Kann ich ein Geschäft verklagen, wenn es mein Kleingeld nicht annimmt?

8 Antworten

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Das Geschäft ist nicht verpflichtet, dir etwas zu verkaufen.

Wenn es die Münzen nicht annehmen will, kann er sich damit rausreden, an dich nicht verkaufen zu wollen.

Ganz einfach!

Niemand muss dein Geld in irgendeiner Form annehmen und das mit den 50 Münzen ist Quark. Ein Kaufmann kann sich ohne Angabe von Gründen weigern, dir überhaupt etwas zu verkaufen.

Ach so, vergess ich immer: Woher ich das weiß: Ausbildung/Studium.

Elali74  17.10.2018, 17:46
@FGO65

Der von dir verlinkte Artikel lässt aber das, was ich in meiner Antwort geschrieben habe, (es ist NICHT falsch!) komplett außer Acht! Was da drin steht, gilt höchstens für den Fall, dass sich der Kauf nicht rückgängig machen lässt. Beispielsweise im Cafe, wenn die Ware bereits konsumiert wurde.

An der Ladenkasse kann sich der Händler jederzeit auf sein Recht berufen, dem Kunden das gewünschte NICHT verkaufen zu wollen.

Elali74  17.10.2018, 18:00
@FGO65

Leider kann ich nicht verlinken. Aber lies dir mal folgenden kurzen Artikel durch:

“News.de Wirtschaft - die Grenzen des Königreiches“. Das ist es, was ich meine.

Cokedose  17.10.2018, 22:12
@Elali74

Auch wenn ich grundsätzlich deine Meinung zu diesem Thema teile, so muss ich dir leider widersprechen.

An der Ladenkasse kann sich der Händler jederzeit auf sein Recht berufen, dem Kunden das gewünschte NICHT verkaufen zu wollen.

Das ist so weit zwar richtig, aber es scheint, dass du annimmst, dass der Vertrag erst mit der Bezahlung geschlossen wurde. Doch das ist nicht richtig. Die Bezahlung ist lediglich eine Verpflichtung (Schuld), die sich aus dem bereits geschlossenen Kaufvertrag ergibt.

Mal vereinfacht erklärt: Der Kunde kommt mit einem Artikel an die Kasse. Der Kassierer nennt dem Kunden den Preis und der Kunde hat keinen Einwand. In diesem Moment ist der Vertrag geschlossen. Der Kunde ist nun verpflichtet den Artikel zu bezahlen und der Händler verpflichtet den Artikel auszuhändigen.

Und hier kommen halt die 50 Münzen ins Spiel. Da Euroscheine und - münzen das einzige gesetzliche Zahlungsmittel sind, ist Vertragspartner verpflichtet diese anzunehmen, damit der Kunde seine Schuld begleichen kann. Aber damit es halt keine Überhand nimmt, wurden Grenzen geschaffen. So eben auch nicht mehr als 50 Münzen je Zahlung.

Das heißt, wenn der Verkäufer dem Kunden nichts verkaufen möchte, dann muss er ihm das eher mitteilen. Also noch bevor er ihm irgendeinen Preis nennt.

kevin1905  17.10.2018, 17:39

Die 50 Münzen sind wohl ehr relevant bei Zahlungen an öffentliche Stellen.

DieElkeDortmund  11.05.2019, 13:05

Bei Euro- und Centmünzen ist die Annahmepflicht auf maximal 50 Münzen „beschränkt“.[12] Nach Art. 11 Satz 3 dieser EG-Verordnung ist „mit Ausnahme der ausgebenden Behörde (…) niemand verpflichtet, mehr als fünfzig Münzen bei einer einzelnen Zahlung anzunehmen“.

Kannst du gerne alles versuchen. Allerdings glaube ich kaum, dass das Aussicht auf Erfolg hat, weil das Verfahren mit Sicherheit wegen Geringfügigkeit eingestellt werden wird.

§°153 StPO:

"Hat das Verfahren ein Vergehen zum Gegenstand, so kann die Staatsanwaltschaft mit Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Gerichts von der Verfolgung absehen, wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre und kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht."

Heißt im Klartext: Dieses Pillepalle-Rumgepetze interessiert keine Sau. Das Verfahren stünde in keinem Verhältnis zum "Vergehen".

Und selbst für den Fall, dass sie es doch durchziehen und du gewinnst - was dann? Toll, dann bist du einmal 50 Münzen losgeworden. Dann bekommst du ein Hausverbot und kannst mit deinem erschnorrten Klimpergeld zum nächsten Laden rennen. Glückwunsch.

Und mal ganz ehrlich, wie würdest du denn reagieren, wenn sie dir jedes Mal 50 Münzen Rückgeld geben würden? Würdest du sagen: "Ist doch gar kein Problem, ist ihr gutes Recht. Vielen herzlichen Dank." oder würdest du sie fragen ob sie noch ganz ordentlich im Kopf sind? Vielleicht erst einmal an die eigene Nase fassen bevor man solch einen Aufstand macht.

Du kannst aber auch zur Bank gehen und dir das Geld wechseln lassen, das ist unterm Strich billiger für dich als das Geschäft zu verklagen und dann von Gericht eine Abfuhr wegen Geringfügigkeit zu bekommen weil die Gereichtskosten deutlich höher als der Klagewert sind.

Sorry - aber letztendlich entscheidet eine Kassiererin wieviel Münzen einer Sorte sie annimmt. Aber wenn Du zu viel Geld hast - reiche eine Klage ein - Gerichte haben ja auch nichts besseres zu tun, als sich um derlei Nichtigkeiten zu kümmern.