Kann die evb Nummer von jemand anderem genutzt werden?
Mein Mann war gerade beim Straßenverkehrsamt um ein Kurzzeitkennzeichen abzuholen, müssen den Wagen nur von A nach B bringen. Nun haben die gesagt dass er kein Schild bekommt weil er noch Schulden bei der letzten Autoversicherung hat, also 40 Euro aus dem Fenster geschmissen? Wie bekommen wir jetzt das Auto hier hin? Kann man diese evb Nummer nicht auf jemand anderen überschreiben der sich dann das Schild besorgt? Ist doch ein Witz dass man wegen einem offenen Betrag sein Auto nicht abholen kann, es soll ja nicht gefahren werden, es soll einfach nur mit bis wir uns die Reparatur im Dezember erlauben können. Bis Sonntag muss das Auto weg sein, dann ist Schlüsselübergabe. So ein Heck Meck wegen so einer kleinen Sache, kann ja wohl echt nicht sein -.-
5 Antworten
Hallo Belle86,
kann es sein dass dein Mann bei der Zulassungsstelle etwas falsch verstanden hat ??? Ich vermute mal dass es sich hier evtl. um einen Kfz-Steuerrückstand handelt !?! Dein Mann hat ja die eVB-Nr. für das Kurzzeitkennzeichen ohne Anstand von dem Versicherer bekommen!
Also die eVB-Nr. für das Kurzzeitkennzeichen bzw. für die Zulassung (ist eine andere, weitere eVB-Nr. !) ist immer personenbezogen! Dein Mann mußte für die Anforderung des Kurzzeitkennzeichens den Personalausweis vorlegen und er ist somit identifiziert für dieses Kurzzeitkennzeichen! Du könntest z.B. bei einer anderen Versicherung eine eVB-Nr. bekommen, jedoch zum Kurzzeitkennzeichen bis Samstag oder Sonntag sehe ich schwarz wegen der Öffnungszeiten bzw. in eurem Fall wegen der Nicht-Öffnungszeiten!
Eine eVB ist nicht übertragbar, da sie von einer bestimmten Versicherung für einen bestimmten Versicherungsnehmer und Halter ausgestellt wurde für ein Auto mit einem bestimmten Kennzeichen. Beim Kennzeichen sind die Versicherer i.d.R. noch kulant, alles übrige ist aber fix, und eine Abweichung macht eine neue eVB notwendig.
Wenn also Dein Mann das Fahrzeug nicht für ein Kurzzeitkennzeichen anmelden kann (auch eine einfache private Überführungsfahrt bedingt eine offizielle Anmeldung), muss das eben einfach jemand anderes machen. Eine eVB bekommt man heutzutage online oder direkt per Telefon an der Vertriebshotline einer Kfz-Versicherung, so dass sich das Problem noch direkt heute Abend für euch lösen lässt.
durch das kurzzeitkennzeichen ist das kfz versichert (bei einer versicherung )wenn da noch schulden sind ,sagen die eben nein versichern wir nicht und es gibt kein kennzeichen. kfz.anhänger +versichertes auto leihen ?
Wenn es so eine kleine Sache ist... warum bezahlt ihr dann nicht einfach die Versicherung?
Das ist natürlich schon geklärt und wird zum 1. gezahlt, da muss das Auto aber schon mit umgezogen sein! So doof kann selbst Frau nicht sein, also bitte...
Wenn es so eine kleine Sachen ist, wieso wird sie dann nicht bezahlt? Natürlich kann das sein. Kein Gläubiger sitzt gerne auf Forderungen und schaut dann zu, wie derjenige in aller seelenruhe weiter Auto fährt. Das kann ja auch nicht sein.
Das habe ich sehr wohl gelesen. Allerdings darf mein ein unversichertes Auto in Deutschland acuh nicht von A nach B fahren. Wie viel man fährt ist egal. Hat man noch Schulden bei der Versicherung....
Verkauft das Auto und bezahlt die Schulden davon. Dann habt ihr beide Probleme weg. Schulden als Kleinigkeit abzutun ist sicherlich genau der falsche Weg.
Erst lesen, dann schreiben! Das Auto soll nicht gefahren werden!!! Es soll einfach nur mit umziehen -.-