Kann ich Deutschland verklagen?

20 Antworten

Ja, warum nicht. Die Klage richtet sich aber in der Regel nicht pauschal gegen die Bundesrepublik Deutschland oder die Bundesregierung, sondern gegen die Behörde die Deine Rechte verletzt hat. Wobei es bei letzterem egal ist, ob die Verletzung real ist, oder ob lediglich der Verdacht einer Verletzung besteht.

Die meisten Behörden die Rechte möglicherweise verletzen, weisen sogar darauf hin, wo eine Klage eingereicht werden müsste.

Prinzipiell JA du kannst als "einfacher" Staatsbürger auch Klage gegen einen Staat (in deinem Fall Deutschland) erheben.

Wenn ... wenn die rechtlichen Voraussetzungen für eine Klage gegeben sind.

Welche das sind oder sein können, das musst du selbst erfragen. Hier habe ich einen Link für dich ... und ... er bietet dir allgemeine Informationen und die Möglichkeit dich im detail bezüglich deiner Klagsabsicht beraten zu lassen:

http://www.das.at/Rechtsauskunft_RechtsauskunftzuLebenslagen_BehoerdeundGericht__Verwaltungsverfahren.DAS#Staat

Entdeckung  17.05.2013, 22:26

Und du solltest dir von vornherein bewußt sein, dass bei derartigen Klagen nicht nur deine finanziellen Möglichkeiten zu bedenken sind, sondern auch deine sostigen Verbindungen bzw. solltest du prüfen, ob du vielleicht Mitkläger finden kannst.

Du allein gegen einen Staat ... ? Möglich wäre es, aber ...?

David gegen Goliath, diese Geschichte kennt jeder von uns, aber nicht jeder kann auch ein David im Sinne dieser Geschichte sein.

Ratirat  17.05.2013, 23:35
@Entdeckung

Du allein gegen einen Staat ... ?

Da wir zum Glück in einem Rechtsstaat leben, hat ein kleiner unbedeutender Bürger in einem solchen Verfahren ebenso gute Chancen wie der Staat. Der Richter urteilt nach dem Gesetz, nicht nach der Macht der Streitenden.

Im Gegensatz zur recht guten eigentlichen Antwort ist der Kommentar dazu wenig hilfreich bis irreführend.

Entdeckung  17.05.2013, 23:39
@Ratirat

Theorie und Praxis sind nicht immer unter einem Hut zu bringen. Selbstverständlich urteilen Richter nach dem Gesetz ...

jurafragen  18.05.2013, 00:51
@Entdeckung

Theorie und Praxis sind nicht immer unter einem Hut zu bringen

Och, das funktioniert schon.

Rd. 45% aller Klagen gegen ALG2-bescheide haben Erfolg. Und die Kläger gehören nicht zu einer Personengruppe, die Anwälte beauftragt, die üppige Stundenhonorare berechnen.

Ratirat  17.05.2013, 23:52

Der Link behandelt übrigens österreichisches Recht ...

Abgesehen davon, daß, bis auf "jurafragen", bedauerlicherweise anscheinend kaum jemand über die Grundkenntnisse des deutschen Rechtswesens verfügt, ist die Beantwortung der Frage schlichtweg nicht möglich, wenn man nicht weiß, worum es eigentlich geht...

Thraalu  08.02.2016, 11:30

Naja theoretisch kann man jede Person, juristisch oder natürlich einschließlich des Staates selbst verklagen.

Ob man damit erfolg hat oder die Klage abgewiesen wird, ist wieder eine andere sache

Jeder Bundesbürger hat das Recht zu klagen. Du mußt zunächst eine Klage bei einem Amtsgericht einreichen und über verschiedene übergeordnete Gerichte kommt sie dann, wenn Du alle Instanzen durch hast zum Bundesgerichtshof nach Karlsruhe. Dort beschäftigt man sich dann mit Deiner Klage und es sind schon wegweisende Urteile daraus hervorgegangen.

jurafragen  17.05.2013, 21:55

Du mußt zunächst eine Klage bei einem Amtsgericht einreichen

Bei Klagen gegen den Staat eher unwahrscheinlich, aber zugegebenermaßen nicht ausgeschlossen.

Wenn Du zum Beispiel mit bestimmten Entscheidungen, die beispielsweise von Behörden der Kommunen, der Länder oder des Bundes getroffen wurden, nicht einverstanden bist, kannst Du Dich an das Verwaltungsgericht wenden und Klage erheben. Geht es aber um grundsätzliche Entscheidungen, ist in letzter Instanz das Bundesverfassungsgericht dafür zuständig.