kann ein Anwalt einen per Email anschreiben bzw abmahnen oder ist das nicht rechtens?

5 Antworten

Eine Mahnung ist an keine besondere schriftliche Form gebunden.

Hallo,

durchaus kann ein Rechtsanwalt beauftragt werden, entsprechende Anschreiben oder auch Abmahnungen zu erstellen und zuzusenden. Eine Zusendung kann ohne weiteres auch per E-Mail erfolgen, wenn Sie zum Beispiel im Geschäftsverkehr eine entsprechende E-Mail-Adresse, zum Beispiel gegenüber dem Mandanten des Rechtsanwaltes, bereitgehaltenen oder bekannt gemacht haben.

Ein E-Mail Postfach ist insofern auch als ganz normales Postfach darzustellen, allerdings lediglich im elektronischen Verkehr.

Mit der Abmahnung allein lässt sich kein Geld verdienen!

Es geht um die Unterlassungserklärung, die der Beschuldigte anerkennen und unterschreiben soll.

Im Gegenzug und gegen Gebühr verzichtet der vermeidlich Geschädigte auf ein Gerichtsverfahren und Schadenersatzforderungen.

Da eine E-Mail im rechtlichen Sinne nicht als zugestelltes Dokument gilt, wird es ganz sicher auch eine Zustellung auf dem Postweg geben.

Schreiben kann jeder per E-mail so viel er will. Aber wichtige Dinge wie Abmahnungen, Verträge, Kündigungen bedürfen einer Unterschrift. Diese ist bei E-mails nicht gegeben. Es sei denn mit der sog. Signatur. Aber auch dann wird es nicht gelten, denn der Empfänger kann immer sagen: Habe ich nicht bekommen, war wohl Junk-mail.

doch geht klar.