Kann die ARGE mich zwingen zu meinen Eltern zurückzuziehen?
Zur Info habe bis jetzt bei meinen Eltern gelebt ( ALG2 ). Ich ( unter 25 ) habe vor kurzem einen auf 3Monate befristeten Arbeitsvertrag unterschrieben. Zugesagt wurde mir nach den 3 Monaten ein 1 Jahr befristetes Arbeitsvertrag. Nun bin ich ausgezogen. Kann mich die Arge bei einer Kündigung zwingen zu meinen Eltern zurückzuziehen? Oder darf ich weiterhin in meiner Wohnung bleiben und die Arge übernimmt die Miete bis ich ein neuen Job habe ?
5 Antworten
Das Problem ist wenn du die Kündigung selber verursacht hast, bekommst du eine 3mon. Sperre. Du bekommst dann überhaut kein Bargeld, höchstens einen Lebens mittelgutschein von deinem Arbeitsvermittler. etwa 45,./woche, keinen Alkohol, keine Zigaretten. In dieser Zeit wird meist die Wohnung gekündigt und der Strom gesperrt weill keinerlei Bargeld zur Verfügung steht. Die inzige MÖglichkeit, sofort woanders weiter arbeiten gehen.
Nein Gerd. Wir reden hier von der Arge also vom jobcenter. Ins alg1 kommt er ja gar nicht. Vom jobcenter gibt es Lebens mittelgutscheine wenn eine höhere Minderung/Sanktion verhängt ist. Sie werden aber hinterher wieder abgezogen. Ich dachte das wüßtest du. Ein Bekannter hat bei seiner 100% Minderung auch keine Miete erhalten, allerdings ü25.
Das Jobcenter übernimmt die Kosten für deine Miete plus Heizung, wenn du
"aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht auf die Wohnung der Eltern oder eines Elternteils verwiesen werden" kannst,
oder wenn "ein sonstiger, ähnlich schwerwiegender Grund vorliegt", schreibt SGB II § 22 Absatz 5: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__22.html
Beantrage aber einfach eine Zusicherung nach Absatz 4! Falls das nicht genügt, musst du halt noch eine Zusicherung nach Absatz 5 beantragen.
Bei einer Ablehnung der Zusicherung steht dir jeweils der übliche Rechtsweg offen - also Widerspruch beim Amt und danach Klage beim Sozialgericht.
Gruß aus Berlin, Gerd
Wenn du einmal eine eigene Wohnung hast, kann dich niemand zwingen, zu deinen Eltern zurück zu ziehen. Übrigens könne diese auch nicht gezwungen werden, sich wieder in ihrer Wohnung aufzunehmen.
Falls du also wiederum arbeitslos wirst, und deine Wohnung im förderungsfähigen Rahmen ist, kann dich auch niemand auffordern, deine Wohnkosten zu senken
Bist du erst einmal raus aus der elterlichen Wohnung und diese sind dir nicht mehr zum Unterhalt verpflichtet,da kann dich das Jobcenter auffordern wie es möchte,wenn dich die Eltern nicht mehr aufnehmen wollen,dann müssen sie auch weiterhin deinen Bedarf nach dem SGB - ll zahlen,wenn du die Voraussetzungen erfüllst und deinen Mitwirkungspflichten nachkommst !
Nein, natürlich nicht. Alle Kosten und Lasten der jetzigen Wohnung hat Dank dem Herrn Schröder das JobCenter zu wuppen. Viel Glück und bedenke die Antragsfristen!
Alles, was du schreibst, ist falsch:
1.) Eine Sperrzeit gibt es nur beim ALG I.
2.) Diese Sperrzeit dauert 12 Wochen.
3.) Von der Agentur für Arbeit gibt es keine Lebensmittelgutscheine.
4.) Beim ALG II gibt es eine Minderung, keine Sperre.
5.) Die Minderung beträgt bei U25 100 % des Regelbedarfs - Miete und Heizung und Krankenversicherung usw. laufen weiter.
6.) Sachleistungen wie Lebensmittelgutscheine kann es geben - etwa, wenn man kein Vermögen hat.
Gruß aus Berlin, Gerd