Kann ich für die gleiche Ordnungswiedrigkeit (Falsch parken) zweimal bestraft werden?
Hallo,
ich habe anscheiend falsch geparkt und war geschäftlich ein paar Tage unterwegs.
Nun habe ich für den Tatbestand 112042 ein Verwarngeld bekommen, was ich bezahlen soll. Dies war am 11.08. 10.45 Uhr. Für den gleichen Tatbestand habe ich am 12.08.2010 12.40 Uhr nochmal einen Zettel kassiert.
Ich war ja nichtmal da. Muss ich jetzt beide Strafzettel zahlen oder reicht der erste aus?
2 Antworten
Nein du musst du das teurere Ticket bezahlen.
Ich denke mal, dass auf dem zweiten Zettel die Verwarnungsgebühr höher war als auf dem Ersten. Beim Parken ist es nun mal so, daß wer länger verkehrt parkt, auch mehr bezahlen muss. Also Zettel vergleichen. Ist es so, so muß nur das höhere Verwarnungsgeld bezahlt werden, das niedrigere hätte die Polizei dann entfernen müssen. Zusätzlich hierzu gibt es aber ein Gerichtsurteil (nachzulesen in DAR 712, 304), in dem festgestellt wurde, dass das "Fortsetzen unerlaubten Parkens trotz Verwarnung nochmals geahndet werden kann". Also zwei Zettel mit dem gleichen Betrag wären hiernach auch rechtens.