Kann der Chef verlangen daß man in den ersten 3 Monaten Urlaub nehmen muss?
Hallo, vill kennt sich ja jemand damit aus und kann mir helfen, ich hatte den Urlaub für die Herbstferien eingereicht und meine Chefin meinte die Tage daß die Bezirksleitung sagte daß ich doch in den Faschingsferien nehmen sollte, da eigendlich jeder in den ersten 3 Monaten den Urlaub nehmen sollte. Ist das denn wirklich rechtlich zulässig?? ich habe nämlich das Gefühl daß die mich langsam aber sicher loswerden wollen..... Danke schonmal. Haselmaus
5 Antworten
http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__7.html
"Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen."
Geht es um den Resturlaub, den Du von 2014 in das Kalenderjahr 2015 mit hinübernimmst? In diesem Fall gilt dann "Im Fall der Übertragung muß der Urlaub in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahrs gewährt und genommen werden", § 7 (3)
Ja, danke. Habe es zu spät gelesen. Aber der Arbeitgeber kann durchaus in der Faschingswoche Betriebsferien erklären.
Jeder im Betrieb soll in den ersten drei Monaten seinen Jahresurlaub nehmen? Das funktioniert so nicht.
Der AG kann zwar in gewissem Umfang Urlaub anordnen (z.B. Betriebsferien), er darf allerdings nicht den kpl. Jahresurlaub selbst verplanen. Das widerspricht dem Bundesurlaubsgesetz.
Dieses besagt in § 7 Abs. 1 u.a.: Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des AN zu berücksichtigen, es sei denn, dass ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer AN, die unter sozialen Gesichtspunken den Vorrang verdienen, entgegenstehen.
Wenn der AG einseitig den Urlaub des AN festlegt (außerhalb von z.B. Betriebsferien oder Brückentagen an denen geschlossen ist), kann der AN die Arbeitsbefreiung (Urlaub) ablehnen.
Danke für die Antwort
Bitte gerne
Wenn es im Herbst aus betriebsbedingten Gründen nicht möglich ist, dass du Urlaub nimmst, kann dir dein Chef diesen Urlaub verweigern und dich auf eine anderen Zeitpunkt verweisen.
Wie, in den ersten 3 Monaten? Den kompletten Jahresurlaub innerhalb des 1. Quartals oder was? Das ist Nonsense. Sie können Deinen Urlaubsantrag aus betrieblichen Gründen ablehnen, also wenn schon zuviele andere fehlen oder im Saisongeschäft, wo einige Aufträge mehr zu erwarten sind.
es geht um eine Woche
Kann es sein, dass es sich um den Resturlaub vom Jahr 2014 handelt? Der muss in der Tat im ersten Quartal genommen werden.
Nein, vom neuen Urlaub
Nein, es ist der neue Urlaub