Kann die Vermieterin einfach vorbei kommen oder Grund?

12 Antworten

Aber selbstverstänlich kann die Vermieterin begründet mit dem Hinweis, dass ein Gutachter die Wohnung taxieren soll, Ihre Wohnung betreten, vor allem dann wenn wie geschildert vorher Ihre Zustimmung eingeholt wurde.

Ich bin auf jeden Fall da und im Prinzip ist das kein Problem.

Dass der Grund für die Begutachtung diskret bleibt, versteht sich von selber!

Was sollte es Sie angehen, ob die Eigentümerin verkaufen möchte - an Ihrem Mietverhältnis ändert das nichts! - oder ob sie aus welchen Gründuen auch immer einen Kredit bei der Bank aufnehmen will und diese Wohnung dazu mit Grundpfandrechten als Sicherheit z.g. der  Bank  belasten möchte.

Da können viele Gründe hineinspielen, z.B. eine vermögensrechtliche Auseinandersetzugn oder Ähnliches.

Kurz, alles Gründe die Sie als Mieter in keiner Wesie berühren!

Wenn sie eine wichtigen Grund hat mit einem Gutachter die Wohnung zu besichtigen mußt Du sie, nach Terminvereinbarung natürlich, rein lassen.

Der Besuch mit einem Gutachter kann mehrere Gründe haben.

1. Das Haus/die Wohnung soll verkauft werden und der Gutachter soll den Wert schätzen.

2. Das Haus/die Wohnung ist finanziert. Da schickt die finanzierende Bank schon mal einen Gutachter um zu sehen ob die Immo noch dem Wert entspricht.

Das ist was mir so auf Anhieb einfällt.

sie sollte schon sagen warum sie in die wohnung will - privatsache  ??? was sollte das sein - höchstens sie spielt mit dem gedanken diese wohnung zu verkaufen - du musst sie nicht reinlassen, aber das gibt dann nur neuen stress

aber da nachhaken würde ich schon

zonkie  28.04.2017, 15:39

joa denke ich auch selbst wenn man nicht unbedingt zustimmen müsste.. was hätte man denn davon seinem Vermieter das Leben unnötig schwer zu machen, das wäre einfach nur unnötiger Stress die Dame wird einen neuen Termin machen bis sie das hat was sie will. Und freundschaftlicher wird das Verhältnis dadurch sicher nicht.

Und was der Mensch wollen würde naja ob das so wichtig für mich ist? Will sie die Immobilie verkaufen macht sie das so oder so. Will sie einfach nur ein Wertgutachten z.b. für ein Erbe haben will sie das machen und wird nicht sagen "ok dann eben nicht". Von daher was solls.

Ja, natürlich darf sie das. Es ist ja immer noch IHRE Wohnung. Solange sie sich anmeldet und mit dir einen Termin macht, ist alles gut.

Sie benötigt dazu einen sachlichen Grund. Einfach so ohne Grund geht nicht.

bwhoch2  28.04.2017, 18:15

Es gibt einen Grund: Notwendige Begutachtung!