Kann ich mein Bankschließfach kündigen,trotz bestehender Pfändung und P Konto?
Hallo ich hoffe das mir hier einer meine Fragen beantworten kann.
Wie oben schon beschrieben,besitze ich ein P Konto. Auf diesem sind auch Pfändungen drauf. Des weiteren besitze ich auch ein Bankschließfach,was ich 2001 eröffnet habe aber seit 2005 nicht mehr nutze. Für dieses Schließfach fallen ja auch verständlicher Weise auch Gebühren an. Jetzt wollte ich das kündigen,da ich es ja wie gesagt sowieso nicht nutze. Nun wurden mir wieder 59,99 für dieses Schließfach abgebucht. Ich muss dazu sagen,das ich durch persönliche Umstände leider Geldleistungen von der Arge erhalte und auch Kindergelt(nicht für mich). Nun ist es so,das ich 35 Euro auf dem Konto gelassen habe,um die Telefonrechnung zu begleichen. Dadurch das nun aber die Bank die Gebühren für das Schließfach abgebucht haben,konnte die Überweisung nicht getätigt werden und bin nun auch 34 Euro im Minus. Auf Nachfrage bei der Bank ob es möglich wäre den Betrag wieder zurück zu buchen,da es ja Leistungen zum Lebensunterhalt sind,wurde mir nur barsch mitgeteilt,das Geld was von der Bank abgebucht wird,nicht zurück gebucht werden könne. Ich sagte dann das ich dann gerne mein ungenutztes Schließfach kündigen möchte,doch auch das wurde verneint,denn durch die Pfändung wäre es unmöglich dieses zu kündigen. Ist dem wirklich so? Vielleicht kennt sich ja jemand damit aus und kann mir weiter helfen. Ich wäre auf jeden Fall sehr dankbar. Denn bei meiner Bank wird man leider wie jemand behandelt als wäre man einfach nur lästig nur weil man kein "normaler" Kunde ist.
Vielen Dank im voraus und sorry für den langen Text.
3 Antworten
Das liegt nicht an der Pfändung sondern an dem Vertrag zum Bankschließfach. Du wirst eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Jährlichen Eröffnungstermin haben. Schau in deine Unterlagen wie die Kündigungsfristen sind.
Falls noch was im Fach ist, räum dieses aus.
Schreibe dann einfach eine Kündigung.
Hiermit kündige ich das Schließfach zum nächst möglichen Termin. Bitte schicken Sie mir eine Kündigungsbestätigung.
Somit muß dir die Bank mitteilen, zu welchem Termin du das Schließfach los bist.
Das Schließfach ist normalerweise nicht an irgendein Konto gebunden sondern separat. Es sollte sich also kündigen lassen.
Dann werde ich es einfach mal versuchen :) vielen Dank für deine Antwort
Falsch falsch und nochmal falsch.
Je nachdem wie die Pfändung aussieht ist alles bei der Bank gepfändet und somit auch dein Schließfach die Bank darf dich nicht an das Fach dran lassen. Somit auch nicht zur Auflösung sie können ja nicht wissen ob da was drin ist. Würde nur mit nem Notar gehen.
Dann ist dein Schließfach mitgepfändet und die bank darf dich da nicht dran lassen. Schließlich wissen die ja gar nicht ob du was dadrin hast oder nicht.
Ich denke wenn überhaupt nur mitm Anwalt/Notar, den du selbst zahlen musst.
Ich verstehe nicht was ein Schliessfach mit ner Kündigung zutun haben soll. Welche Gründe gibt die Bank denn an? Einfach zu sagen "geht nicht" ist bisschen wenig.
Ja das verstehe ich ja auch nicht. Die sagen ich kann es nicht kündigen,da Pfändungen auf dem Konto bestehen. Aber ich nutze es ja nicht und Geld ist dort auch nicht. Es wird nicht benutzt und dafür zahle ich Gebühren. Deswegen wollte ich es kündigen.
klingt eher nach doofer Bank - was steht denn im Vertrag zu den Kündigungsfristen zu diesem Schliessfach?
Puhh da müsste ich mal nachschauen 🤔
klingt eher nach ner dummen Antwort von jemanden der keine Ahnung hat. lies meine Antwort.
Man hätte auch schreiben können: Ne das stimmt nicht, es ist so und so - aber Höflichkeit ist hier ja eher weniger stark vertreten....
Also ist es tatsächlich möglich es zu kündigen? Das wäre toll.