Kann ich jemanden anklagen, der mir mein Eigentum nicht wieder geben möchte?

9 Antworten

JA, aber zum einen muß man beweisen dass der Dein Eigentum unterschlägt, zum anderen muß der Sachwert entsprechend hoch sein damit die Klage nicht wegen Geringfügigkeit abgewiesen wird. €10 sind einfach lächerlich, das kannst DU als "Lehrgeld" abschreiben, egal ob Du einen Schuldschein hast oder nicht.

Bei den DVDs kommt es auf den Wert an, aber der dürfte ebenfalls zu gering sein - außerdem ist es schwer nachzuweisen dass der die nicht selber gekauft hat.

Du kannst höchstens mit seinen Eltern reden, ich gehe mal davon aus, dass ihr keine Erwachsenen seit wenn es um €10 geht!

Ja, natürlich kannst Du. Es wäre schlimm, wenn es bei solchen Geschichten auf den Wert der unterschlagenen Sachen ankommen würde.- Dann könnte man ja - beispielsweise - Dinge von einem Wert unter 5,-€ beliebig behalten. Das ist natürlich nicht so.

Du kannst zur Rechtsantragsstelle Deines Amtsgerichts gehen und mit dem dortigen Rechtspfleger eine Klage auf Herausgabe formulieren.

(Natürlich könntest Du auch Anzeige bei der Polizei wegen Unterschlagung erstatten. Aber das würde nur dazu führen, daß der Täter wegen Unterschlagung bestraft wird. Nicht jedoch, daß Du Dein Eigentum zurück bekommst).

der übliche weg ist der, dass du ihn erstmal anmahnst, deine sachen zurückzugeben. wenn das erfolglos ist, kannst du ihn über einen anwalt VERklagen. dazu wäre es dann aber gut, wenn du nachweisen kannst, dass er wirklich deine sachen erhalten hat. ob du das durch zeugen oder schriftliche belege machen kannst, ist ziemlich egal. vor gericht entscheidet dann der richter wer von euch der glaubhaftere ist. um solchen kleinkram nur um des "rechthaben-wollens" einzuklagen, ist der aufwand einfach zu groß. sei großzügig und vergiss die ganze geschichte: es lohnt einfach nicht,sich über sowas aufzuregen und womöglich noch geld reinzustecken. bei der nächsten "verleihaktion" bist du dann schlauer und lässt dir eine quittung geben.

Kannst du das alles beweisen? Kannst du beweisen, dass es deine DVDs sind (Kassenzettel)? Kannst du beweisen, dass du ihm 10,- Euro geliehen hast (Schuldschein)?

Deswegen braucht das Land Richter und Anwälte, um 10 Euro und DVDs an den Eigentümer zurückzubringen... Deine Probleme möchte ich haben.

TVmachtdoof  25.06.2012, 23:09

ne das ist ne grundsatzsache

würdest du das geld abschreiben oder was?

ich auch nicht

aptem  25.06.2012, 23:12
@TVmachtdoof

10 Euro???? sofort. es kostet mehr wenn sich mein A. vom Stuhl trennt.

TVmachtdoof  25.06.2012, 23:15
@aptem

man es geht ums prinzip

ich lass mir nix wegnehmen

aptem  25.06.2012, 23:27
@TVmachtdoof

Wegen Deinem Prinzip willst das jusristiche System des Landes das ohnehin wegen solchen Geschichten überlastet ist und das auch meine Steuergelder verschlingt noch mehr beschäftigen? Na shönen Dank auch!

GoetheDresden  25.06.2012, 23:40
@aptem

Wieso? Er (Fragesteller) muss den Anwalt und die Gerichtskosten doch selbst bezahlen wenn es wirklich zum Gerichtstermin kommt und er wg. Mangel an Beweisen verliert. :-)

Selbst wenn die Klage nicht bei Gericht zugelassen wird: Die Kosten für den Anwalt muss er (Fragesteller) selbst zahlen - nicht der Staat.

aptem  26.06.2012, 05:26
@GoetheDresden

Du meinst das gesamte juristische System kommt ohne Steuergelder aus? Das ist naiv.