen kann, nur darauf bezieht sich die Frage ja nicht.
Ich zitiere aus den aktuellen Verbraucherinformationen der VHV ( https://www.vhv.de/kundenservice/service-themen/versicherungsbedingungen )
I.6.2.3 Zusätzliche Regelung für die Übernahme des Schadenverlaufs von einer anderen Person nach I.6.1.3
d) die Nutzung des Fahrzeugs der anderen Person durch Sie liegt bei der Übernahme nicht mehr als 12 Monate zurück.
Somit muss ich -leider- feststellen, dass "Schleudemaxe" mit seiner Behauptung, du hättest im Kfz-Bereich keine Ahnung, Recht hat!
Dann sind es halt zwischenzeitlich bei der VHV 12 Monate, wir wissen aber noch nicht seit wie vielen Monaten/Jahre das Fahrzeug nicht angemeldet war.
Aber dass du dich auf das Niveau von Schleudermaxe begibst finde ich toll!
...zu deinem ersten Absatz: Du bist anscheinend vergesslich. Der angesprochene Vertrag ruht seit 2014!
Weiterhin: Ich denke nicht daran, mich den nicht vorhandenen Niveau dieses unangenehmen Zeitgenossen anzupassen. Ich habe -leider!- die Notwendigkeit gesehen, diesem Typen einmal (!) zuzustimmen.
Der angesprochene Vertrag ruht seit 2014!
Und somit dürftest du mit der VHV auch kein Glück haben mit einer Rabattübertragung.
Und welches Versicherungsunternehmen findest du jetzt noch?
...anscheinend kapierst du überhaupt keinen Zusammenhang. Du blamiesrt dich immer mehr, und lässt davon nicht ab.
Mein Lieber wattdennu2,
Ich habe eher den Eindruck, dass du hier keine vernünftigen Informationen zusammen bringst.
Lerne und schreibe bitte keinen Blödsinn mehr.
Dass der angesprochene Vertrag ruht, das hat der Fragesteller dir auf deinen Kommentar geantwortet - steht also nicht im Fragetext.
Und somit war dein Hinweis auf die VHV bezüglich 12 Monate - totaler Quatsch!.
Aber solche Kommentare lese ich öfters von manchen Versicherungsmaklern, die nur im Nebel herum stochern und denen das erforderliche Fachwissen fehlt.
So langsam bekomme ich Zweifel, dass du tätsächlich als Versicherungsmakler tätig bist.
Weitere fehlerhafte Kommentare von dir beantworte ich nicht mehr!
Wenn du in den Kommentaren den Überblick vollkommen verlierst, ist es dein Problem. Wenn du als Amateur mit der durch den Fragesteller angesprochenen Problematik überforert bist, ist es ratsam, dass du einfach die Finger stillhältst!
Ebenfalls kannst du offensichtlich nicht unterscheiden, dass bei einer Rabattübertragung zwischen ruhenden und lebenden Verträgen unterschieden wird. Allein darum ging es.
Eine Schadensrabattübertragung ist nur dann möglich, wenn das Fahrzeug des Übertragenden in den letzten 6 Monaten angemeldet war...
Stimmt so leider nicht😥 - kommt immer auf die Gesellschaft an; siehe hierzu den Link von Finanztip: https://www.finanztip.de/kfz-versicherung/sf-klasse-reaktivieren/
Du hast im Mai 2020 ein Angebot erhalten. Zu wann begann der Vertrag?
Das Verhalten des Versicherer macht nur dann Sinn, wenn zu Vertragsbeginn der Schadenfreiheitsrabatt des Dritten schon mehr als sechs Monate lang unbenutzt war.
Im Mai habe ich das Angebot erhalten und die Versicherung abgeschlossen. Der Vertrag von der ich die SF-Klasse anrechnen lassen wollte ruhte seit 2014
Seit sechs Jahren ruht der Vertag? Dann kannst du die Übetragung einfach vergessen.
Dort geht es um das "reaktivieren", aber nicht um das "übertragen". Das sind zwei Paar Schuhe!
Sie sagt, dass sie zuvor nicht wissen konnte, dass die Versicherung die SF-Klasse eines Dritten nur 6 Monate angerechnet wird.
Dann war (ist) die Person alles, aber keine Versicheungsmaklerin!
Vielen lieben Dank für die Antworten. Hätte Sie es wissen müssen oder kann man ihr dies vorwerfen?
Das kann man ihr berechtigt vorwerfen. Stichwort: Vermögensschaden!
Die hat ja dann wohl zwingend eine "Vermögenschadenhaftpflicht"
Sie kann vllt. nicht alles wissen, aber zumindest hätte sie wissen müssen, wo dies steht: nämlich in den AKB (Allg. Kraftfahrtbedingungen) unter "Übernahme eines Schadenverlaufs"!
Um welche Gesellschaft handelt es sich denn?
Das ist vollkommen normal, dass bei einer SFR Übertragung eine der Voraussetzungen ist, dass das Fahrzeug innerhalb eines engen Zeitraumes zuletzt genutzt worden sein muss. Üblich sind eher 12 Monate aber wenn der VR 6 Monate will, dann ist das so. Die Maklerin hat dich falsch beraten und muss nun dafür geradestehen...
Die Maklerin hat dich falsch beraten und muss nun dafür geradestehen...
glaube ich nicht. ich vermute eher, dass die Angaben in der SF-Rabattübertragung nicht vollständig waren.
Denn darin müsste doch der Zeitraum zu finden sein von wann bis wann der Fragesteller das Auto gefahren hat.
Wenn der Vertrag seit 2014 ruht, war das der Maklerin wohl bekannt.
Denn darin müsste doch der Zeitraum zu finden sein von wann bis wann der Fragesteller das Auto gefahren hat.
Eben. Dann muss er ja gesagt haben, dass er die Kiste bis maximal 2014 gefahren hat.
Außerdem ist die Frage wie lange der alte Vertrag schon ruht ja absoluter Standard bei einer SFR Übertragung. Eben genau aus diesem Grund. Das weiß jeder gescheite Vermittler.
Das ist aber Aufgabe eines Maklers, das zu prüfen. Das kann er kaum einem Laien überlassen.
Aber nur dann, wenn der Fragesteller ihr dies auch mitgeteilt hat.
...bei einer Rabattübertragung muss es Bestandteil des Gespräches sein.
Und wie oft verschweigt der Interessent wichtige Details. Dies erkennst du doch auch hier im Forum. Daraus einem Versicherungsmakler allerdings gleich eine Falschberatung vorzuwerfen, kann ich nicht nachvollziehen.
Wir wissen beide nicht, was im Beratungsprotokoll steht.
...ich kenne aber meine tägliche Arbeit!
Du machst Witze, und gerade dies muss ich nach solch einem Satz bezweifeln.
Ich mag recht gerne diskutieren, aner du hast wohl nur die Intention, dummes Zeug zu labern. Troll dich!
Ich habe dich nicht aufgefordert mit mir eine Diskussion abzufangen.
Und nun - verzieh dich.
Sie sagt, dass sie zuvor nicht wissen konnte, dass die Versicherung die SF-Klasse eines Dritten nur 6 Monate angerechnet wird...
Als Versich.maklerin sollte sie dies wissen; oder mindestens wissen, wo sie dies nachlesen kann, nämlich in den AKB (Allg. Kraftfahrtbedingungen)!
Also ist dies eindeutig ein Beratungsfehler und dein Beratungsprotokoll hilft dir da ja weiter: entweder den Vertrag per Beginn rückabwickeln oder sie bezahlt dir jährlich deine Mehrkosten an Prämien...
Gruß einer Versich.maklerin
PS: Um welche Gesellschaft handelt es sich denn?
FALLS deine Maklerin dich falsch beraten hat, kannst du sie ja für deinen Vermögensschaden haftbar machen.
Meist liegen diese Rabatt-Rückstufungen aber daran, dass der Kunde versucht, einen Sonder-Rabatt vom Vorversicherer bestaetigen zu lassen. Das funktioniert aber nun mal nicht.
Falsche Angaben fallen natürlich auf.
Das ist eine 1A Falschaussage.