Kann ich auch nur die Hälfte der Miete zahlen?

6 Antworten

Der Fehler liegt schon zu Beginn des Mietvertrages. Wenn du am 15. einziehst, musst du Teilmiete bis Monatsende bezahlen um dann bis 3. Werktag des laufenden Monats weitere Mieten zu bezahlen. Der Mietvertrag war vermutlich unbefristet. Daher ist die Miete MONATSWEISE zum Monatsbeginn im Voraus zu zahlen

Nun hast du jeweils am 15. der vergangenen Monate Miete bezahlt und der Vermieter war damit einverstanden oder hat das nicht moniert, somit bleibt jetzt nur die Teilmiete zu zahlen, die du am Anfang des MV hättest zahlen müssen.

Gerhart  13.05.2020, 12:02

Hast du die Miete jeweils überwiesen und was hast du in den Verwendungszweck geschrieben?

Grundsätzlich werden Mietverträge ordentlich immer zu einem Monatsende gekündigt. Das ist auch gesetzlich so festgelegt.

Wenn Du also immer vom 15. - 15. bezahlt hast, weil Du auch erst an einem 15. eingezogen bist, kann Dein Vermieter nun nicht die volle Miete bis 15. Juni verlangen, sondern nur die halbe.

Diese Logik muss auch Dein Vermieter begreifen.

Anchen1998 
Fragesteller
 12.05.2020, 17:39

Ist das denn gesetzlich irgendwo geregelt dass ich ihm das zeigen kann? Hab so das Gefühl der besteht auf seine volle Miete. Aber ich zahle doch nicht für nen halben Monat den ich da gar nicht mehr wohne und unter Vertrag stehe..

Gerhart  12.05.2020, 18:16
@1strabag

Das hilft der FS aber nicht, weil der Modus der Mietzahlung da nicht beschrieben wird.

bwhoch2  12.05.2020, 18:23
@Gerhart

Doch das hilft schon, denn hier ist klar geregelt, dass immer zum Monatsende gekündigt wird und wenn von Anfang an immer für einen Monat vom 15. - 14. gezahlt wurde, also auch nicht am Anfang nur die halbe Miete, ist der Modus der Mietzahlung doch eindeutig.

Gerhart  12.05.2020, 18:27
@bwhoch2

Das teile ich nicht.

1strabag  12.05.2020, 18:56
@Gerhart

Was ist an diesem Satz nicht zu verstehen?

"Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig"

Gerhart  13.05.2020, 11:11
@1strabag

Ds war nicht das Thema des FS, hier geht es um die Bezahlung der Restmiete. Dein Satz stimmt und der Fs hat auch regelrecht gekündigt.

1strabag  13.05.2020, 11:12
@Gerhart

Aha, also muss deiner Meinung nach volle Miete gezahlt werden, obwohl nur zur Hälfte des letzten Zeitraums bewohnt?

Das ist aber nicht dein Ernst oder?

Gerhart  13.05.2020, 12:00
@1strabag

Nein. natürlich wäre am 15.5. nur die Restmiete zu zahlen >>>> 31.05.20. Dein zitat des § 573 c BGB beleuchtet das Problem des FS nicht.

Gerhart  13.05.2020, 12:19
@1strabag

Nichts sondern. Es ist richtig aber trägt nicht zur Problemlösung bei.

1strabag  13.05.2020, 12:35
@Gerhart

Du hast meinen Beitrag also nicht verstanden, ich verstehe.

Wo ist dein Beitrag zur Problemlösung?

Gerhart  13.05.2020, 17:37
@1strabag

Von welchem Beitrag sprichst du denn? Doch nicht etwa über den Link zum BGB §573 a?, oder habe ich einen anderen Kommentar von dir übersehen? und mein kommentar ist hier deutlich zu lesen.....

1strabag  13.05.2020, 17:50
@Gerhart

oh man eyh, hier ist Hopfen und Maz verloren.

Ich gebe auf.

Gerhart  13.05.2020, 17:57
@Gerhart

Jetzt mal tacheles: Siehe BGB § 556 b (1). Da wird der Modus der Mietzahlung erklärt. Der Mietbeginn kann an jedem Tag eines Monats festgelegt werden, währen das Mietende stets bei ordentlicher Kündigung zum Monatsende erfolgt. Wenn also der Mietbeginn wie hier in der Frage am 15. des Monats erfolgte, dann ist am 15. des Monats auch die Gesamtteilmiete für den Rest des Monats zu zahlen. Wäre es nicht so, dann träfe nicht zu, dass die Fälligkeit der folgenden Mietzahlungen stets am 3. Werktag des laufenden Monats liegt oder zur Überweisung angewiesen sein muss. In unbefristeten Mietverhältnissen wie hier gilt die monatliche Mietzahlung. Vermieter und Mieter haben das bisher nicht beachtet und daher ist auch nur eine Teilmiete für den Zeitraum 15. bis 31.5.20 durch den Mieter spätestens am 15.05.2020 zu entrichten.

Dann such mal den Hopfen und Malz bei dir....

bwhoch2  13.05.2020, 22:14
@Gerhart

Äh, Gerhart, jetzt schon "Selbstschimpfe"? ;-)

Gerhart  14.05.2020, 13:21
@bwhoch2

Nee, @1strabag ist ist so von seinem "richtungsweisenden" Kommentar überzeugt, der aber überhaupt nichts für den FS an Hilfe bringt. Aber auch du bist im Gedanken behaftet , dass monatliche Mietzahlungen vom 15. bis 14. des Folgemonats total üblich und in Ordnung wären. In der
Tat träfe das aber nur zu, wenn im MV einvernehmlich vereinbart.

bwhoch2  14.05.2020, 13:58
@Gerhart

Nein, bin ich nicht, aber hier wurde es wohl zur Zufriedenheit aller bisher so praktiziert und wenn jetzt bis zum Ende des Monats Mai nur noch ein halber Monat ist, wird auch nur noch die halbe Miete bezahlt.

Bis man das mit dem Vermieter ausgestritten hat, ob das nun so richtig ist oder nicht, ist nicht nur der Mai vorbei. Insofern Streit um des Kaisers Bart?

Gerhart  15.05.2020, 10:15
@bwhoch2

Der FS zahlt bis heute die halbe Gesamtmiete und fertig. Wenn der Vermieter meint , dass das nicht reicht, kann er klagen und auf die Schnauze fallen. Fertig.

Du mußt voll zahlen.

Ausnahme: dein Vermieter setzt nach deinem Auszug nen neuen Mieter rein oder nutzt den Wohnbereich für sich mit, dann muß er dir die Anteilige Miete zurückzahlen.

Gerhart  12.05.2020, 17:49

Es werden grundsätzlich nur die Miettage eines Mmonats bezahlt, in denen der Mieter die Mietsache benutzt.

Du zahlst immer die Miete für einen Monat, nur der Zahlungstermin ist verschoben. Insofern unterliegst du einem Trugschluss. Du zahlst also am 15. Mai die Miete für den (ganzen) Monat Mai.

Ja das geht auf jeden Fall. Habe ich auch schon bei einem offiziellen Mietvertrag gemacht.

Die können ab da ja einen neuen Mitbewohner haben der Miete zahlt

Gerhart  13.05.2020, 11:57

Dein Antwort ist sehr geheimnisvoll: Was geht auf jeden Fall? Was soll der Einwurf mit einem neuen Mitbewohner? Vermutlich meinst du einen neuen Mieter?

TeslaFilm  14.05.2020, 10:18
@Gerhart

Ich schrieb Mitbewohner da er wg schrieb und ich davon ausging das es sich um ein wg zimmer handelt.

Es geht auf jeden Fall die Miete nur für die Zeit zu zahlen wo man tatsächlich wohnt

Gerhart  14.05.2020, 13:10
@TeslaFilm

So ist es auch. WG-Bewohner können auch Mieter sein aber auch nur Mitwohnende in einem Zimmer sein, das ein Mieter gemietet hat. Leider wird der Begriff WG mietrechtlich nicht erfasst!