Kann ein Verwandter mein Zeugniss begläubigen lassen? (Behörde, Schule)

9 Antworten

Hallo Laurent4life,

zunächst einmal wird nicht das Zeugnis beglaubigt, sondern die Kopie.

Beglaubigen kann jede Amtsstelle, die ein Dienstsiegel führt (Gemeinde, Schule, Pfarramt).

Bei der Beglaubigung müssen das Original und die Kopie vorliegen, damit verglichen werden kann.

Wer die Dokumente vorlegt, ist völlig egal.

Nein, bei Ausstellung einer entsprechenden Vollmacht für die Beglaubigung des Zeugnisses kann das auch ein Verwandter machen. Im Falle von Minderjährigkeiten können die Erzehungsberechtigten den Gang zur Behörde als gesetzlicher Vertreter des Kindes vornehmen.

Falls du dem Gesetze nach Erwachsen bist, kannst du eine vollmacht ausstellen. Ob diese nach BGB einer bestimmten Form genügen muss, weiß ich nicht auswendig, glaube das aber nicht. Ggf. kannst du hier auch Google bemühen.

VG, dongodongo.

Wie da die genaue Regelung ist, weiß ich nicht.

Aber ich konnte jedenfalls auch für meine Freundin ein paar Zeugnisse ohne Probleme beglaubigen lassen, ohne von ihr eine Vollmacht zu haben.

Schließlich wird ja nur beglaubigt, dass die Kopie einer Urkunde mit dem Original übereinstimmt. Da müsste es doch eigentlich egal sein, wem diese Urkunde gehört, oder?

Das müsste auch ein Verwandter machen können. Es geht ja nur darum, dass an der Kopie nichts manipuliert wurde und exakt mit dem Original übereinstimmt!

Schreib dem Verwandten notfalls eine Vollmacht und gibt ihm deinen Ausweis mit. Eigentlich müsste das dann gehen.