Kann ich meinen Erzeuger Verklagen? (Unterhalt)
Hallo es geht darum das ich mit meinem Erzeuger Kontakt abgebrochen habe, weil er nie ein Guter Vater war. Ich habe ihn mal eine Nachricht geschrieben das er nie für mich da war und meine Mutter und ich haben nie was gesagt wenn er weniger als die hälfte an Unterhalt gezahlt hatte. Meine Mutter dachte damals andere Väter zahlen ja nichts deswegen hat sie nie was zu ihm gesagt. Und ich habe meinem Erzeuger mal erklärt das ich damals auch ihn vor Gericht ziehen hätte können und seine antwort war nur "Wenn du sowas tust bist du nicht mehr meine Tochter!!!" Wegen diesem Spruch nenne ich ihn nicht mehr Vater. Er war nie an meinen Geburtstagen da auch wenn ich am Telefon geheult habe. Meine Frage ist jetzt ob ich meinen Erzeuger Verklagen kann, weil er kaum unterhalt gezahlt hatte obwohl er sehr gut verdient. Meine Mutter hat noch die Kontoauszüge wo man sieht was er gezahlt hatte. Nebenbei hat er damals meinen Onkel gefragt ob er das Geld bekommen könne, das für mich war, wo mein Onkel auf ein Sparbuch angelegt hatte. Er versprach das Geld zurück zu zahlen über 1000DM. Aber was nie passierte. Er hatte Angeblich nie viel Geld aber Konnte sich ein 3D Fernseh kaufen, PS3,Laptop,PC, 2 Autos usw. Ich bin 24 jahre und habe schon eine Ausbildung gemacht. Ich möchte nur wissen ob ich zu einem Anwalt gehen kann und das anfordern kann. Es geht mir nicht ums Geld, ich weiß auch nicht ob ich das machen soll... Ich habe Krebs und von ihm kam da auch keine äußerrung.... Also geht das oder ist das nur ein Hoffnungsloser Gedanke?
6 Antworten
der UNterhalt stand nicht dir zu sondern deiner Mutter, wenn also jemand einen Anspruch darauf hat, dann deine Mutter. sie soll sich von einem Anwalt beraten lassen.
Nee, Kindesunterhalt ist für das Kind. Die Mutter ist nur, solange das Kind nicht volljährig ist, die Vermögensverwalterin.
Mit der Volljährigkeit gehen alle eventuellen Ansprüche auf das Kind selbst über. Ab diesem Zeitpunkt hätte die Mutter keinerlei rechtliche Möglichkeiten mehr noch rückständigen Unterhalt geltend zu machen.
Rückwirkend kann Unterhalt nicht eingefordert werden. (Es gibt da Ausnahmen, die hier aber nicht greifen dürften.)
Und ich habe meinem Erzeuger mal erklärt das ich damals auch ihn vor Gericht ziehen hätte können
Genau das können sie nicht nachholen.
Also, bei mir war es Ähnlich, nur hat bei mir die Mutter nicht gezahlt.
Der Unterhalt steht, rein Rechtlich gesehen DIR zu. Somit müßtest auch DU offiziell deinen Vater Verklagen. So musste ich es auch machen.
Jetzt ist nur die Frage der Verjährungsfristen, da kenne ich mich nicht aus, da muss dir wohl ein Anwalt weiter helfen.
Ein Anwalt müsste prüfen inwiefern deine Forderungen noch nicht verjährt sind. Aktuell hast du keinen Unterhaltsanspruch mehr, da du deine Erstausbildung ja bereits vollzogen hast.
Selbst wenn wegen einer vorhandenen Titulierung der Ansprüche Unterhaltsschulden aufgelaufen wären, gäbe es nun keine Möglichkeit mehr diese noch geltend zu machen.
Die Schulden unterliegen nicht nur der gesetzlichen Verjährung von 3 Jahren, sondern es sind Verwirkungsfristen zu beachten. Die Verwirkung tritt bei titulierten Ansprüchen schon nach etwas mehr als 1 Jahr ein, wenn nicht regelmäßig versucht wird die Schulden zu vollstrecken.