Kann der Mieter eine Ablöse den Laminatboden verlangen, den er über 5 Jahre lang bewohnt hat?

2 Antworten

Also, diesen Plastemist kann die Mieterin gerne aufnehmen und entsorgen, ist ja Sondermüll und nicht ganz billig. Dann kommt der bestehende Plastebelag wieder durch und es gibt neue Türen. Alles eigentlich ganz einfach, oder? Ich kann mir zudem nicht vorstellen, daß ein Nachmieter sich auf so ein Geschäft und auch noch gegen Bezahlung einläßt.

KlaudiaFreund 
Fragesteller
 24.02.2014, 20:32

Was ist hier mit Plastemist gemeint? Es geht um einen 5 Jahre alten Laminatboden, der wohl nun als abgewohnt gilt, nichts desto trotz aber ihr Eigentum ist, da sie ihn hat verlegen lassen. Problem dabei ist, dass die, die dne Boden verlegt haben, munter geraucht haben, munter ihre Kippen auf dem PVC-Boden ausgetreten haben. Das sieht man ja hinterher nicht mehr. Wenn sie wegen der fehlenden Ablöse ihr Eigentum entfernt, kommt ja der beschädigte PVC-Bodenbelag zum Vorschein.

Ich denke, sie hat zum einen den Aspekt der gekürzten Türen vergessen als auch den hier erwähnten Müll bzw. Sondermüll. Den sie hier am Ort aber problemlos bei der hiesigen Entsorgungsfirma kostenlos hinbringen kann. Muss nur den richtigen Termin abwarten. Aber da es nicht wenig Müll werden wird, haben wir unter Umständen noch den Kampf, bis wann sie das Zeugs dann auch wirklich entsorgt. Wäre nicht das erste Mal.

Grundsätzlich ist der Mieter zum Rückbau der vorgenommen Einbauten und die Wiederherstellung in den Ursprungszustand mietrechtlich verpflichtet, und zwar auch dann, wenn die Einbauten mit Einverständnis des Vermieters vorgenommen wurden.

Ist es generell möglich hierfür eine Ablösesumme vom Nachmieter zuverlangen?

Sie kann es zwar verlangen, aber der Nachmieter muß keine Ablöse zahlen, wenn er den Laminatboden so nicht übernehmen will. Auch der Vermieter ist nicht verpflichtet eine Ablöse zu zahlen.

Wenn sie das tatsächlich verlangen kann, wieviel kann sie dafür noch nach über 5 Jahren verlangen?

Nach 5 Jahren Wohndauer geht man davon aus, daß der Mieter seine Aufwendungen abgewohnt hat.

siehe auch: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/e1/einbauten_m.htm

Nemisis2010  11.02.2014, 17:28

Wenn die Mieterin nun keine Ablöse erhält, will sie den Laminatboden rausreißen.

das kann sie, allerdings muß sie dann auf ihre Kosten den Ursprungszustand wiederherstellen und auch die gekürzten Türen erneuern.

siehe hier (unter Laminatfußboden): http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/r1/rueckbaupflicht.htm

Kann ich als Schadensersatz auch verlangen, dass sie den Laminatboden drin lässt?

Ja, Du bist, aufgrund meiner aufgeführten Hinweise, in der besseren Verhandlungsposition.