Kann ich einen befristeten Untermietvertrag vorzeitig kündigen?

6 Antworten

Mein Vertrag läuft am 15 September ab. Ich, hingegen, möchte die Laufzeit verkürzen und zum 31. Juli kündigen.Kann ich einen befristeten Untermietvertrag vorzeitig kündigen ?

Normalerweise kann man einen befristeten Mietvertrag nicht ordentlich kündigen da er automatisch endet.

 Im Vertrag steht folgendes :Der Untermieter kann bis zum dritten Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten Kalendermonats kündigen.

Normalerweise gibt es so eine Klausel nicht bei befristeten Verträgen

Wäre meine Kündigung wirksam, wenn ich sie in diesem Monat (bis 05. Mai) beim Hauptmieter einreiche ? Und worauf soll ich den noch achten ?

Dein Vermieter scheint keine Ahnung von Mietrecht zu haben.

Ich würde es probieren, da man nix zu verlieren hat.

MfG

Johnny

Wenn denn vom Vermieter an den gesetzlichen Vorgaben und der herrschenden Meinung vorbei solche Veträge geschlossen werden, ist doch der Mieter allerbest raus, oder? Kündigen und gut ist, denn so eine wirre Regelung kommt bestimmt nie wieder.

Bei einem befristeten Vertrag gilt die angegebene Frist!

Du kannst natürlich versuchen, dich mit dem Hauptmieter zu einigen.

für den Ablauf des übernächsten Kalendermonats kündigen.

Übernächster Monat wäre dann Ende Juli.

Ein befristeten Zeitmietvertrag kann nicht vorzeitig ordentlich gekündigt werden, er endet ohne Kündigung zum eingetragenen Termin.

Wäre also zu klären, ob es sich um eine wirksame Befristung des Mietvertrags handelt oder nicht?

Der Befristungsgrund muß z.B. im Mietvertrag vom Vermieter eingetragen worden sein, wie z.B. "Eigenbedarf für mich selbst".

Fehlt der Befristungsgrund im Mietvertrag ist die Befristung unwirksam und Du kannst jederzeit ordentlich kündigen, und zwar hier frühestens zum 31.7.2015 unter der Voraussetzung, daß Dein Vermieter das Kündigungsschreiben zum 05.05.2015 erhält.