Kann eine Person mich anzeigen wenn ich unerlaubt Bilder von ihr weitergeschickt habe und diese auch unerlaubt von mir?
Diese Person wohnt in einem anderen Land und ich habe es nur an einen weitergeschickt.Die andere Person hat aber Bilder von mir anscheinend an mehrere Personen geschickt, da ich mehrfach davon erfahren habe. Bitte ernste Antworten
2 Antworten
Wenn du etwas Illegales getan hast, kannst du dafür angezeigt werden. Dabei ist es völlig egal, ob ein anderer das ebenfalls getan hat. Auch der kann angezeigt werden.
Jeder kann jeden wegen allem möglichen anzeigen.
Es kann jedoch vorkommen, dass
- keine Straftat vorliegt
- eine Straftat vorliegt aber eingestellt wird, wegen geringer Schuld oder weil sich der Verdacht gegen den Angezeigten nicht erhärtet hat
- der Vorwurf wissentlich falsch war, dann droht ggf. eine Gegenanzeige
- der Vorwurf gegen den angezeigten sich erhärtet und es zum Verfahren (ggf. Strafbefehl) kommt.
Was ihr getan habt erfüllt den Straftatbestand nach § 108 Abs. 1, Nr. 3 UrhG.
Wenn die Straftat im Ausland begangen wurde, sind die dort geltenden Gesetze relevant.
nein ich komme aus Österreich und die andere Person aus Deutschland. das geschehen ist schon fast ein Jahr her und es ist noch nichts passiert. sollte ich mir trotzdem noch sorgen machen angezeigt zu werden? Bitte antworten.