Kann der Arbeitgeber meine OPs verweigern?
Hallo, ich arbeite in Österreich. ich habe sehr viel Gewicht verloren und habe die Zusage von der Krankenkasse bekommen das ich meine überschüssige Haut entfernen lassen kann. dies war letztes Jahr im April. Im September hatte ich meine erste OP, leider mit Komplikationen (keim in der Wunde, VAC-Pumpe und langer Krankenhausaufenthalt) Ich war 6 Wochen im Krankenstand. Im November hatte ich die Bruststraffung, da lief alles gut und war nach 2 Wochen wieder arbeiten und vor 2 Wochen hatte ich am Bauch eine Narbenkorrektur aufgrund von Schmerzen bei der Narbe. Alles wurde als medizinisch Notwendig von der Krankenkasse genehmigt. Oberschenkel und Arme würden auch noch dran kommen, jedoch hatte ich heute meinen ersten Tag wieder bei der Arbeit und meine Chefin hat mir gesagt, sollte ich die anderen OPs auch noch machen wollen kann ich Kündigen, weil sie akzeptiert das nicht. Jetzt meine Frage, wenn diese OPs genehmigt sind von der Krankenkasse und ich dann natürlich auch eine Krankmeldung vom Arzt habe und das alles belegen kann, ist es rechtens das sie mich zum Beispiel versetzen lassen könnte, oder ich sogar die Kündigung bekomme ?
Danke für eure Antworten :)
6 Antworten
Planbare Operationen sollte man mit dem AG besprechen. Da alle bei dir den Grund wissen werden, kannst du ja offen sein.
Du hats auch gute Argumente, gerade bei den Beinen. Die hängende Haut scheuert und es können sich Ekzeme bilden, die dann nässen und dich zwingen, zu Hause zu bleiben- krank geschrieben, bis sie abgeheilt sind. Das würde viel mehr Ausfälle verursachen.
Sollte sich dein AG mal überlegen.
Die Zusage der KK bedingt nicht, daß es dem AG gefallen muss. Du solltest noch einmal in Ruhe das Gespräch suchen, nimm dir dazu ein Mitglied des Personalrates mit. Du bist Landesbedienstete, damit habt ihr eine Arbeitnehmervertretung.
Dann stellst du deine Teminpläne für die OP´s vor und fragst, welche Hinderungsgründe es geben würde.
Dein AG sollte doch froh sein, daß du so viel abgenommen hast, wieder viel fitter bist und aktiver.
Alles Gute- und hoffentliche die weiteren Operationen komplkationslos.
Man kann dir die OPs nicht verbieten. Grundsätzlich geht es den Arbeitnehmer auch nichts an, weshalb du krankgeschrieben bist, sofern es nicht mit einem Arbeitsunfall zusammenhängt. Allerdings sollte man planbare OPs mit dem Arbeitgeber absprechen, damit man das organisieren kann. Man ist dazu allerdings nicht verpflichtet.
Wegen dem Krankenstand kann man dich zwar nicht kündigen, aber sagen wir es so: wenn sie dich loswerden wollen, finden sie einen Grund. Allerdings würde ich mir überlegen, ob ich überhaupt für so jemanden arbeiten will.
Kann der Arbeitgeber meine OPs verweigern?
Nein.
Aber dein Arbeitgeber kann dir die Kündigung aussprechen, wenn er arbeitsrechtssichere Gründe dafür benennen kann. Diese können ja vielfältig sein.
Oder anders: Wenn er dich unbedingt loswerden will, dann wird er dich aller Voraussicht nach auch loswerden können.
Die Aussage deines Chefs ist natürlich selten dämlich.
Wegen der Krankenstände kann er dich nicht kündigen. Aber er wird schon einen anderen, legitimen Grund finden wenn er möchte.
Außerdem sollte man planbare Eingriffe wenn möglich Terminlich mit dem Arbeitgeber koordinieren damit man nicht in der Hauptzeit ausfällt.
Sie müssen sich deine Arbeitskraft nur nichtmehr leisten können und es als wirtschaftliche Entscheidung deklarieren. was zu Zeiten wie diesen in jedem Unternehmen recht glaubhaft ist.
Da du Beamtin bist, wirst du auch recht einfach versetzt.
Lass dir das am besten nochmal in schriftform geben. XD Dann haste ggf bei ner kündigung was in der hand.
Wie es mit versetzen aussieht weiss ich nicht. Da sind die regelungen sicherlich etwas laxer als beim kündigen.
Aber ein kündigungsgrund ist das auf jedenfall nicht. Sie könnte sich ggf. einen aus den Ohren saugen oder dich schlichtweg ordentlich kündigen (mit abfindung halt und dem ganzen pipapo)
Grundsätzlich bist du hier im recht. Für alles medizinisch notwendige, wofür du dann auch krankgeschrieben bist. Kann der AG ersteinmal nichts gegen machen.
Schriftlich wird sie mir das nie im Leben geben. Ich finde das eigentlich recht Unterhaltsam das Sie diese Aussage getätigt hat. ich kann mir nicht vorstellen wie sie da vorgehen möchte. Ich habe immerhin die Genehmigung und das hab ich ihr auch 3 mal gesagt. Ihre Aussage war, das interessiert sie nicht.
Also den anderen legitimin Grund müsste sie sich schon aus den Fingern saugen. Der Grund für diese Aussage war, weil die Kollegin die mich vertritt letzte Woche in Quarantäne musste und dann niemand mehr da war. Aber dafür kann ich nichts.
Ich habe meine Eingriffe immer so gelegt damit alle auf Urlaub können und niemand eingeschränkt ist. Vielleicht noch zu erwähnen ist, ich bin Landesbedienstete, so einfach einen Grund zu finden ist der in meinem Dienstvertrag als Grund gilt ist nicht gerade einfach.