Kann ich als Minderjähriger ohne Eltern in Hotels in Paris einchecken?

3 Antworten

Es gibt keine gesetzlichen Regelungen, die festschreiben, ab welchem Alter junge Menschen ohne Eltern in den Urlaub fahren dürfen. Für Menschen unter 14 ist es jedoch ratsam, eine volljährige Betreuungsperson dabei zu haben. Jugendherbergen, Zeltplätze, Ferienwohnungen und Hotels nehmen Jugendliche ohnehin nicht vor dem 14. Lebensjahr als Alleinreisende auf.

Da Eltern bis zum 18. Geburtstag ihrer Kinder die Aufsichtspflicht haben, können diese auch mit entscheiden, wohin es in den Urlaub geht. Generell empfiehlt es sich, Ihrem Kind eine schriftliche Erlaubnis zur Alleinreise mitzugeben – im besten Fall mit einer Kopie des Personalausweises aller Erziehungsberechtigten sowie deren Unterschrift. Bei Jugendlichen unter 16 Jahren müssen Sie zudem darauf achten, dass die Geschlechtertrennung eingehalten wird und möglichst große Hürden schaffen. Falls Ihre 15-jährige Tochter mit ihrem gleichaltrigen Freund in den Urlaub will, sollte durchaus eine volljährige Begleitperson dabei sein, die gegebenenfalls dafür sorgt, dass die Nächte getrennt verbracht werden. Denn bis zum 16. Lebensjahr gilt noch das Kuppelleigesetz. Das bedeutet, dass Eltern in der Pflicht sind, die Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger zu verhindern. Aus diesem Grund sollten Sie darauf achten, dass Ihre minderjährigen Kinder nur mit Gleichgeschlechtlichen Urlaub machen.

Falls Ihr Kind plant ins Ausland zu verreisen, beachten Sie, dass in jedem Land andere Regeln gelten. In manchen Ländern sind die Bestimmungen für Jugendliche im Urlaub sehr streng. Um Enttäuschungen zu vermeiden, informieren Sie sich vorab, welche Bestimmungen im jeweiligen Land gelten. Hierbei kann Ihnen das Auswärtige Amt weiterhelfen. Beziehen Sie in diese Planungen auch Ihre Kinder mit ein, schließlich ist es deren Urlaub.

Nicht nur in Frankreich- in fast allen Hotels weltweit werden Minderjährige ohne erwachsene Aufsichtsperson nicht aufgenommen.

Versuche es mal in einer Jugendherberge

Ich fand eine Quelle, in der steht, dass in Frankreich die Geschäftsfähigkeit im Einzelfall festgestellt wird. Das heißt generell dürfest du (wenn man dich als urteilfähig einstuft), bloß will das Hotel wahrscheinlich kein Risiko eingehen bei Minderjährigen. Denn wenn der Vertrag im Nachhinein unwirksam wird, weil der Minderjährige eben nicht geschäftsfähig war, hat der Minderjährige die Leistung (also die Hotelübernachtung) schon in Anspruch genommen, aber das Hotel wird nicht bezahlt.

Es kann sein, dass es nur in diesem Hotel so ist, ich vermute aber eher, dass andere Hotels das gleich handhaben.

Deine letzte Hoffnung wäre wohl, das Hotel schon vor der Reise zu kontaktieren und um Verständnis zu bitten, sowie ihnen eine Einverständniserklärung deiner Eltern zukommen zu lassen