Kann ein 12 jähriger angezeigt werden?
Mein 12 jähriger Bruder hat bei einem online gewinnspiel mitgemacht.Er hätt angegeben das er nicht 2004 sondern 1997 geboren ist.Heute rief und eine Frau an,die meine Mutter informierte.diese Firma droht mit einer anzeige.Meine Mutter hatt mehrmals nach dem Firmenname und dem namen der Frau gefragt.sie antwortete nicht.Kann man die Frau deswegen anzeigen? Was passiert mit meinem Bruder? Kann er angzeigt werden? Kann man du frau anzeigen? Danke LG Laurin
13 Antworten
Er ist noch nicht strafmündig, kann also nicht angezeigt oder in einem anderen Sinne rechtlich bestraft werden.
Allerdings können seine Eltern dafür haften.
nur wenn sie vorher davon wussten und mit dem vertrag einverstanden waren.
Dein Bruder ist erst ab 14 Jahren strafmündig. Vorher kann man ihn rechtlich nicht belangen.
Wenn der Firma ein Schaden entstanden ist, wird man sich an den Inhaber des Internetanschlusses wenden. - Sind das deine Eltern? Dann kann sich die Firma z. B. auf "Verletzung der Aufsichtspflicht" berufen, aber das muss erst mal nachgewiesen werden.
Die Tante, die am Telefon noch nicht mal den Firmennamen nennen wollte, hat sich vielleicht auch mit falschem Namen gemeldet. Deshalb kann man die auch nicht anzeigen. Habt ihr die Telefonnummer der Anruferin notiert (und am besten noch Datum und Uhrzeit)?
Ich glaube nicht, dass diese Firma eine Anzeige erstattet, denn die haben selbst "Dreck am Stecken" wenn sie nicht sagen, wer oder was sie sind.
Vielleicht eine windige "Gewinngesellschaft", bei der man nichts gewinnen kann. Beispiel (und das ist echt geil!):
Anzeigen kann jeder jeden. Natürlich kann dein Bruder hier z.B. wegen Betruges oder ähnlicher Delikte angezeigt werden. Mal ganz abgesehen davon, ob eine Straftat überhaupt vorliegt, wird aber nicht ermittelt werden bzw. die Ermittlungen werden direkt eingestellt werden.
Denn dein Bruder ist erst 12 und damit noch nicht strafmündig. Strafmündig wird man erst mit 14, das regelt § 19 StGB.
Auch deine Eltern können für eine solche Straftat (wenn denn eine vorlag) nicht belangt werden. Im Strafrecht muss jeder nur für das gerade stehen, das er selbst getan hat (oder im Falle eines strafbaren Unterlassens selbst unterlassen hat).
Zu deiner zweiten Frage: Wieso wollt ihr die Frau anzeigen? Und vor allem, welche Straftat soll sie begangen haben? Falls die Frau irgendwie Geld von euch haben wollte oder etwas anderes von euch verlangt hat, käme eventuell noch eine Nötigung oder etwas in der Art in Betracht. Aber bei deiner Schilderung kann ich hier keine Straftat erkennen.
Lass die Sache einfach auf sich beruhen. Da wird nichts mehr passieren.
Da wird aller Voraussicht nach nichts passieren.
Kann dein Bruder belangt werden? Nein.. er ist 12 Jahre
Können deine Eltern belangt werden? Nicht wirklich, weil ein grober Verstoß gegen die Aufsichtspflicht verletzt wurde und kein Schaden entstanden ist (außer im Kopf von der Frau die euch anrief ;)).
Lasst die Sache auf sich beruhen... keiner zeigt jemanden an und gut ist.
eine anzeige kann die firma schon amchen. da kommt aber nichts bei raus. die eltern müssten dem vertrag zustimmen. ansonsten ist er nichtig.