Kann ich in meiner Ausbildung nebenbei Teilzeit arbeiten gehen?
Ich mache eine schulische Ausbildung (keine Praxisphasen) und habe ein passendes Jobangebot in Teilzeit von 18.00-22.00 Uhr gesehen. Das würde passen.
Darf ich mich als Schüler für die Ausschreibung bewerben bzw. darf ich als Schüler nebenbei Teilzeit arbeiten gehen? Ich bin 19 Jahre alt. Ich bekomme Schüler-Bafög, würde, sofern ich dort einen Arbeitsvertrag bekomme, das aber sofort melden.
4 Antworten
Ohne Ausbildung in fem Beruf wirst du kein Arbeitsvertrag bekommen und noch etwas es kommt die Zeit das du Praxisphasen hast. Das gehört auch bei schulischer Ausbildung dazu.
Meine Praxisphasen belaufen sich jeweils auf ca. 2-4 Wochen, das ist kein Problem. Das Anforderungsprofil sieht keine Berufsausbildung und keine Berufserfahrung vor. Wäre als Aushilfsposten auch ein wenig übertrieben.
Ausbildung steht vielleicht nicht in der Anzeige da der Platz dort auch begrenzt ist. Aber kurz und ganz ein 450 Euro Job für paar Stündchen z. b. Wochenende reicht. Dazu käme das du dein Bafög behalten kannst ohne Anrechnung.
Laut BaföG darfst du problemlos bis zu 450 € hinzuverdienen ;)
In der Regel braucht man die Erlaubnis des Arbeitgebers wo du deine Ausbildung machst und zwar aus folgendem Grund; da die Ausbildung vorgeht und du fit für diese sein muss, also wenn es deine Ausbildung nicht belastet dann Ja.
In deinem Fall, da du eine Schulische Ausbildung machst kannst du auf jeden Fall nebenher einen Job annehmen.
Ich hoffe nur für dich, das du das alles unter einem Hut bekommst, wenn du z.B. am Abend gearbeitet hast und am nächsten Morgen in den ersten beiden eine Klausur schreibst ;)
D.h. wenn ich keinen Teilzeitjob, sondern einen 450€-Job hätte, würde ich mein bisheriges "Bafög-Gehalt" + Gehalt bekommen?
Danke für deine Antwort! :)
Ja genau
@Fanuba, ja genau. Bis zu 450 nebenbei ist erlaubt, bist du aber nur einen euro drüber wird dir das BaföG neu berechnet. Es ist egal ob es teilzeit ist oder direkt befristet, wie gesagt ist bis zur Obergrenze alles okay. Meine freundin bezieht auch Bafög und bekommt noch einen geringfügigen betrag vom Nebenjob. Wichtig ist aber auch, das du es beim BAföGamt angibst, GGf. musst du ne Kopie von deinem Arbeitsvertrag einreichen und ne Lohnbescheinigung, frag am besten deine/n Bearbeiter/in.
Was sagen denn die BaFög Bestimmungen dazu aus? Da gibt es mit Sicherheit eine Regelung für, ob Du dazuverdienen darfst und wie angerechnet wird.
Denke doch, solange es deinen schulischen Sachen alles gut geht!
Aber mehr als450E da wäre ich vorsichtig!