Kann ein Handwerker im Angebot Preise für Vorarbeiter + Fachhelfer angeben, in der Rechnung aber höhere Preise für Chef und Vorarbeiter berechnen?

4 Antworten

Kommt ein wenig auf die Art des Angebotes und der Leistung an. Kannst du das ein wenig genauer schildern?

Ich denke jedoch zunächst mal, dass man nicht jede Rechnung klaglos akzeptieren muss. Hat der Chef denn auch gearbeitet wenn er schon auf der Rechnung auftaucht?

Im Zweifelsfall einfach mal ein Gegenangebot machen.

piilopirtti 
Fragesteller
 10.06.2015, 08:16

Ich habe der Firma F. bereits nachfolgenden Brief (Mail) übermittelt: Darauf ist er aber mit keinem Wort eingegangen, sondern mir nur gedroht, wenn ich nicht den vollen Rechnungsbetrag zahle, leitet er rechtliche Schritte ein. Außerdem empfiehlt er mir, mich für künftige Arbeiten nach einem anderen Handwerker umzusehen (was ich nach diesem Vorfall ohnehin tun werde).

Hallo Herr F.,danke zum einen für die Arbeiten am Samstag und die schnelle Rechnung.Ihrer Buchhaltung ist hier offensichtlich ein Fehler bei den Lohnkosten unterlaufen. Nach dem mir von Ihnen vorliegenden Angebot komme ich auf folgende Kosten:Pos. 1 Vorarbeiter/Unternehmer 5,25 Std. 45,25 237,56Pos. 2 Fachhelfer/Vorarbeiter 2,75 Std. 39,30 108,08Pos. 3 - 7 80,87 426,5119% 81,04Gesamt 507,552% Skto. ) 10,15Gesamt 497,40 Ihre Mitarbeiterin hat bei der Rechnungsstellung sicher nicht gewußt, dass bereits ein Angebot vorlag, das für beide Seiten rechtsverbindlich ist. Ansonsten hätten Sie mich vor Ausführung der Arbeiten als Fachbetrieb darauf hinweisen müssen, da ich dann bei diesen erhöhten Kosten die Arbeiten nicht hätte durchführen lassen. Damit wir auch in Zukunft im Geschäft bleiben können, habe ich mir erlaubt, die Rechnung entsprechend Ihrem abgegebenen Angebot abzuändern und den berichtigten Rechnungsbetrag heute mit den üblichen 2% Skto bei sofortiger Zahlung zu überweisen.Mit bestem Gruß

Cosmicchaos  10.06.2015, 08:25
@piilopirtti

Deine Reaktion finde ich erstmal sehr gut, hätte ich nicht anders gemacht.

Wenn er nachweisen kann, dass er als Chef da war kann er es ja gerne versuchen. Wie hoch war die Differenz zum Angebot? Mehr als 25%?

Ich denke nicht, dass er sich auf einen Rechtsstreit wegen 100,- einlassen will.

Du kannst genauso gut mit einem Anwalt drohen ;o)

Ein Angebot ist VERBINDLICH, eine Erhöhung der Stundenlohns ist nicht statthaft. Er hat Selbst mitgearbeitet, er kann nicht so einfach seinen Std.lohn einsetzen. Vorgesehen war dass Vorarbeiter + Fachhelfer die Arbeiten ausführen. Das hätte ich auch nicht hingenommen. Sollten sich während dem Angebot Änderungen ergeben so hat der Auftragnehmer die Pflicht es unverzüglich mitzuteilen. Der Std-lohn des Unternehmers gehört nicht dazu

Das muss man nicht akzeptieren. Wenn ein Angebot ausweist, dass Vorarbeiter und Fachhelfer die Arbeit ausführen und Stundenlohnpreise aufgeführt sind, sohat sichdie Firma daran zu halten.

Schliesslich ist ein Angebot dafür da, dass der Kunde weiss, was ihn seinen Auftrag kostet.

Kommt es unerwartet zu Problemen, die Mehrkosten verursachen, ist das mit dem Aufraggeber abzusprechen und zwar v o r der Ausführung der Arbeiten.

Können kann er viel.. aber ich als Kunde würde es nicht bezahlen. Oft ist es allerdings so, der Handwerker gibt einen Pauschalpreis für eine Arbeitsstunde an. Wer die dann leistet ist erstmal egal. Das hat er in seiner Pauschale einkalkuliert, Der Kunde zahlt also für einen Helfer genausoviel wie für einen Gelernten.

Wenn die Preise vom Angebot und der Rechnung abweichen würde ich Rabatz machen

piilopirtti 
Fragesteller
 10.06.2015, 08:22

Zum besseren Verständnis: Das Angebot lautete auf Vorarbeiter 45,25€ und auf Fachhelfer 39,30€. In der Rechnung wurden stattdessen der Unternehmer mit 56,50€ und ein Vorarbeiter mit 45,25€ berechnet.