Kann der Hausherr/Vermieter von seinem Hausrecht gebrauch machen!
Hallo!
Der Sachverhalt:
Wohnung ist an Verwandschaft vermietet! Es wurde ihm März vereinbart das die Mietwohnung bis zum 30.5. geräumt wird!
Stand : Wir haben Mitte Juli! Einheitsmietvertrag besteht!
Hierbei handelt es sich um die Schwester!
Lebesgefährte wohnt seit 2008 auch hier, Mietvertrag wurde aber nicht verändert und über eine Untervermietung wurde auch nicht gesprochen!
Miete und Nebenkosten sind gleich geblieben und auf Anfragen ob es nicht an der Zeit wäre was dran zu ändern ist auch nichts passiert! Offiziel wissen wir also nichts davon das er dort wohnt!
Kann der Hausbesitzer / Vermieter nun von seinem Recht gebrauch machen und Untermieter (also Lebensgefährte) vor die Türe zu setzen?
Herzlichen Dank für die Antworten!
PS Mietvertrag mit Schwester besteht seit 2001 ! Wie lange ist die Kündigungfrist!
7 Antworten
Du als Vermieter kannst natürlich verlangen, dass der Freund auszieht oder ein offizieller Untermieter wird & dann natürlich auch die Nebenkosten angeglichen werden.
Die reguläre Kündigungsfrist beträgt bei deiner Schwester 9 Monate (Weil sie schon so lange dort wohnt).
Ob das alles allerdigns gut für den Familienfrieden ist, ist eine andere Sache.
Ich würde vorschlagen, dass ihr euch alle nochmal zusammen setzt und ruhig und in Frieden darüber redet.
Was heißt eigentlich "Die Räumung wurde vereinbart"? Hast du das schriftlich?
Wenn nein hast du natürlich schlechte Karten, sie vor 9 Monaten raus zu bekommen.
Es ist auch nicht nötig das der Freund zusätzlich in den Mietvertrag mit einsteigt.
@Drachentoeter hat in jeder Hinsicht Recht. Ich bin selber Vermieterin und spreche aus Erfahrung. @Rose39, ich verstehe aber auch den Grund nicht warum Du den Lebensgefährten kündigen möchtest. Ich hoffe Dir ist bewußt das wie nichtmehr im Mittelalter leben, wenn es Dir nach Moral gehen sollte
Doch, kann er. Die Frage, ob der Freund/Lebensgefährte einfach so einziehen kann, ohne Wissen und/oder Erlaubnis des Vermieters ist nicht einheitlich beantwortet & kommt sehr auf den Einzelfall an.
es geht hier doch gar nicht um die Moral!
Hier geht es da drum das sie uns zugesagt haben das sie ja ausziehen wollen! Termin wurde genannt 30.5. Auszug! Seit dem hören wir nichts mehr und passiert ist auch nichts!
wir müssen drin renovieren! Es ist alles heruntergekommen (Schimmel bei ihr in der wohnung) Neue Leitungen da wasserschaden auch da war und sie läßt uns nicht rein mitunter und ausziehen tut sie auch nicht!
..
Der Vermieter kann die Erlaubnis im normalfall Nicht verweigern und der zuzug ist auch normalerwiese kein Kündigungsgrund.Es sind nur Einzellfälle in denen der Vermieter etwas gegen die Einzug des Lebensgefährten unternehmen kann.
Nein natürlich nicht schriftlich ist ja die Schwester! und es ist ja Verwandschaft und wir sind auch hingegangen und haben nochmals gefragt und es kam nichts!
Wir wollen hier umbauen und sie läßt uns ja nicht mal in die Zimmer rein!
Es wird alles ignoriert!
@Rose39, es scheint als ob die Schwester ihre Rechte besser kennt als ihr. Sie muß Euch nicht in die Wohnung lassen, jedenfalls nicht ohne trifftigen Grund und vorherige Anmeldung. Schließlich ist sie der Hausherr der Wohnung. Und die Kündigung eines Mietvertrages muß in jedem Fall schriftlich erfolgen mit Angabe der Gründe. Jetzt könnt Ihr ihr nur noch zu Ende April 2011 kündigen.
Nein, Du kannst nicht verlangen, dass der Lebensgefährte auszieht, Du musst sogar, wenm die Mieter Antrag auf Zustimmung stellen, diesem zustimmen, denn Lebensgefährten haben das Recht beim anderen zu wohnen.
Dies bedeutet letztlich, wenn es zwingende Gründe geben sollte, aber die Schwester mit dem mann in der Wohnung leben will, dass zuerst der Schwester begründet zu kündigen ist.
Die Gründe müssen allerdings massiv sein.
Eine schwere Beleidigung des Vermieters oder Drohungen reichen aus,
aber Fehlverhalgten ausserhalb des Mietverhältnisses - selbst wenn es Mord wäre -ist vor der Verurteilung kein Grund zur Kündigung.
Du kannst deinem Mieter nicht verbieten seinen lebengefährten in der Wohnung auf zu nehmen, das wäre ja auch noch schöner wenn der Vermieter das verbieten dürfte. Du kannst natürlich wenn die Personenzahl bei den Nebenkosten berücksichtigt werden mehr Nebenkosten verlangen. Es liegt übrigens keine Untervermietung vor wenn der Lebensgefährte zu eine zieht. P.S. Dich möchte ich nicht als Vermieter haben.
Hallo!
Du wir sind gar nicht so schlimm! Das Problem ist das es sich zugespitzt hat! Es war alles okay und dann kam ein Hammer nach dem Anderen! Das er eingezogen ist das ist Ihre Sache! Aber weist wenn man Nebenkosten anspricht und auch mal drum bittet ob es möglich ist auch mal Schnee zu räumen und ob ein anderes miteinander nicht möglich wäre und das Haus wird zugemüllt und nicht ändert sich! Dann ist offen und spricht offen drüber nochmals im guten! Das die Nebenkosten nun höher sind und dann im guten frägt wie sieht es auch ihr wolltet ja ausziehen und dann bekommst du die Aussage bis zum 30.5. sind wir draussen und seit dem hören wir nichts mehr! Es wird noch mehr verwahrlost und nichts passiert dann wird man mal sauer auch wenn die eigene Verwandschaft ist!
Mein Mann hat es nun 4 Monate im Frieden versucht!
Verstehst Du uns jetzt vielleicht???
Ich verstehe euch seher gut, aber die Frage ist bei mir halt etwas anders angekommen.
vollkommen richtig
was ist vollkommen richtig????
Die Antwort von Drachentoeter meinte ich mit vollkommen richtig
Okay ich dachte schon das wir so furchtbar sind!
Ich wollte doch nur info mehr nicht und nicht persönlich hier an den pranger gestellt werden!
Es ist sicherlich nicht unsere Absicht Dich an den Pranger zu stellen. Sollte es meinerseits so rübergekommen sein dann sorry. Du hättest nur besser direkt eine genaue Erklärung wieso wehalb warum geben sollen. Jedenfalls würde ich jetzt ohne viel weitere Worte den offiziellen Weg gehen, schreibt eine ordentliche und fristgerechte Kündigung. Mit dem Umbau würde ich solange warten, sprich erst garkeine Wohnungsbesichtigung vorab durchführen.
DH! Die Frage war halt etwas unglücklich gestellt. Das mit der Fristgerechten Kündigung scheint hier der beste Weg zu sein.
Okay Drachtentöter!
Denke wir kommen nicht drum herum es über den Anwalt machen zu lassen!
Es zwar nicht schön! Danke für die Antworten bis jetzt!
"PS Mietvertrag mit Schwester besteht seit 2001 ! Wie lange ist die Kündigungfrist!" Für Deine Schwester 3 Monate, für den Vermieter 9 Monate.
Bemerkung am Rande: Hausherr der Wohnung ist der Mieter und hat somit auch das Hausrecht.
Guten Morgen,
hiermit möchte ich diesen Beitrag nun schließen! Ein Danke schön an Euch Alle für Eure Hilfe!Mein Mann war beim Rechtsanwalt!
Kündiung ist nun unterwegs an Sie und an Ihren Lebensgefährten und im April 2011 ist alles spätestens dieses Dilemma beendet!
Wir haben gestern nochmals das Gespräch gesucht und bekamen die Antwort wenn alles gut geht dann haben Sie vielleicht ein Wohnung! Das erfahren sie bis zum 26 diesen Monates ! Mein Mann wird am 27. nochmals freundlich nachfragen und wenn die Antwort dann "Nein" ist dann kommt die offizielle Kündigung!Es ist also nur noch eine Frage der Zeit!
Laut Anwalt wird sie auch darauf hingewiesen das sie die Sanierungsarbeiten, bezüglich neue Heizkörper und Schimmelbekämpfung nicht verweigern kann weil sie die restlichen Monate auch was davon haben!
Nebenkosten werden auch Anteilig erhöhrt , denke eine Warmmiete von 300 Euro für 120 m2 sind machbar! Faziet ist, wir waren einfach zu blauäugig weil wir meinten es ist ja Familie!
Wir haben daraus gelernt! Danke nochmals an Euch!
"...denke eine Warmmiete von 300 Euro für 120 m2 sind machbar!" Machbar? Das ist geschenkt und reicht mal gerade für die Nebenkosten. Solltet Ihr wieder mal vermieten veranschlagt mindesten 2 - 2,50 €/m² für Nebenkosten. Wegen der Kaltmiete am besten in den örtlichen Mietspiegel schauen. .
Alles Gute!
Danke Dir! Ja glaub es mir den Fehler macht mein Mann bestimmt nicht mehr! Der Mietspiegel hier liegt bei 3,50 pro m2!
Hab zumindest ein sehr gutes Gefühl das er nicht mehr in Zukunft so vereppelt wird und so ausgenutzt wird!
Alles Liebe Dir auch!
Guten Morgen,
hiermit möchte ich diesen Beitrag nun schließen! Ein Danke schön an Euch Alle für Eure Hilfe!Mein Mann war beim Rechtsanwalt!
Kündiung ist nun unterwegs an Sie und an Ihren Lebensgefährten und im April 2011 ist alles spätestens dieses Dilemma beendet!
Wir haben gestern nochmals das Gespräch gesucht und bekamen die Antwort wenn alles gut geht dann haben Sie vielleicht ein Wohnung! Das erfahren sie bis zum 26 diesen Monates ! Mein Mann wird am 27. nochmals freundlich nachfragen und wenn die Antwort dann "Nein" ist dann kommt die offizielle Kündigung!Es ist also nur noch eine Frage der Zeit!
Laut Anwalt wird sie auch darauf hingewiesen das sie die Sanierungsarbeiten, bezüglich neue Heizkörper und Schimmelbekämpfung nicht verweigern kann weil sie die restlichen Monate auch was davon haben!
Nebenkosten werden auch Anteilig erhöhrt , denke eine Warmmiete von 300 Euro für 120 m2 sind machbar! Faziet ist, wir waren einfach zu blauäugig weil wir meinten es ist ja Familie!
Wir haben daraus gelernt! Danke nochmals an Euch!
Rose
Der vermieter kann NICHT verlangen das der Freund auszieht. Hier handelt es sich nicht um eine Untervermietung.