Kann die Maklerprovision auf den Vermieter übertragen werden wenn ich vor der vereinbarten Frist ausziehe?

10 Antworten

Darf man eine Mindestmietzeit verlangen?

Das ist ein sogenannter "Kleiner Zeitmietvertrag" - und ja, der kann eine Mindestmietdauer beinhalten, jedoch nicht einfach so.

Im Prinzip ist das ein Mietvertrag mit beidseitigem Verzicht auf Kündigung. D.h. Du kannst für einen gewissen Zeitraum nicht kündigen, die Vermieterin umgekehrt jedoch auch nicht.

Also auch dann nicht, wenn sie Eigenbedarf anmelden könnte z.B., kann sie auch nicht kündigen für diese Zeit.

Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung kann diese Bedingung maximal eine Gültigkeit von 4 Jahren haben und ist zulässig.

Im Anschluß an diesen Mietvertrag läuft das Ding ohne weitere Bedingung in einen normalen Mietvertrag ein, gilt dann also weiter. Ab dann kann man auch wieder kündigen, zu den normalen Bedingungen, vorher jedoch nicht.

wenn ich innerhalb dieser 2 Jahre ohne Grund ausziehen sollte......

..... dann musst Die Vermieterin Dich nicht aus dem Vertrag entlassen, d.h. Du zahlst die Miete für die komplette Mindestdauer weiter.

Natürlich kann die Vermieterin Dich auch vorher daraus entlassen, jedoch kann sie natürlich, da sie dazu nicht verpflichtet ist, gewisse Bedingungen stellen, unter deren Erfüllung sie Dich dann vorzeitig entlässt.

Hierbei würde dann ein sogenannter einvernehmlicher Aufhebungsvertrag gefertigt.

dann muss ich nur die Hälfte sprich ca 650 € zahlen und wenn das eben
nicht gegeben ist ca 1300 €.

Faierer Weise hat man Dir hierbei diese Bedingung bereits dadurch genannt, die die Vermieterin bei einer vorzeitigen Entlassung aus dem "Kleinen Zeitmietvertrag" stellen würde, solltest Du dies wünschen.

Selbst dann wenn ich einen geeigneten Nachmieter für die Wohnung finde!

Die Vermieterin will anscheinend nur über einen Makler vermieten. Das hat den Grund, der Makler vermittelt ihr nicht nur Mieter, sondern schafft für sie einen Mehrwert, indem sie auch alle erforderlichen Schritte unternimmt und sich um alles kümmert, sodass die Vermieterin eigentlich nichts mehr selbst zu tun hat.

Die will darauf nicht verzichten. Kommst Du mit einem Nachmieter, muss sie alles selbst machen, die will das nicht.

Selbstverständlich kann sie sich das aussuchen.

Ich kann mir nicht vorstellen das das rechtens ist.

Doch, ist es.

Das ist die auswirkung der Rechtsänderung, dass Maklerprovisionen durch den Vermieter getragen werden müssen.

Dadurch sind Vermieter gezwungen, sollten sie einen Makler zur Abwicklung wünschen, sich etwas einfallen zu lassen.

Ich weiß, viele haben vorletztes Jahr bei der Änderung gejubelt, jedoch eines beim Jubeln nicht bedacht, kein Vermieter will weniger verdienen, jedoch irgendwer muß das bezahlen.

Also ist die Rechnung ganz einfach. Stell Dir vor, Miete zuvor 500 Euro kalt, die Meiter haben stets die Makler bezahlt.

Dann die Rechtsänderung, man kalkuliere jetzt in die Miete den Makler mit ein.

Der Makler will 1000 Flocken sehen. Also erhöht man die Miete und kalkuliert z.B. bei zweijähriger Mietdauer, also 24 Monate gerundet 40 Euro mit ein. Dadurch erhöht sich die Kaltmiete auf 540 Euro.

Was jedoch, wenn der Mieter vorher kündigt? Dann macht man Miese, man muß ja wieder Maklergebühr berappen, die alte ist jedoch nicht einmal eingegangen.

Einige Vermiter gehen also her und stellen sicher, dass sie die Maklerkosten beim Mieter wieder rausbekommen und legen einen gegenseitigen Kündigungsverzicht fest über diese Zeit.

Dadurch wird sichergestellt, dass man die Kosten beim Mieter auch wieder bekommt.

Diese Praxis ist recht weit verbreitet mittlerweile. Sie hat zudem die Auswirkung, bleibt der Mieter danach noch wohnen, erhöht sich der Gewinn des Vermieters.

Also, liebe Leute, wenn ihr das nächste mal jubelt, weil irgendwas angeblich jemand anderes bezahlen muss, rate ich eher zur Vorsicht, das kann ein Schuß nach hinten werden.

Du hast natürlich die Wahl, ob Du das unterschreibst. Nur die Wohnung ohne Mindestmietdauer wird man Dir nicht geben wollen und Du hast auch keinen Rechtsanspruch darauf, dass man Dir diese vermietet.

Nimm es zu den Bedingungen, die man Dir genannt hat oder lass es.

johnnymcmuff  27.12.2016, 13:47

Einige Vermiter gehen also her und stellen sicher, dass sie die Maklerkosten beim Mieter wieder rausbekommen und legen einen gegenseitigen Kündigungsverzicht fest über diese Zeit.

Wir schalten z.B. keinen Makler ein, weil der Wohnungsmarkt sehr gespannt ist, reicht es aus, auf einer Immobilienseite zu inserieren.

Ich habe in Zukunft vor Mietverträge  mit gegenseitigem Kündigungsverzicht abzuschließen und dann eine entsprechende Klausel einzuführen, das der Mieter die Kosten der Immobilienseite und einen Zeitaufwand bezahlt, wenn er vorzeitig raus will.

Nicht um Gewinn zu machen, sondern einfach weil ich nicht so oft inserieren und Besichtigungen durchführen möchte.

Du hast vorher einen Vertrag von 3 Jahren unterschrieben und an den musst du dich auch halten! Warum sollte es nicht rechtens sein? Der Makler kostet immer wieder Geld! Rede nochmal in Ruhe mit dem Vermieter!

LoveLaterne 
Fragesteller
 27.12.2016, 11:54

Klar kostet der Makler Geld. Aber das muss doch vom Vermieter bezahlt werden und nicht vom Mieter... ?!  Außerdem habe ich den Vertrag noch nicht unterschrieben. Und die Mindestmietzeit haben wir auf 2 Jahre gekürzt... 

TrudiMeier  27.12.2016, 12:18
@LoveLaterne

Aber das muss doch vom Vermieter bezahlt werden und nicht vom Mieter... ?!

Nö, der Makler muss von dem bezahlt werden, der ihn beauftragt hat.  Wenn ein wirksamer Kündigungsverzicht vereinbart wurde und du früher ausziehen willst, dann dürfte die Übernahme der Maklergebühr für dich u. U. relativ günstig sein.  Gesetzt den Fall du hast einen gültigen gegenseitigen Kündigungsverzicht von zwei Jahren vereinbart. Nach einem Jahr lernst du deinen Traummann aus Hinterkuckucksheim kennen und willst wieder ausziehen. Der Vermieter besteht auf Einhaltung des Vertrages. Und nun überlege, was günstiger wäre: Zwei Monatskaltmieten Maklergebühr oder 12 Monate Miete plus NK an den Vermieter.....

Darf man eine Mindestmietzeit verlangen? Ist das rechtens?

Mievertraglich kann ein gegenseitiger Kündigungsverzicht für bestimmte Zeit vereinbart werden. Das ist, wenn man so will eine Mindestmietdauer.

Laut BGH darf eine Kündigungsverzicht, in einem Formularmietvertrag, bis 45 Monate ab Vertragsbeginn betragen. Das wäre vollkommen rechtens.

Die Maklerin meinte das wenn ich innerhalb dieser 2 Jahre ohne Grund
ausziehen sollte muss ich für die nächste Vermittlung die Provision
übernehmen

Der Vermieter könnte eine vorzeitige Entlassung aus dem Vertrag davon abhängig machen.

die Maklerprovisiion muss der bezahlen, der den Makler beauftragt. Diese Provision ist fällig mit Vertragsunterschrift, egal wie lange du in der Wohnung wohnst. Ein Knebelungsvertrag bzl. einer weiteren Maklerprovision mit der Vermieterin ist nicht rechtens.

Wenn du einen 2 Jahresvertrag unterschreibst, dann "musst" du auch dort 2 Jahre wohnen, bzw. da man dich ja nicht dort einsperren kann kannst du natürlich früher ausziehen allerdings steht darüber etwas im Mietvertrag, was dann passiert.....

LoveLaterne 
Fragesteller
 27.12.2016, 11:52

Eben und im Mietvertrag steht dann falls ich innerhalb der 2 Jahre ausziehe ich einen Teil oder die ganze Maklerprovision für die darauf folgende Tätigkeit des Maklers bezahlen muss.

TrudiMeier  27.12.2016, 12:20
@LoveLaterne

Was  bei einem wirksamen gegenseitigen Kündigungsverzicht u. U. günstiger für dich wäre!

tapri  27.12.2016, 13:47
@TrudiMeier

wenn deine Mutter vorher Mieterin war und du mit dem Makler nichts zu tun hattest, dann musst du JETZT auch keinen Makler bezahlen. Speziell jetzt nicht, da DU den Makler ja gar nicht beauftragt hast.

Natürlich könnt ihr eine Summe vereinbaren die du bei Vertragsbruch (Auszug vor Ablauf von 2 Jahren) bezahlen musst, aber mit einer Maklergeb. hat das nichts zu tun. Speziell dann nicht, weil die Vermieterin doch jetzt schon den Makler gespart hat nach Hauszug deiner Mutter, oder verstehen wir das immer noch falsch hier?

Zur 1. Frage:
Mindestmietzeit nicht, aber beiderseitiger Kündigungsverzicht ist möglich mit einer Maximaldauer von 48 Monaten, also 4 Jahre.
Wenn im Vertrag steht, dass Du Dich verpflichtest, mindestens 2 Jahre in der Wohnung zu wohnen und nicht auch, dass sich die Vermieterin verpflichtet, nicht vor Ablauf von 2 Monaten z. B. auf Eigenbedarf zu kündigen, darf die Klausel ruhig im Vertrag stehen. Sie wäre dann sowieso ungültig.

Zur 2. Frage:
Was meinte sie mit "ohne Grund"? Ohne Grund wird man wohl kaum umziehen. Gründe kann es viele geben. Z. B. weil die Wohnung zu klein wird oder weil das Verhältnis zur Vermieterin so zerrüttet wird, dass man es nicht mehr aushält. "Ohne Grund" ist also "WischiWaschi". Genauso die Qualifizierung in "sehr wichtig" und "weniger wichtig" und "gar nicht wichtig". Wer würde das bewerten?

Entscheidend ist wirklich, was als Klausel dazu im Vertrag steht und nicht, was die Maklerin meint. Achte also darauf, wie das im Vertrag genau formuliert ist.

Wurde der beiderseitige Kündigungsverzicht sauber formuliert und steht dann drin, dass Du bei vorzeitiger Beendigung des Mietverhältnisses die anteiligen Maklerkosten übernimmst, kann das gefährlich sein.
Angenommen, die Kaltmiete beträgt 400 € pro Monat und Du bleibst 1 Jahr, müßtest Du theoretisch noch 4800 € Miete bezahlen für das Jahr 2018 zzgl. Nebenkosten, obwohl Du längst nicht mehr in der Wohnung wohnst.

Wenn Dir stattdessen jetzt schon zugestanden wird, dass Du "nur" die Miete bis zur Neuvermietung und darüber hinaus auch "nur" max. 1300,- € für Maklerprovision zahlen musst, wäre das ein Vorteil, aber es bleibt ein Risiko.

Falls die Vermieterin nämlich keine Lust hat, vor Ablauf von vollen 2 Jahren neu zu vermieten, könnte sie weiterhin die volle Miete verlangen, denn es ist kein Mietvertragsende festgelegt. So könnte sie beispielsweise von Dir die anteilige Provision verlangen und der Maklerin den Auftag geben, zwar neue Mieter zu suchen, aber mit Mietbeginn frühestens 2019. Dann hättest Du nicht nur die restliche Miete am Bein, sondern zusätzlich auch noch die Maklerprovision. Die Vermieterin würde behaupten, dass kein geeigneter Mieter für vorherigen Einzug zu finden war.

Das muss nicht sein, kann aber sein und deswegen ist es ein Risiko.

Besser wäre es, wenn im Vertrag stehen würde, dass Du bei vorzeitiger, fristgerechter Kündigung (3 Monate) nur die genannten 650 € bzw. 1300 € zu zahlen hast und die Miete nur bis zum Ende der normalen Kündigungsfrist und nicht bis zum Ablauf des Kündigungsverzichts. Dann wärst Du auf der sicheren Seite.

Ist jedoch der beiderseitige Kündigungsverzicht nicht gegeben, sondern wird das nur einseitig von Dir verlangt, kannst Du das akzeptieren, denn das wäre rechtlich genauso wenig haltbar, wie die Verpflichtung zur anteiligen Maklerprovision.