Kann die evb Nummer von jemand anderem genutzt werden?

5 Antworten

Hallo Belle86,

kann es sein dass dein Mann bei der Zulassungsstelle etwas falsch verstanden hat ??? Ich vermute mal dass es sich hier evtl. um einen Kfz-Steuerrückstand handelt !?! Dein Mann hat ja die eVB-Nr. für das Kurzzeitkennzeichen ohne Anstand von dem Versicherer bekommen!

Also die eVB-Nr. für das Kurzzeitkennzeichen bzw. für die Zulassung (ist eine andere, weitere eVB-Nr. !) ist immer personenbezogen! Dein Mann mußte für die Anforderung des Kurzzeitkennzeichens den Personalausweis vorlegen und er ist somit identifiziert für dieses Kurzzeitkennzeichen! Du könntest z.B. bei einer anderen Versicherung eine eVB-Nr. bekommen, jedoch zum Kurzzeitkennzeichen bis Samstag oder Sonntag sehe ich schwarz wegen der Öffnungszeiten bzw. in eurem Fall wegen der Nicht-Öffnungszeiten!

Eine eVB ist nicht übertragbar, da sie von einer bestimmten Versicherung für einen bestimmten Versicherungsnehmer und Halter ausgestellt wurde für ein Auto mit einem bestimmten Kennzeichen. Beim Kennzeichen sind die Versicherer i.d.R. noch kulant, alles übrige ist aber fix, und eine Abweichung macht eine neue eVB notwendig.

Wenn also Dein Mann das Fahrzeug nicht für ein Kurzzeitkennzeichen anmelden kann (auch eine einfache private Überführungsfahrt bedingt eine offizielle Anmeldung), muss das eben einfach jemand anderes machen. Eine eVB bekommt man heutzutage online oder direkt per Telefon an der Vertriebshotline einer Kfz-Versicherung, so dass sich das Problem noch direkt heute Abend für euch lösen lässt.

durch das kurzzeitkennzeichen ist das kfz versichert (bei einer versicherung )wenn da noch schulden sind ,sagen die eben nein versichern wir nicht und es gibt kein kennzeichen. kfz.anhänger +versichertes auto leihen ?

Wenn es so eine kleine Sache ist... warum bezahlt ihr dann nicht einfach die Versicherung?

Belle86 
Fragesteller
 05.10.2012, 15:54

Das ist natürlich schon geklärt und wird zum 1. gezahlt, da muss das Auto aber schon mit umgezogen sein! So doof kann selbst Frau nicht sein, also bitte...

Wenn es so eine kleine Sachen ist, wieso wird sie dann nicht bezahlt? Natürlich kann das sein. Kein Gläubiger sitzt gerne auf Forderungen und schaut dann zu, wie derjenige in aller seelenruhe weiter Auto fährt. Das kann ja auch nicht sein.

Belle86 
Fragesteller
 05.10.2012, 15:52

Erst lesen, dann schreiben! Das Auto soll nicht gefahren werden!!! Es soll einfach nur mit umziehen -.-

kati3015  05.10.2012, 16:00
@Belle86

Das habe ich sehr wohl gelesen. Allerdings darf mein ein unversichertes Auto in Deutschland acuh nicht von A nach B fahren. Wie viel man fährt ist egal. Hat man noch Schulden bei der Versicherung....

Verkauft das Auto und bezahlt die Schulden davon. Dann habt ihr beide Probleme weg. Schulden als Kleinigkeit abzutun ist sicherlich genau der falsche Weg.