Kann ein Vermieter im Mietvertrag 5 Jahres Frist festlegen und es einem zwingen?
Gibt es eine Sonderreglung um trotzdem aus dem Vertrag mit 3 Monate Kündigungsfrist raus zu kommen?
Meinst du einen Zeitmietvertrag für 5 Jahre oder einen Mietvertrag mit einer Mindestlaufzeit von 5 Jahren?
Mindestlaufzeit!
8 Antworten
Ist für ein Haus oder eine Wohnung eine Mindestmietdauer per Kündigungsausschlussklausel festgelegt, kann eine ordentliche fristgerechte Kündigung von keiner Mietvertragspartei ausgesprochen werden. Auch ein Rücktritt von einem erst kürzlich geschlossenen Mietvertrag ist rechtlich nicht vorgesehen. Ein Rücktrittsrecht gibt es hier nicht.
Das Recht eine außerordentliche Kündigung auszusprechen bleibt von solchen Klauseln im Mietvertrag jedoch unberührt. Liegen also außerordentliche Gründe vor, kann auch vor Ablauf der Mindestmietdauer gekündigt werden.
https://www.mietrecht.com/mindestmietdauer/
5 Jahre ist happig und eigentlich eher selten... Natürlich aus Vermietersicht verständlich. Aber voller Probleme für den Mieter, da sich Lebenssituationen ändern können. Eine vorzeitige Kündigung kann ggf. dann erfolgen, wenn die Wohnung mit zu erwartendem Nachwuchs dann doch zu klein ist. Aber es ist eben eine Einzelfallentscheidung und ob man in jedem Fall mit so einem Grund durch kommt bleibt mal dahin gestellt. Persönlich würde ich so was nie unterschreiben!
Im Ergebnis aber leider nicht ganz korrekt. Entscheidend ist, ob es sich bei der Verzichtsvereinbarung um eine Klausel im Mietvertrag handelt (dann waere sie bei 5 Jahren unwirksam) oder ob die Dauer des Kuendigungsverzichts aktiv unter den Vertragsparteien ausgehandelt wurde (dann kann sie wirksam sein).
Unterschreibst du also im ersten Fall einen fuenfjaehrigen Kuendigungsverzicht, dann ist diese Vereinbarung unwirksam und es gibt keine wirksame Verzichtsvereinbarung. Nur wenn du die 5 Jahre aktiv mit dem Vermieter ausgehandelt hast, kann sie wirksam sein.
Auch, und mit vier Jahren Kündigungsverzicht bewertest du das anders?
"Formularmaessig" (also ohne individuell ausgehandelt zu werden) ist eine Kuendigungsverzichtsvereinbarung hoechstens fuer 4 Jahre ab Vertragsschluss zulaessig (also nicht erst ab Beginn des Mietverhaeltnisses). Laenger ist nur zulaessig, wenn es unter den Parteien individuell ausgehandelt wurde, wobei es neben der Dauer der Verzichtsvereinbarung auch noch irgend eine zusaetzliche Leistung gegeben haben muss, die eine besonders lange Mietbindung im Einzelfall rechtfertigt.
noch irgend eine zusaetzliche Leistung gegeben haben muss, die eine besonders lange Mietbindung im Einzelfall rechtfertigt.
Rechtsgrund für diese Behauptung?
Hier geht es wohl um Kündigungsverzicht über die Zeit von 5 Jahren. In der Regel ist dieser unwirksam, da ges. die max. Laufzeit nicht mehr als 4Jahre betragen darf, gerechnet ab Vertragsabschluss (nicht Mietbeginn). Eine längere Laufzeit müsste zwingend individuell ausgehandelt sein. Bei Formularmietverträgen ist das zu verneinen. Zudem muss ausdrücklich der Verzicht wechselseitig vereinbart sein um wirksam zu sein.
Ich gehe hier von der Unwiksamkeit des KV aus, du dürftest deshalb mit Dreimonatsfrist kündigen.
Es wäre hilfreich, wenn du eine Kopie der entspr. Klausel oder ihr Wortzitat hier einstelltest um Vorstehendes prüfen zu können.
ZU deinem Kommentar an LePetitGateau
Soweit denken auch manche Vermieter nicht.
Hier ist das Knackwort Nachmieter. Den muss er aber auch akzeptieren.
Hier gibt es aber Experten, warte einfach mal, ob da nicht noch was schlaues Kommt.
ja ok... nachmieter ist eine coole sache
https://www.finanztip.de/mietvertrag/zeitmietvertrag/#c73457 Das Wichtigste in Kürze.
sehr gut
Es fehlt die Diskussion "Gegenseitiger Kündigungsverzicht"
Sehr ausführlich danke :-)