kann ich meine Überstunden und Resturlaub mit in die Kündigungsfrist einbeziehen
ich will mein Job kündigen wegen einer neuen stelle habe ja 4 Wochen Kündigungsfrist kann man da denn Urlaub und Überstunden(habe von allen sehr viel) mit einbauen das man her gehen kann
2 Antworten
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Arbeitsrecht
Du solltest den Wunsch nach dem Resturlaub und der Freizeitabgeltung der Überstunden in die Kündigung schreiben.
Das Arbeitsrecht sieht den Freizeitausgleich immer vor der Abgeltung. Sollte aber aus betrieblichen Gründen der Freizeitausgleich nicht möglich sein, ist er nach § 7 Abs. 4 Bundesurlaubsgesetz abzugelten.
Ja, eigentlich schon